Benutzer Diskussion:Jurastudentin/Archiv/

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Begrüßung

Willkommen in der Wikipedia!

Für den Anfang ein paar Tipps, um dich in Wikipedia möglichst schnell zurecht zu finden.

Schritt-für-Schritt-Anleitung für Artikelschreiber Wie man gute Artikel schreibt Weitere Hinweise für den Anfang Wenn du Fragen hast
  • Wenn du eigene Artikel schreiben möchtest, kannst du dir viel Frust ersparen, wenn du zuvor einen Blick auf Was Wikipedia nicht ist und die Relevanzkriterien wirfst. Nicht alle Themen und Texte sind für einen Artikel geeignet.
  • Solltest du bestimmte Wörter oder Abkürzungen nicht auf Anhieb verstehen, schau ins Glossar.
  • Wenn du Bilder hochladen möchtest, achte bitte auf die korrekte Lizenzierung und schau mal, ob du dich nicht auch in Commons anmelden möchtest, um die Bilder dort zugleich auch den Schwesterprojekten zur Verfügung zu stellen.
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  • Bitte wahre immer einen freundlichen Umgangston, auch wenn du dich mal ärgerst. Um in Diskussionen leicht zu erkennen, wer welchen Beitrag geschrieben hat, ist es üblich, seine Beiträge mit --~~~~ zu signieren. Das geht am einfachsten mit dem auf dem Bild hervorgehobenen Knopf.
  • Sei mutig, aber vergiss bitte niemals, dass sich hinter anderen Benutzern Menschen verbergen, die manchmal mehr, manchmal weniger Wissen über die Abläufe hier haben. Herzlich willkommen! DerRaoul 18:12, 31. Okt. 2007 (CET)

Gruß

Hallöchen, schön, dass du dabei bist. Es ist ein guter Brauch, dass Neuzugänge un-automatisiert begrüsst und insbesondere auf die Möglichkeiten sich hier zurechtzufinden hingewiesen werden. Die Rechtsgeschichte kann hier weissgott ein wenig fachkundiges Werkeln vertragen - in diesem Sinne ad multos articulos kg

Willlommen auch im Namen der Mainzer Wikipedia ! Wir treffen uns das nächste mal zum Weihnachtsmarkt und freuen uns immer neue Mitstreiter. salutations mayençaise --Symposiarch 14:37, 28. Okt. 2007 (CET)

e. V.

Hallo Jurastudentin, Entsprechend Wikipedia:Namenskonventionen#Organisationen und Einrichtungen würde ich im Artikel AK Vorrat gerne auf die Endungen e. V. verzichten. Ausserdem leidet meiner Meinung nach die Lesbarkeit. Gruss, ---Nicor 03:24, 2. Nov. 2007 (CET)

Hallo Nicor, das betrifft aber nur Lemmata? Bei Lemmata verstehe ich, dass ein "e.V." in der Artikel-Adresse ungeeignet ist. Im Artikel selbst würde ich es allerdings anders sehen und denke, dass es gemäß § 65 BGB korrekter ist, die "e.V."-Endung anzugeben. Ich persönlich denke nicht, dass es der Lesbarkeit schadet, aber ich werde es nicht rückgängig machen, wenn du es änderst. --Jurastudentin 03:42, 2. Nov. 2007 (CET)
Wenn du dir Vereinsseiten auf Wikipedia betrachtest, dann wird es dort regelmäßig so gehandhabt wie ich es meine. Zwar wird der Artikel / das Lemma ohne e.V. benannt und von Artikeln mit e.V. wird weitergeleitet, aber innerhalb des Texts des Lemma wird das e.V. immer genannt. Das halte ich auch für die bessere Lösung. --Jurastudentin 03:53, 2. Nov. 2007 (CET)

Karl Albrecht Schachtschneider

Lese ich da richtig? „Ergänzung der AZ der - soweit aktuell online auffindbaren - nicht angenommenen, (offensichtlich) unzulässigen oder (offensichtlich) unbegründeten Beschwerden u.a.“? Laß' mich raten: Du hast (offensichtlich) keine seiner Klageschriften, die Du da so abqualifizierst, gelesen, oder? --91.41.84.147 20:42, 3. Jan. 2008 (CET)

