Daten-Governance-Rechtsakt

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Verordnung (EU) 2022/868

Titel: Verordnung (EU) 2022/868 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2022 über europäische Daten-Governance und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1724
Kurztitel: Daten-Governance-Rechtsakt
Bezeichnung:
(nicht amtlich)
Data Governance Act, DGA
Geltungsbereich: EWR
Rechtsmaterie: Datenrecht
Grundlage: AEUV, insbesondere Art. 114
Verfahrensübersicht: Europäische Kommission
Europäisches Parlament
IPEX Wiki
Datum des Rechtsakts: 30. Mai 2022
Veröffentlichungsdatum: 3. Juni 2022
Inkrafttreten: 23. Juni 2022
Anzuwenden ab: 24. September 2023
Fundstelle: ABl. L 152, 3. Juni 2022, S. 1–44
Volltext Konsolidierte Fassung (nicht amtlich)
Grundfassung
Regelung ist in Kraft getreten, ist aber noch nicht anwendbar.
Bitte den Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europäischen Union beachten!

Der Daten-Governance-Rechtsakt ist eine Verordnung der Europäischen Union, die einen Rahmen schafft, der die gemeinsame Nutzung von Daten erleichtert.[1]

Mit dem Daten-Governance-Rechtsakt hat die Europäische Kommission die Grundlagen für die Schaffung eines europäischen Datenaustauschmodells festgelegt. Die Europäische Kommission plant den Datenaustausch über verschiedene Branchen sowie über Ländergrenzen hinweg zu fördern, um eine bessere Entwicklung von Künstlicher Intelligenz zu ermöglichen. Dafür sollen technische Hindernisse abgebaut und eine sichere Infrastruktur bereitgestellt werden.[2] Der Entwurf zielt außerdem darauf ab, Datenspenden von Bürgern zu erleichtern und einen besseren Zugang zu Daten der öffentlichen Hand zu erhalten.[3] Der Gesetzentwurf wurde erstmals im Rahmen der europäischen Datenstrategie 2020 angekündigt und am 25. November 2020 vorgestellt.[4]

Im November 2021 einigten sich die Verhandlungsführer von Rat und Parlament vorläufig. Die Einigung sieht vor, dass Datenvermittlungsdienste in einem Register aufgeführt werden müssen, um Kunden zu ermöglichen sicherzugehen, dass die Dienstleister vertrauenswürdig sind.[5] Dienstleister für Datenaustausch sollen außerdem nicht selbst Daten für eigene Zwecke auswerten dürfen, um sicherzustellen, dass sie neutrale Marktplätze darstellen und diese Dienste nicht mit weiteren Angeboten verknüpfen, um Lock-in-Effekte zu vermeiden.[6]

Um fairen Wettbewerb zu garantieren, sollen neue Verträge zur exklusiven Nutzung von Daten zwischen Behörden und Unternehmen auf ein Jahr begrenzt werden, bestehende auf zweieinhalb Jahre.[6][5]

Der Daten-Governance-Rechtsakt wurde am 30. Mai 2022 veröffentlicht und ist ab dem 24. September 2023 anzuwenden.[7]

Einzelnachweise

  1. Daniel Rücker, Korbinian Hartl: Der „Data-Governance-Act“ - (Über-)Regulierung oder Motor für den europäischen Datenraum? In: noerr.com. Noerr Partnerschaftsgesellschaft mbB, 8. April 2022, abgerufen am 11. August 2022.
  2. Oliver Schonschek: Der Data Governance Act und der Datenschutz. In: security-insider.de. Abgerufen am 6. Juni 2021.
  3. Mehr Innovation durch mehr Daten: EU feiert Einigung zu neuem Gesetz. In: Handelsblatt. 1. Dezember 2021, abgerufen am 19. Dezember 2021.
  4. Margrethe Vestager: Der Mensch muss im Mittelpunkt von Markt und Technik stehen. In: de.euronews.com. 7. Mai 2021, abgerufen am 6. Juni 2021.
  5. a b Promoting data sharing: presidency reaches deal with Parliament on Data Governance Act. In: consilium.europa.eu. Europäische Kommission, abgerufen am 2. Dezember 2021 (englisch).
  6. a b Alexander Fanta: Mehr Unabhängigkeit: EU schafft neutrale Marktplätze für Daten. In: netzpolitik.org. 1. Dezember 2021, abgerufen am 2. Dezember 2021.
  7. Verordnung (EU) 2022/868 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2022 über europäische Daten-Governance und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1724 (Daten-Governance-Rechtsakt), abgerufen am 8. Juni 2022