Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland

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Großes Verdienstkreuz

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland, umgangssprachlich meist Bundesverdienstkreuz genannt, ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung der Bundesrepublik Deutschland. Er wird für besondere Leistungen auf politischem, wirtschaftlichem, kulturellem, geistigem oder ehrenamtlichem Gebiet verliehen. Der Orden wird in acht, inklusive des Großkreuzes in besonderer Ausführung in neun, Stufen verliehen. Alle deutschen Länder außer Bremen und Hamburg verleihen zudem selbst eigene Verdienstorden.

Elisabeth II. mit der Sonderstufe des Großkreuzes (1992). Rechts im Bild: Richard von Weizsäcker

Geschichte

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde am 7. September 1951 durch den damaligen Bundespräsidenten Theodor Heuss per Erlass gestiftet. Im Erlaß über die Stiftung des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland, den Heuss mit Bundeskanzler Konrad Adenauer und dem Bundesinnenminister Robert Lehr unterzeichnete, heißt es:

„In dem Wunsche, verdienten Männern und Frauen des deutschen Volkes und des Auslandes Anerkennung und Dank sichtbar zum Ausdruck zu bringen, stifte ich am 2. Jahrestag der Bundesrepublik Deutschland den Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland.

Der Orden wird verliehen für Leistungen, die im Bereich der politischen, der wirtschaftlich-sozialen und der geistigen Arbeit dem Wiederaufbau des Vaterlandes dienten, und soll eine Auszeichnung all derer bedeuten, deren Wirken zum friedlichen Aufstieg der Bundesrepublik Deutschland beiträgt.“

Stiftungserlass

Der Verdienstorden wird nach internationaler Norm in drei Klassen (Verdienstkreuz, Großes Verdienstkreuz, Großkreuz) und mehreren Stufen verliehen.

Im Statut des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland vom 7. September 1951 war zunächst folgende Ordnung geplant:

  1. Verdienstkreuz am Bande
  2. Verdienstkreuz (ohne weitere Bezeichnung als Steckkreuz ausgeführt, später umbenannt in 1. Klasse)
  3. Großes Verdienstkreuz
  4. Großes Verdienstkreuz mit Stern
  5. Großkreuz
  6. Großkreuz in besonderer Ausführung.

Das erste Verdienstkreuz (in der Ausprägung am Bande) erhielt der Bergmann Franz Brandl aus Nentershausen (Hessen) am 19. September 1951 von Theodor Heuss.[1]

Im Jahr 1952 kam es zu einigen Neuerungen. Es wurde eine besondere Ausführung des Verdienstkreuzes für Arbeiter und Angestellte, die 50 Jahre lang für denselben Dienstherrn gearbeitet hatten, eingeführt. Diese Ausführung wurde 1966 wieder eingestellt. Zudem wurde das Große Verdienstkreuz mit Stern in zwei Stufen aufgeteilt: Großes Verdienstkreuz mit Stern und Großes Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband.

Schließlich kam 1955 als unterste Stufe die Verdienstmedaille hinzu und als oberste Stufe die Sonderstufe des Großkreuzes, die jedoch schon 1953 verliehen worden war.[2]

Die höchste Stufe, die Sonderstufe des Großkreuzes, ist Staatsoberhäuptern und ihren Familienangehörigen sowie mit Amtsantritt dem deutschen Bundespräsidenten vorbehalten.

Verleihungszahlen

Verleihungen der Verdienstorden in der Bundesrepublik Deutschland

Anfang der 1980er Jahre wurden jährlich etwa 6000 Verdienstorden hauptsächlich an Männer verliehen. Der Anteil der Frauen lag mit rund 14 Prozent deutlich unter dem tatsächlichen Bevölkerungsanteil. Dieser Umstand veranlasste den damaligen Bundespräsident Karl Carstens (1979–1984) im Jahre 1983 in die Neufassung der Ausführungsbestimmungen zum Statut des Verdienstordens hineinzuschreiben, dass „Verdiensten bei Tätigkeiten, die nach der Lebenserfahrung vor allem von Frauen ausgeübt werden, besondere Beachtung zu schenken ist“.