Ich bin alle BVerfG-Entscheidungen durchgegangen, die online zur Verfügung stehen, weshalb ich diese Aussage treffen konnte. Das BVerfG hat in allen diesen Entscheidungen die Beschwerden bzw. Klagen entweder schon an der Zulässigkeit oder Begründetheit scheitern lassen. Was diejenigen betrifft, die nicht online verfügbar sind, dazu kann ich natürlich nichts sagen, allerdings gehe ich nicht davon aus, dass etwas dabei war, was zulässig UND begründet war. --Jurastudentin 08:10, 4. Jan. 2008 (CET)
Dann les' mal was von ihm, z. B. die Klageschrift zur EU-Verfassungsklage :-) --91.41.105.134 09:52, 6. Jan. 2008 (CET)
Wie ich schon gesagt habe - ich bin die Verfassungsbeschwerden bereits durchgegangen. Ich zitiere aus der Maastricht-Entscheidung:

Zulässig ist nur die gegen das Zustimmungsgesetz zum Unions-Vertrag gerichtete Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers zu 1., soweit mit ihr eine Verletzung der Rechte aus Art. 38 GG gerügt wird. Im übrigen sind die Verfassungsbeschwerden unzulässig.

und

Soweit die Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers zu 1. zulässig ist, ist sie unbegründet.

So viel zum Thema Maastricht. Wenn ich mir noch eine weitere Verfassungsbeschwerde noch einmal anschauen soll, dann sagen Sie mir einfach Bescheid. Sollte er gegen den Vertrag von Lissabon ebenfalls vorgehen wollen, dann richten Sie ihm von mir aus, dass er es wenigstens dieses Mal richtig machen soll. Außerdem wäre es gut, wenn er nächstes Mal in Österreich seinem Publikum die Wahrheit über Vorgänge in Deutschland sagt. --Jurastudentin 14:11, 6. Jan. 2008 (CET)

Ich sprach explizit von der EU-Verfassungsklage. Da gibt es noch keine Entscheidung, aus der Du zitieren könntest. Und auf was bezieht sich Deine Bemerkung zum Thema Publikum in Österreich? --91.41.97.171 21:18, 7. Jan. 2008 (CET)

Da merkwürdigerweise selbst Herr Schachtschneider statt von "Verfassungsbeschwerde" von "Verfassungsklage" spricht, habe ich das missverstanden und bin davon ausgegangen, dass es um Maastricht geht, da sich hier das BVerfG tatsächlich länger mit dem Fall befasst hat.
Zur EU-Verfassung: Es gibt im Zusammenhang mit der gescheiterten EU-Verfassung zwei Verfahren. Eines war 2 BvR 636/05: Verfassungsbeschwerde in Verbindung mit einer Organklage aus dem April 2005 samt Antrag auf einstweilige Anordnung. Ich zitiere daraus:

Der Antrag im Organstreitverfahren ist unzulässig. [...] Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie unzulässig ist.

Natürlich hatte sich somit auch der Antrag auf einstweilige Anordnung erledigt. Übrigens entschied das BVerfG mit besten Gründen so. Dass jemand auf die Idee kommen könnte, eine Lesung im Bundestag verbieten lassen zu wollen, hätte ich vorher nicht geglaubt. Aber man kann tatsächlich auf Ideen wie diese kommen.
Im zweiten Verfahren ging es erneut um eine Verfassungsbeschwerde in Verbindung mit einer Organklage, eingereicht am 27.05.2005 (2 BvR 839/05). Der 2. Senat hatte zunächst noch geplant, Winter 2006/2007 zu entscheiden. Das Verfahren ist mittlerweile aber mehr oder weniger "eingestellt" worden, da, wie das Gericht sagt, keine "Priorität" besteht, darüber zu entscheiden. Es wurde Herrn Gauweiler mitgeteilt, dass er sich gegen die von der EU geplante, modifizierte Variante des Verfassungsvertrags erneut mit der Verfassungsbeschwerde an das Gericht wenden könne. Auch die einstweilige Anordnung war nicht erforderlich, da der Bundespräsident auf eigene Entscheidung hin sich erklärt hat, den Vertrag nicht zu ratifizieren.
Herr Schachtschneider behauptete in Österreich, dass das BVerfG Herrn Köhler (ich zitiere:) "untersagt" hätte, den Verfassungsvertrag zu ratifizieren. Ich habe mir bereits sämtliche Daten dazu zusammengetragen und kann nachweisen, dass Herr Köhler zu keinem Zeitpunkt vom BVerfG untersagt wurde, den Vertrag zu ratifizieren. Am 15.06.2005 wurde bekannt, dass Herr Köhler in eigener Entscheidung dem BVerfG mitgeteilt hat, dass er nicht ratifizieren würde, solange das BVerfG nicht entschieden hat. Diese Entscheidung war zu diesem Zeitpunkt auch kein großes Opfer seitens Herrn Köhler, denn nach den Referenden in Frankreich (29.05.2005) und den Niederlanden (01.06.2005) war der Verfassungsvertrag ohnehin bereits gescheitert. Sollte das BVerfG in irgendeiner Weise dem Bundespräsidenten jemals untersagt haben, nicht zu ratifizieren, dann höchstens unter vier Augen im Privaten.
Besonders musste ich über den Vortrag von Herrn Schachtschneider in Österreich (der ja in seinem Artikel verlinkt ist) an der Stelle lachen, an der er sagte “Sonst hätte das Gericht diesen Schritt nie gemacht”, um zu bekräftigen, dass das BVerfG Herrn Köhler untersagt habe, zu ratifizieren.
Nun - wollen Sie noch weitere Zitate aus Entscheidungen hören? --Jurastudentin 22:15, 7. Jan. 2008 (CET)
Nein :-) Was ich bis jetzt gehört habe genügt, um zu dem Schluß zu kommen, daß Du ihm zwar zugehört aber nichts davon verstanden hast ;-) --91.41.112.146 09:25, 8. Jan. 2008 (CET)
Es steht Ihnen frei, mich aufzuklären. Ansonsten gehe ich davon aus, dass das nur eine Floskel am Ende einer Debatte sein soll, von der Sie glauben, dass sie nicht mehr für Sie zu gewinnen ist. --Jurastudentin 11:50, 8. Jan. 2008 (CET)

