Benutzer:Zieglhar/Rüxner Rötteln
Krieger, Knobloch und Wurstisen gehen bei Rötteln gar nicht auf das Magdeburger Turnier ein
- Georg Rüxner: Anfang vrsprung vnnd herkommen des Thurnirs in Teutscher nation. Wieuil Thurnier biß yff den letsten zu Worms, auch wie, vnd an welchen ortten die gehalten. Hieronymus Rodler, 1530 Google-Books Nennung Ruprecht Grave zu Rettel
- Ausgabe 1566 Ruprecht Grave zu Rettel
- Ausgabe 1578 [4]
- Johann Wilhelm Schmidt: Die Badische Markgrafschaft: 1 GBS
Münsters Cosmographia nennt das Turnier von 938 in Magdeburg - aber in welcher Ausgabe auf welcher Seite? siehe Fussnote offenbar erst in der letzten Ausgabe von 1628
- www.breisgau-burgen.de /Röttelnbund alt; Walther v Rötteln auf Turnier in Magdeburg woher kommt der Walther?? Holdermann??
Einzelnachweise
- ↑ In der Literatur (siehe z.B. Johann Wilhelm Schmidt: Die Badische Markgrafschaft: 1 [1] wie auf Webseiten (siehe z.B. www.breisgau-burgen.de findet sich immer wieder der Hinweis, dass einer der Herren von Rötteln bereits 938 am vermeintlich 1. Ritterturnier in Magdeburg teilgenommen habe. Dies geht auf das Turnierbuch des Georg Rüxner zurück hier Link auf die Ausgabe 1566; „Ruprecht Grave zu Rettel“ Obwohl bereits Aegidius Tschudi 1541 das Turnierbuch als Fälschung bezeichnete, wurde der Inhalt in die letzte Ausgabe der Cosmographia (Sebastian Münster) von 1628 (siehe [2] S. 1204 übernommen. Mit Bezug darauf wurde diese Fehlinformation auch von Johann Christian Sachs mit Vorbehalt genannt [3]. Wie aus „Ruprecht Grave zu Rettel“ dann in den zeitweise vom Röttelnbund ausgegeben Flyern zur Burgruine Rötteln „Walther von Rötteln“ wurde, ist noch unklar. In jedem Fall ist das Geschlecht derer von Rötteln vor 1102 nicht nachweisbar.
Urkundenbuch Beuggen
- Moriz Gmelin: Urkundenbuch der Deutschordens-Commende Beuggen. In: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins, Band 28, 1876, S. 78–127 im Internet Archive
- Moriz Gmelin: Urkundenbuch der Deutschordens-Commende Beuggen. Fortsetzung. 1266-1299. In: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins, Band 28, 1876, S. 376–438 im Internet Archive
- Moriz Gmelin: Urkundenbuch der Deutschordens-Commende Beuggen. Fortsetzung (1300 bis 1349). In: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins, Band 29, 1877, S. 163–260 im Internet Archive
- Moriz Gmelin: Urkundenbuch der Deutschordens-Commende Beuggen. Fortsetzung (1351-1499). In: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins, Band 30, 1878, S. 213–322 im Internet Archive
- Moriz Gmelin: Urkundenbuch der Deutschordens-Commende Beuggen (Schluß). In: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins, Band 31, 1879, S. 168–233 im Internet Archive
Oberbad Okkupation
Nachdem Tod Eduard Fortunats (1600) wollten die katholischen Reichsfürsten dessen Kindern zum Erbe verhelfen. Die Rechtsposition von Baden-Durlach war jedoch, dass zwischen Eduard Fortunat und Maria von Eicken nie eine rechtsgültige Ehe geschlossen wurde und damit die Kindern nicht sukzessionsfähig seinen. Für den Fall, dass doch eine eine Ehe nachweisbar wäre, so wäre es eine morganatische Ehe und die Kinder nicht ebenbürtig, d.h. sie könnten die Markgrafschaft Baden-Baden nicht als Reichslehen empfangen.
Auch Ernst Friedrichs Nachfolger, sein Bruder Georg Friedrich hielt das baden-badische Territorium weiterhin besetzt. Am 14. April 1605 wurde er von Kaiser Rudolf II. mit der gesamten Markgrafschaft Baden belehnt, wofür er sich u.a. verpflichten musste keine Religionsveränderung in baden-badischen Territorium vorzunehmen, die Schulden der Markgrafschaft Baden-Baden zu bezahlen und den Kindern Eduard Fortunats das Amt Kastellaun und die badischen Besitzungen in Luxemburg zu überlassen. Zudem sollte er ein allfälliges Verfahren vor dem Reichshofrat akzeptieren und der Witwe und den Kindern Eduard Fortunats einen Zuschuss zu Unterhalt und Prozesskosten zahlen. Der Prozess vor dem Reichshofrat wurde im Februar 1606 durch eine Klageschrift im Namen der Kinder Eduard Fortunats eingeleitet, wobei die Kläger vom bayerischen Herzog Maximilian I. maßgeblich unterstützt wurden. Während Georg Friedrich seinen Rechtsanspruch mit Hilfe der evangelischen Reichsfürsten durchzusetzen versuchte, setzten der Vormund der Kinder Eduard Fortunats, Albrecht VII. von Habsburg, sowie Herzog Maximilian von Bayern auf eine Entscheidung des Kaisers zugunsten der Kinder und waren nicht an einem Vergleich mit dem Markgrafen interessiert waren. Kaiser Matthias und sein Kanzler Melchior Khlesl förderten wiederholt Versuche zu Vergleichsverhandlungen, da sie in der hochbrisanten religionspolitischen Situation im Reich den Konflikt mit den evangelischen Fürsten nicht noch anheizen wollten.[1] So zog sich der Rechtsstreit von 1605 bis 1622 unter drei Kaisern hin.