Im Oktober 2006 führte der damalige Bundespräsident Horst Köhler zusätzlich eine Quotenregelung für Frauen von mindestens 30 Prozent ein. Dieses Minimum wurde 2007 mit 30,3 Prozent erstmals erreicht und in den folgenden Jahren (2008: 31,2 Prozent; 2009: 30,5 Prozent) eingehalten. Die Vorschlagslisten der Ministerpräsidenten der Bundesländer, über die die Ordensanträge vorwiegend beim Bundespräsidialamt eingereicht werden, werden nur noch angenommen, wenn von zehn Personen, die mit dem Verdienstorden ausgezeichnet werden sollen, mindestens drei Frauen sind. Wenn den Ländern nicht genügend Frauen vorgeschlagen werden, um diese Quote zu erfüllen, führte dies beispielsweise in Sachsen-Anhalt (Stand 2014) dazu, dass Männer dem Bundespräsidialamt nicht zeitnah zur Ehrung vorgeschlagen, sondern auf eine wachsende Warteliste gesetzt wurden und erst nach längerer Wartezeit ihre Auszeichnung erhalten können.[3]

Seit 1991 sind die Verleihungszahlen stark rückläufig.[4] Von über 5000 Verleihungen im Jahre 1991 und knapp 2500 Verleihungen im Jahre 2007 fiel die Zahl auf 1064 Verleihungen im Jahre 2017 und damit etwa auf den Stand des Einführungsjahres 1951. Danach stieg die Zahl der Verleihungen wieder an auf 1282 im Jahr 2018 und 1354 im Jahr 2019. Erst 2020 sank sie wieder auf 1250.[5]

Ende 2010 wurde bekannt, dass seit Mitte der 1990er Jahre eine nicht öffentlich gemachte Abmachung zwischen den Bundestagsfraktionen besteht, nach der pro Legislaturperiode 30 Orden unabhängig von tatsächlichen Verdiensten für Abgeordnete des Bundestages entsprechend den Fraktionsstärken reserviert sind. Der Verfassungsrechtler Herbert von Arnim bezeichnete dies als „absolute Anmaßung“ und „ganz neue Form der Selbstbedienung“.[6] In der 19. Legislaturperiode (2017 bis 2022) wurden 25 Orden an Abgeordnete verliehen.[7]

Stufen des Verdienstordens

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wird regulär in acht Stufen verliehen, wobei als Erstauszeichnung im Allgemeinen die Verdienstmedaille oder das Verdienstkreuz am Bande vergeben wird (Stand 2019).[8] Als Sonderform gibt es das nur an Konrad Adenauer und Helmut Kohl verliehene Großkreuz in besonderer Ausführung, zudem existierte von 1952 bis 1966 das Verdienstkreuz am Bande für Arbeitsjubilare, welches als Variante des Verdienstkreuzes am Bande galt.

Stufe
(und Varianten)
Bandschnalle Tragweise Merkmale Internationale
Entsprechung
Anmerkung
Verdienstmedaille
Verdienstmedaille GER Bundesverdienstkreuz 1 BVM.svg linke Brust,
am Bande
  affiliierte Medaille
Liste von Trägern
Verdienstkreuz
Verdienstkreuz
 am Bande
GER Bundesverdienstkreuz 2 BVK.svg linke Brust,
am Bande
  Ritterkreuz Liste von Trägern
Verdienstkreuz
 am Bande
 für Arbeitsjubilare
GER Bundesverdienstkreuz 2b BVK 50Jahre.svg linke Brust,
am Bande mit goldener Spange
goldene Spange
mit der Zahl 50
Ritterkreuz Verleihung nur von 1952 bis 1966
Verdienstkreuz
 1. Klasse
GER Bundesverdienstkreuz 3 BVK 1Kl.svg linke Brust,
Steckkreuz
  Offizierskreuz Liste von Trägern
Großes Verdienstkreuz
Großes Verdienstkreuz GER Bundesverdienstkreuz 4 GrVK.svg am Halsband   Komtur Liste von Trägern
Großes Verdienstkreuz
 mit Stern
GER Bundesverdienstkreuz 5 GrVK Stern.svg am Halsband,
Bruststern links
vierspitziger Bruststern,
flach
Großkomtur Liste von Trägern
Großes Verdienstkreuz
 mit Stern und Schulterband
GER Bundesverdienstkreuz 6 GrVK Stern Band.svg am Schulterband,
Bruststern links
vierspitziger Bruststern,
gewölbt
Großkreuz
2. Klasse
Liste von Trägern
Großkreuz
Großkreuz GER Bundesverdienstkreuz 7 Grosskreuz.svg am Schulterband,
Adler maschinengestickt,
Bruststern links
sechsspitziger Bruststern Großkreuz
1. Klasse
Liste von Trägern
Großkreuz
 in besonderer Ausführung
GER Bundesverdienstkreuz 8 Grosskreuz bes Ausf.svg am Schulterband, rot gefüttert,
Adler maschinengestickt,
Bruststern links
sechsspitziger Bruststern,
Lorbeerkranz um das
 Medaillon
Sonderform des Großkreuzes 1. Klasse Liste von Trägern
Sonderstufe des
 Großkreuzes
GER Bundesverdienstkreuz 9 Sond des Grosskreuzes.svg am Schulterband,
Adler handgestickt,
Bruststern links
achtspitziger Bruststern Liste von Trägern
(Verleihung nur an Staatsoberhäupter und ihre
Ehepartner, Amtsinsigne des Bundespräsidenten
als Ordensherr, höchste Form des Ordens)