Ich würde Dir auch nicht viel anderes sagen als er. Von daher kann ich nur erneut auf seine Schriften verweisen. Wenn Du so offen für Aufklärung bist, wie Du in Deinem letzten Statement erklärst, dann steht es Dir jederzeit frei, Dich Deines eigenen Verstandes zu bedienen, anstatt zu lesen oder zuzuhören, ohne zu verstehen --bisheriger Diskussionspartner von einem anderen Computer, daher keine (irreführende) Signatur

Es ging doch ganz oben noch um meinen Kommentar „Ergänzung der AZ der - soweit aktuell online auffindbaren - nicht angenommenen, (offensichtlich) unzulässigen oder (offensichtlich) unbegründeten Beschwerden u.a.“
Ich habe dargelegt, dass ich diesen Kommentar aufgrund der bisherigen Entscheidungen des BVerfG über Beschwerden von Herrn Schachtschneider geäußert habe. Meine Äußerung widerspricht den Tatsachen nicht; ich habe auch Entscheidungen über Beschwerden von Herrn Schachtschneider gefunden, in denen offensichtlich unzulässig und offensichtlich unbegründet stand, darum hatte ich das offensichtlich noch in Klammern dazugeschrieben. Ich konnte bisher keine Entscheidung finden, die zum Erfolg (d.h. Zulässigkeit und Begründetheit sind bejaht) beim BVerfG geführt hat. Die (offensichtliche) Unzulässigkeit und Unbegründetheit, an der Herr Schachtschneiders Beschwerden gescheitert sind, haben nichts mit meiner subjektiven Wertung, sondern mit der objektiven Feststellung des BVerfG zu tun. Das ist das Thema gewesen.
Wenn ich jetzt noch irgendwelche höheren Sphären, in denen sich Herr Schachtschneider bewegt, verstehen soll, dann sagen Sie einfach das neue Thema an, und ich werde mich damit befassen. --Jurastudentin 14:39, 8. Jan. 2008 (CET)
Als Ergänzung noch: Aus seiner Beschwerde gegen den EU-Verfassungsvertrag ist ja nun überhaupt nichts als Konsequenz entsprungen. Aus seiner Maastricht-Beschwerde hat das BVerfG zumindest Konsequenzen gezogen. Dazu muss ich allerdings sagen, sind das keine Konsequenzen, die ich mir persönlich gerne auf die Stirn schreiben wollen würde. Ich bin zwar grundsätzlich Europa-freundlich, aber die fortschreitende "Selbstaufgabe" des BVerfG bei der Prüfung von Grundrechten in europarechtlichen Fragen halte ich für keinen Gewinn, auch wenn es immer noch den EuGH gibt, der die Grundrechtskonformität überprüfen kann. Es ist auch unlogisch für jemanden wie Herrn Schachtschneider, der scheinbar für die Entwicklungen in der EU nicht viel übrig hat, die Konsequenzen aus der Maastricht-Entscheidung für einen Erfolg zu halten.
Ich hoffe, dass durch die Beschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung eine Umkehr dieser auch durch die Maastricht-Entscheidung bekräftigten Tendenz stattfindet. --Jurastudentin 14:59, 8. Jan. 2008 (CET)