Am 22. April 1622 dankte Markgraf Georg Friedrich zugunsten seines Sohnes, Friedrich V. ab, da seine gegen den Kaiser gerichteten militärischen Rüstungen nicht das Erbe Friedrichs gefährden sollten. Nach der Niederlage Georg Friedrichs in der Schlacht bei Wimpfen (6. Mai 1622) sprach Kaiser Ferdinand II. am 25. August 1622 die Markgrafschaft Baden-Baden gleichwohl dem ältesten Sohn Eduard Fortunats, Wilhelm, zu und belehnte diesen am 7. September 1622 mit der Markgrafschaft.
Im weiteren Verlauf des Dreißigjährigen Krieges (1618–1648) wurde die Markgrafschaft Baden-Baden nochmals und für kurze Zeit (1634/1635) von Baden-Durlach besetzt.
Wilhelm (Baden-Baden)
Wilhelm hatte die Markgrafschaft erhalten um sie der katholischen Partei zu sichern und bei der Verkündung des Urteils des Reichshofrates versprach er dem apostolischen Nuntius Carafa die Markgrafschaft Baden-Baden wieder zur katholischen Kirche zurückzuführen. Bereits auf Ende des Jahres 1622 wurden alle protestantischen Pfarrer entlassen und des Landes verwiesen. Da nicht rasch genügend katholische Pfarrer zur Verfügung standen nahm Wilhelm Vakanzen in Kauf und viele Gemeinden wurden eine Weile nur durch Wanderpriester betreut. Wilhelm holte die Jesuiten und Kapuziner ins Land mit deren Hilfe er eine schnelle und kompromisslose Gegenreformation betrieb. So wurden alle Bewohner die nicht zum katholischen Glauben konvertieren wollten mit der Landesverweisung bedroht. Mit seiner Kirchen- und Polizei Ordnung vom 25. Oktober 1625 griff er rigoros in das Privatleben seiner Untertanen ein. Ende des 17. Jahrhunderts war die Markgrafschaft Baden-Baden daher einer der wenigen weltlichen Reichsstände in denen ausschließlich die katholische Kirche akzeptiert wurde.[2]
Rötteln - Besuch Philipp des Guten
Ausgangssituation:
In Dijon besaß Rudolf ein Schloss, sodass er wenig Interesse am Leben auf der Burg Rötteln hatte und dort wohl nur sehr selten lebte. Als Philipp der Gute 1454 nach Regensburg zog, um sich dort mit Kaiser Friedrich III. zu treffen, könnte er allerdings eine kurze Zeit auf Rötteln verbracht haben.[3]
Überarbeitung:
Am 9. Juli 1454 besuchte der burgundische Herzog, Philipp der Gute, den Markgrafen Rudolf IV. auf der Burg Rötteln. Mit dem Herzog war eine größere Reisegesellschaft mit etwa 300 Pferden unterwegs.[4] Der Herzog befand sich auf der Rückreise vom sogenannten Türken-Reichstag in Regensburg den Kaiser Friedrich III. einberufen hatte und der vom 23. April bis 21. Mai 1454 dauerte. Es ging dabei um Pläne zur Rückeroberung von Konstantinopel.[5] Die Gesellschaft hatte ihren Weg über Freiburg im Breisgau und Neuenburg am Rhein genommen. Am Folgetag ging es weiter nach Basel und von da nach Neuenburg am See, wobei der Herzog vom Markgrafen begleitet wurde.
- ↑ siehe Altmann
- ↑ s. Lederle S. 33–43
- ↑ Schwarzmaier, Lörrach, S. 195–199.
- ↑ Die Chronik Erhards von Appenwiler 1439 - 1471. In: Basler Chroniken, Band 4, (Hrsg. von August Bernoulli), S. 317 im Internet Archive; Übersetzung des lateinischen Eintrags in der Chronik bei Thomas Zotz: Die Burg Rötteln bei Lörrach. In: Burgen und Schlösser, Europäisches Burgeninstitut (Hrsg.), 4/2015, S. 273. (online, PDF)
- ↑ der Kaiser nahm am Reichstag nicht teil und es kam zu keinen Beschlüssen über Maßnahmen gegen die Türken; siehe hierzu auch Friedrich III. (HRR)#Friedrichs Untätigkeit bei der Türkenabwehr