Verleihung

Überreichung an Heiko Braak (2018)
Verleihungsurkunde für die Verdienstmedaille mit Großem Bundessiegel und Unterschrift des Bundespräsidenten Karl Carstens (1984)

Jedes Jahr werden auf Vorschlag mehr als tausend Menschen ausgezeichnet. Bis zum Dezember 2020 wurde die Auszeichnung insgesamt 260.503 mal verliehen. Im Jahr 2018 wurden 1282 Personen ausgezeichnet.[5] Bei einer Erstverleihung wird in der Regel höchstens die zweite Stufe (Verdienstkreuz am Bande) und an Personen, die jünger als 40 Jahre sind, höchstens die erste Stufe (Verdienstmedaille) verliehen. Nur in Ausnahmefällen wird eine höhere Stufe gewählt.

Prinzipien

Verdienstkreuz 1. Klasse. Seltene Ausführung von Junker Berlin um 1959

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland kann nach den ordensrechtlichen Bestimmungen nicht postum verliehen werden. Trotzdem erhielten beispielsweise Jürgen Schumann, Alois Alteköster oder Dominik Brunner die Auszeichnungen postum. In diesen Fällen sind meistens die Todesumstände der Grund für die Verleihung.

Als Erstauszeichnung werden im Allgemeinen die Verdienstmedaille oder das Verdienstkreuz am Bande verliehen. Die Verleihung der Verdienstmedaille ist an kein Mindestalter gebunden. Für das Verdienstkreuz am Bande sollte die zu ehrende Person ein Mindestalter von 40 Jahren erreicht haben.[9] Die Verleihung der nächsthöheren Ordensstufe erfordert neue auszeichnungswürdige Leistungen und eine entsprechende Interkalarfrist. Bei besonders herausragenden Leistungen ist eine Ausnahme von diesen Bestimmungen möglich.

Die vom Bundespräsidenten verliehene Auszeichnung wird gewöhnlich durch den Ministerpräsidenten, einen Minister des Bundes oder des Landes, den Regierungspräsidenten, den Landrat, den Oberbürgermeister oder den Bürgermeister überreicht. Auslandsdeutsche und Ausländer erhalten ihn oft durch den zuständigen deutschen Botschafter. In einigen Fällen nimmt der Bundespräsident die Aushändigung selbst vor, meist bei höheren Stufen.

Bei einigen Beamten, Soldaten und Richtern erfolgt inzwischen eine „automatische Verleihung“ bestimmter Ordensstufen, sobald diese aus ihrem Amt ausscheiden. Dies ist der Fall bei der Verleihung des Großen Verdienstkreuzes an den jeweiligen Generalinspekteur der Bundeswehr oder bei der Verleihung des Großen Verdienstkreuzes mit Stern und Schulterband nach dem Ende der Amtszeit als Richter des Bundesverfassungsgerichts.

Diplomaten, die nach längerem Aufenthalt ihr Gastland verlassen, erhalten entsprechend internationaler Gepflogenheit das Verdienstkreuz, sofern eine bilaterale Gegenseitigkeitsvereinbarung vorliegt (Reziprozität). So werden Botschafter und manche Militärattachés ohne das sonst bei Ordensverleihungen übliche Prüfungsverfahren ausgezeichnet. Auch der argentinische Oberst Juan José Masi, Militärattaché an der argentinischen Botschaft in Bonn von 1977 bis 1980, dem schwere Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen werden, erhielt auf diese Weise im März 1981 das Große Verdienstkreuz.[10]

Das Prozedere der öffentlichen Verleihung ist meist festlich gehalten, die höchsten Auszeichnungsstufen nimmt der amtierende Bundespräsident persönlich vor. Jede geehrte Person wird mit einigen Angaben über ihr Leben und Wirken vorgestellt.[11]