Vielleich würde es helfen, als erstes mal eine seiner Vorlesungen zu besuchen, dann sein Buch zu lesen, dann die Klageschriften und erst dann die Entscheidungen des BVerfG ... --91.41.84.162 19:06, 8. Jan. 2008 (CET)

Nach den Videos aus Österreich denke ich, verpasse ich nichts, wenn ich keine weiteren seiner Veranstaltungen anhöre. Wenn ich einen Spitzenstaatsrechtler brauche, habe ich in Leipzig zB schon Professor Degenhart. Es ist letztlich nur bedeutend, was das BVerfG für zulässig und begründet einstuft. Der Rest fällt unter Meinungsfreiheit. --Jurastudentin 21:25, 8. Jan. 2008 (CET)
Nach den Videos aus Österreich denke ich, verpasse ich nichts“ ... Aha ;-) Wohl doch nicht ganz so offen für Aufklärung, wie? Prof. Degenharts Qualitäten als Staatsrechtler kann ich nicht beurteilen, ich habe noch nicht viel von ihm gehört und noch nichts von ihm gelesen. Vielleicht solltest Du auch niemanden beurteilen (oder besser vor-verurteilen), mit dem Du Dich nicht eingehend befasst hast. Einzelne Urteile von Dritten lesen genügt jedenfalls nicht. Das ist gerade so, als wenn man Michelangelo beurteilen wollen würde, wenn man die Doppelseite über die Sixtinische Kapelle im Baedecker von Rom gelesen hat.
Und daß das BVerfG bei weitem nicht immer objektiv ist (wie im übrigen die meisten Gerichte) sollte ich Dir als Jurastudentin eigentlich nicht erklären müssen. Es sollte objektiv sein, das ist sein Auftrag, aber dort wird (wie überall) auch nur mit Wasser gekocht und es sind Menschen am Werk, die - im Gegensatz z. B. zum Papst in Rom ;-) - fehlbar sind. Es hat in unserer Rechtsordnung halt nur das letzte Wort und damit die institutionalisierte Möglichkeit der verbindlichen Rechtsklärung, und damit haben die Richter dort die Möglichkeit, ihre subjektive Meinung zur objektiv geltenden zu machen. Nicht mehr und nicht weniger --91.41.117.145 09:31, 9. Jan. 2008 (CET)

Urheberrechtliches Problem mit deinen Dateien

Hallo Jurastudentin/Archiv/, vielen Dank für das Hochladen deiner Dateien. Leider fehlen noch wichtige Angaben auf den Beschreibungsseiten. Um Verletzungen des Urheberrechts zu vermeiden, müssen Dateien mit unvollständigen Informationen gelöscht werden. Gehe bitte wie im folgenden beschriebenen vor, um die fehlenden Angaben nachzutragen. Nach Ablauf einer zweiwöchigen Frist werden die Korrekturen begutachtet und der Vorgang abgearbeitet.

1. Bevor du die Informationen ergänzt, lies dir bitte unbedingt (!!!) zuerst die „FAQ zu Bildern“ durch.

2. Über „Seite bearbeiten“ kannst du die Beschreibungsseite folgender Dateien bearbeiten und wie im Punkt 3 erläutert verbessern:

  • Profilbild.jpg - Hier werden unklare oder gar keine Angaben über die Freigabe, die Quelle und den Urheber gemacht.

3. Diese Mängel behebst du am besten wie folgt:

Lädst du eine Datei, die von einer anderen Person geschaffen wurde, hoch und ist diese Datei urheberrechtlich geschützt, so musst du eine E-Mail an permissions-de@wikimedia.org senden, in der deutlich wird, dass der Urheber wirklich der Lizenz zustimmt. Fehlt diese Freigabe, so darf die Datei nicht in der Wikipedia verbleiben (sofern es wirklich ein „fremder“ Urheber ist).

Der Urheber ist der Schöpfer der Datei. Also z.B. der Fotograf oder der Zeichner. Bist du dies, kannst du entweder deinen Benutzernamen als Urheber angeben oder deinen richtigen Namen. Im letzteren Fall musst du aber deutlich machen, dass du (also Jurastudentin/Archiv/) auch die Person bist, die mit dem richtigen Namen angegeben ist. Wenn du allerdings z.B. ein Bild von einer Website einfach nur runterlädst und es dann in die Wikipedia hochlädst, so wirst du dadurch keinesfalls zum Urheber. Bitte gib auf der Dateibeschreibungsseite (!) den Urheber in einer sog. Vorlage an, wie auf Vorlage:Information/Verwendung beschrieben.