Vorschlagsrecht

Jeder kann die Auszeichnung eines anderen anregen. Dazu wendet er sich an die Staatskanzlei des Landes, in dem der Vorgeschlagene seinen Wohnsitz hat. Lebt die Person im Ausland oder ist sie Ausländer, so ist das Auswärtige Amt für den Vorschlag zuständig. Die Auszeichnung eines Mitarbeiters einer Bundesbehörde kann beim zuständigen Bundesminister angeregt werden. Die jeweilige Protokollabteilung hat die Aufgabe, die Angaben zu prüfen, bevor sie an die Ordenskanzlei im Bundespräsidialamt weitergeleitet werden. In der Praxis machen vor allem Behörden, Institutionen, Wirtschafts- und Sportverbände Vorschläge. Anregungen aus der Bevölkerung sind dagegen selten: In Nordrhein-Westfalen, dem bevölkerungsreichsten Bundesland, wurden im Schnitt der Jahre 2003 bis 2012 jährlich knapp 850 Verleihungen angeregt, von denen mehr als die Hälfte tatsächlich vollzogen wurden. Die Ablehnungsquote lag in NRW im Durchschnitt bei 42,1 Prozent. Den wenigen zugänglichen Daten aus anderen Ländern nach sind die Quoten dort ähnlich.[12]

Neben dem Vorschlagsrecht auf Verleihung des Verdienstordens gibt es auch die Anregung auf Aberkennung eines bereits verliehenen Verdienstordens.

Aberkennung

Trotz des vorherigen Prüfverfahrens erhielten auch Personen die Auszeichnung, denen sie später wieder aberkannt wurde. So wurde 1964 Heinrich Bütefisch von Mitgliedern des Bundesverbands der Deutschen Industrie für den Orden vorgeschlagen. Das Düsseldorfer Ordensreferat fand beim Verfassungsgericht und beim Justizministerium offenbar nichts gegen ihn Vorliegendes, Bütefisch erhielt den Orden – 16 Tage später wurde er ihm aberkannt. Ein Bürger hatte darauf hingewiesen, dass Bütefisch 1948 im I.G.-Farben-Prozess wegen „Ausbeutung der Arbeit von KZ-Insassen“ zu sechs Jahren Haft verurteilt worden war.[13][14][15]

Eine Aberkennung nach dem Tod ist nach Auffassung des Bundespräsidenten nicht möglich. Ein entsprechender Antrag des Kreises Herford und der Gedenkstätte Zellentrakt auf Aberkennung für einen NS-Täter wurde 2019 vom Bundespräsidenten abgelehnt, da der Orden nur zu Lebzeiten verliehen werde.[16]

Form, Material und Herstellung

Links: Großkreuz in besonderer Ausführung, mit Lorbeerkranz. Mitte und rechts: Sonderstufe des Großkreuzes (Mitte: Damenausführung).

Ab der Stufe am Bande gibt es die Ordensinsignien in einer jeweils unterschiedlichen Version für Herren und Damen. Die Damenversionen zeichnen sich durch etwas kleinere Kreuze und Medaillons aus sowie durch ein (ab der Stufe Großes Verdienstkreuz) schmaleres Band, das immer als Damenschleife ausgeführt wird.

Stufe Herren-Version Damen-Version
Größe Größe Stern Band Größe Größe Stern Band
Verdienstmedaille 38 mm 30 mm 38 mm 30 mm
Verdienstkreuz am Bande 55 mm 30 mm 47 mm 30 mm
Verdienstkreuz 1. Klasse 55 mm 47 mm
Großes Verdienstkreuz 60 mm 44 mm 60 mm 40 mm
Großes Verdienstkreuz
mit Stern
60 mm 80 mm 44 mm 60 mm 80 mm 40 mm
Großes Verdienstkreuz
mit Stern und Schulterband
60 mm 85 mm 100 mm 60 mm 85 mm 60 mm
Großkreuz 70 mm 80 mm 100 mm 60 mm 80 mm 60 mm
Sonderstufe des Großkreuzes 70 mm 90 mm 100 mm 60 mm 80 mm 60 mm

Wegen der großen Stückzahlen einerseits und des Kostenbewusstseins andererseits werden die Orden heute nur noch maschinell aus einer Kupferlegierung geprägt und mit einer Goldbeschichtung versehen; farbige Teile bestehen aus Kunstemaille. Hersteller der offiziellen Orden der Bundesrepublik Deutschland ist die Firma Steinhauer & Lück in Lüdenscheid.

Bisherige Träger

Bisher wurde der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland etwa 261.614 Mal verliehen (Stand 31. Dezember 2021).[17]

Tragweise

Das Großkreuz wird an einem breiten, von der rechten Schulter zur linken Hüfte führenden Bande getragen. Der dazu gehörende goldene Stern wird auf der linken Brustseite getragen.

Das Große Verdienstkreuz wird als Großes Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband an einem breiten, von der rechten Schulter zur linken Hüfte führenden Bande getragen. Der zum Großen Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband gehörende goldene vierspitzige Stern wird auf der linken Brustseite getragen.

Das Große Verdienstkreuz mit Stern wird an einem Bande um den Hals getragen.

Das Verdienstkreuz wird als Verdienstkreuz 1. Klasse an der linken Brustseite angesteckt, als Verdienstkreuz am Bande an einem schmalen Bande an der linken oberen Brustseite getragen.

Die Verdienstmedaille und das Verdienstkreuz wird am Bande an der linken oberen Brustseite getragen.[18]

Hanseatische Ablehnung

Als einziges Land stimmte die Freie Hansestadt Bremen gegen die Stiftung des Bundesverdienstordens. Bremen und Hamburg sind auch die einzigen Länder, die keinen eigenen Verdienstorden gestiftet haben.

Bremen

Orden zu verleihen oder zu tragen, ist nicht bremischer Brauch. Der Senat der Freien Hansestadt Bremen stellte 1893 einmal fest: „Von altersher ist es Gebrauch, daß Decorationen von Senatsmitgliedern niemals angenommen werden, und so empfiehlt es sich auch – abgesehen von anderen Gründen – schon um deswillen hieran festzuhalten. Auch weil der Bremer Senat nicht in der Lage ist, derartige Höflichkeiten zu erwidern.“ Bürgermeister Theodor Spitta hat diesen Brauch 1952 gegenüber Bundespräsident Theodor Heuss nochmals bekräftigt. Es wurden und werden aber Ehrenmedaillen wie die Bremische Ehrenmedaille oder die Senatsmedaille für Kunst und Wissenschaft der Freien Hansestadt Bremen (wie auch in Hamburg) verliehen. Es existierte nur eine kriegsbedingte Ausnahme: Das Hanseatenkreuz war eine im Ersten Weltkrieg verliehene Auszeichnung und wurde 1915 gemeinsam von den drei Hansestädten Hamburg, Bremen und Lübeck für Verdienste im Krieg gestiftet.[20]

Hamburg

Nach einem auf das 13. Jahrhundert zurückgehenden und in einem Senatsbeschluss von 1963 bekräftigten Prinzip lehnen manche Hamburger „Auszeichnungen fremder Herren“ ab (Hanseaten und Auszeichnungen). Die ehemalige Senatorin Emilie Kiep-Altenloh war für das Große Verdienstkreuz vorgeschlagen worden. Daraufhin kam es zu einer Kleinen Anfrage der SPD in der Hamburgischen Bürgerschaft im Mai 1963. Bürgermeister Paul Nevermann erklärte, dass der Senat weiterhin an seiner traditionellen Devise festhält: keine Orden für Senatoren. Zu Vorschlägen von anderer Seite werde sich der Senat gegenüber der verleihenden Stelle dahingehend äußern, dass von der Verleihung abgesehen werden möge.[21] Die Freie und Hansestadt Hamburg ehrte Emilie Kiep-Altenloh 1963 mit der Bürgermeister-Stolten-Medaille.

Bekannte Ablehner der Auszeichnung waren Helmut Schmidt, Hans-Olaf Henkel, Inge Meysel, Jan Philipp Reemtsma, Günter Grass,[22] Heidi Kabel, Siegfried Lenz[22] und Hans-Ulrich Klose.