Mit der Angabe der Quelle soll die Herkunft der Datei erläutert werden. Also, wie du an diese Datei herangekommen bist. Das kann z.B. ein URL sein, aber auch einfach „selbst fotografiert“, wenn du ein Foto selbst gemacht hast oder entsprechend „selbst gezeichnet“, wenn du eine Grafik angefertigt hast. Bitte gibt auf der Dateibeschreibungsseite (!) die Quelle in einer sog. Vorlage an, wie auf Vorlage:Information/Verwendung beschrieben.


Falls du Probleme mit diesem Verfahren hast, stehen dir auf Wikipedia:Dateiüberprüfung/Fragen erfahrene Wikipediaautoren gerne für Rückfragen zur Verfügung.

Herzlichen Dank für deine Unterstützung, --BLUbot - Hier kannst du Fragen stellen - Bugs? 19:07, 22. Jan. 2008 (CET)

Land (Deutschland)

Hallo,

ich habe gesehen, wie Du unter Diskussion:Kosovo#Ganz klar ein Staat folgendes zitiert hast:

Matthias Herdegen, Völkerrecht, 6. Auflage, § 8 Rn 2: "Aus völkerrechtlicher Sicht verfügt in einer bundesstaatlichen Ordnung nur der Gesamtstaat über echte Staatsqualität."

Da das offensichtlich Dein Fachgebiet ist, kannst Du Dir bitte die Einleitung von Land (Deutschland), insbesondere den zweiten Absatz, anschauen? Siehe auch Diskussion:Land (Deutschland)#Länder als Völkerrechtssubjekte.

Vielen Dank, --Abe Lincoln 09:02, 6. Mär. 2008 (CET)

Ich schaue mir das mal später genauer an. --Jurastudentin 12:55, 6. Mär. 2008 (CET)

Das wäre super. Die Diskussion ging dann übrigens noch unter Benutzer Diskussion:Abe Lincoln#Länder weiter. --Abe Lincoln 17:36, 7. Mär. 2008 (CET)

Ich habe den Text jetzt leicht verändert, um ihn hoffentlich leichter verständlich zu machen. Aber im Grunde war das schon richtig so, wie es im Artikel stand. Die Wikipedia-Artikel Staatsgewalt und Souveränität spiegeln übrigens auch wider inwieweit sich der staatsrechtliche von dem völkerrechtlichen Staatsbegriff unterscheidet. --Jurastudentin 21:36, 8. Mär. 2008 (CET)

Gummibärchen

Hiermit verleihe ich
Jurastudentin
die Auszeichnung
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Held der Wikipedia


in Gold für

die kontinuierliche Pflege der Ratifizierungstabelle
zu dem Vertrag von Lissabon

im Dienste der Verbesserung
unserer Enzyklopädie.
gez. --Kolja21 21:33, 17. Mär. 2008 (CET)

Hallo Jurastudentin, ich weiß nicht, ob du auf Süßigkeiten stehst, aber der Abschnitt "Stand der Ratifizierung" ist dank deiner unermütlichen Recherche zzt. meine bevorzugte Quelle, wenn es um die aktuellen Entwicklung in der Verfassungsfrage geht. Die offizielle EU-Seite zu dem Thema ("Stand der Dinge in Ihrem Land") ist bei weitem nicht so präzise und schnell. Gruß --Kolja21 21:33, 17. Mär. 2008 (CET)

Haha, vielen Dank! Das ermutigt zum Weitermachen. =D Jurastudentin 22:37, 17. Mär. 2008 (CET)

Goldbärchen für zwischendurch

Hiermit verleihe ich
Jurastudentin
die Auszeichnung
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Held der Wikipedia


in Gold für

die fleißige Mitarbeit am
Artikel Vertrag von Lissabon

im Dienste der Verbesserung
unserer Enzyklopädie.
gez. C. Löser

Hallo Jurastudentin, ich wollte dir nur ein kleines Goldbärchen für deine fleißige Arbeit am Artikel Vertrag von Lissabon vorbeibringen, und damit es hier nicht so leer aussieht... :-) Gruß --C. Löser 21:08, 10. Apr. 2008 (CEST)

Vielen, sehr vielen Dank, das ist wirklich nett! Auf dem Bären werde ich mich jetzt auch bestimmt nicht ausruhen. ;-) --Jurastudentin 21:15, 10. Apr. 2008 (CEST)