Literatur

  • Alexander von Sallach: Die Orden und Ehrenzeichen unserer Republik. Phaleristischer Verlag Autengruber, Konstanz 2004, 2006, ISBN 3-937064-05-2, ISBN 3-937064-04-4; Ausgabe 2011: Battenberg Verlag, ISBN 978-3-86646-079-9.
  • Birgit Laitenberger, Dorothea Bickenbach, Maria Bassier: Deutsche Orden und Ehrenzeichen. 6. Auflage, Carl Heymanns Verlag, Köln 2005, ISBN 3-452-25954-4.
  • Knut Bergmann: Wer hat, dem wird gegeben? Das Bundesverdienstkreuz als Teil öffentlicher Anerkennungskultur. In: Merkur, 67. Jg., Heft 764, Heft 09, September 2013, ISSN 0026-0096, S. 844–850.
  • Knut Bergmann: Nur die üblichen Verdächtigen? Orden und Ehrenzeichen als Anerkennung und Motivation für bürgerschaftliches Engagement. In: Wolfgang Lauterbach/Michael Hartmann/Miriam Ströing: (Hrsg.): Reichtum, Philanthropie und Zivilgesellschaft. Springer VS, Wiesbaden 2014, ISBN 978-3-658-06012-1, S. 133–152.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Lars Amelung: Virtuelle Ausstellung. Erste Verleihung des Bundesverdienstkreuzes der Bundesrepublik Deutschland 1951. In: bundesarchiv.de, abgerufen am 6. Oktober 2019.
  2. Siehe den Erlass über die Stiftung des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland vom 7. September 1951, sowie den Erlass über die Neufassung des Statuts des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland vom 8. Dezember 1955 (S. 1 und 2): Erlaß von 1951, S. 1, 2.
  3. Hagen Eichler: Bundesverdienstkreuz – Frauenquote stoppt Ehrung von Männern. In: volksstimme.de. 13. Juni 2014, abgerufen am 6. Januar 2022.
  4. Jost Müller-Neuhof: Zu wenig Frauen, falsche Verdienste – warum der Bundespräsident immer weniger Orden verleiht. In: Der Tagesspiegel. 23. November 2016, abgerufen am 25. Dezember 2016.
  5. a b Statistik der Ordensverleihungen. In: bundespraesident.de, abgerufen am 6. Januar 2022.
  6. Abgeordnete bedienen sich bei Verdienstkreuzen selbst. In: Welt.de. 10. Dezember.2010, abgerufen am 30. Dezember 2010.
  7. https://www.sueddeutsche.de/politik/bundesverdienstkreuz-bundestag-abgeordnete-jan-korte-1.5523461
  8. Der Bundespräsident, Orden und Ehrungen: Die acht Stufen des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland. In: bundespraesident.de, abgerufen am 3. April 2019.
  9. Der Bundespräsident: Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland.
  10. Steffen Leidel: Vergabepraxis von Verdienstorden in der Kritik. In: Deutsche Welle. 14. April 2005.
  11. Arno Widmann: Die Inszenierung der Schönheit einer Gesellschaft. Der Bundespräsident ehrt 15 Männer und 17 Frauen mit dem Verdienstkreuz – darunter Künstler, Kirchenmänner und Bürgerrechtler. In: Berliner Zeitung. 2./3./4. Oktober 2015, S. 7.
  12. Knut Bergmann: Wer hat, dem wird gegeben? Das Bundesverdienstkreuz als Teil öffentlicher Anerkennungskultur. In: Merkur. 67. Jg., Heft 764, Heft 09, September 2013, S. 844–850, 847.
  13. Kerstin Artz: Das Bundesverdienstkreuz wird 60. In: rp-online.de. 7. September 2011, abgerufen am 28. Juli 2021.
  14. Solveig Grothe: Peinliche Bundesverdienstkreuz-Träger: Die Blechlawine. In: spiegel.de. Der Spiegel, 2. September 2011, abgerufen am 28. Juli 2021.
  15. Orden: Soll und Haben. In: Der Spiegel. Nr. 15, 1964 (online).
  16. NS-Arzt: Seine Ehrung sorgt für neue Verdienstkreuz-Regeln. In: nw.de. 5. September 2019, abgerufen am 28. Juli 2021.
  17. www.bundespraesident.de: Der Bundespräsident / Verdienstorden. Abgerufen am 27. März 2022.
  18. Artikel 4 des Statuts des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland. Abgerufen am 8. Januar 2017.
  19. Bundesverdienstkreuz Bandstege. In: ordenthw.de, Albrecht Bender GmbH u. Co, abgerufen am 6. Januar 2022.
  20. Herbert Schwarzwälder: Das Große Bremen-Lexikon. 2., aktualisierte, überarbeitete und erweiterte Auflage. Edition Temmen, Bremen 2003, ISBN 3-86108-693-X, S. 223.
  21. Auch künftig keine Orden für Senatoren (Memento vom 27. Juli 2014 im Internet Archive). (PDF; 1,5 MB) In: Hamburger Abendblatt. Nr. 119, 24. Mai 1963, S. 3.
  22. a b Lübecker Nachrichten. 8. Oktober 2014, S. 3.