Ich, der Urheberrechtsinhaber dieses Werkes, veröffentliche es als gemeinfrei. Dies gilt weltweit. In manchen Staaten könnte dies rechtlich nicht möglich sein. Sofern dies der Fall ist: Ich gewähre jedem das bedingungslose Recht, dieses Werk für jedweden Zweck zu nutzen, es sei denn, Bedingungen sind gesetzlich erforderlich.
Die fotografische Vervielfältigung dieses Werkes ist unter Artikel 18 des niederländischen Urheberrechts abgedeckt. In diesem ist geschrieben, dass "es keine Urheberrechtsverletzung ist, wenn Werke kopiert und veröffentlicht werden, wie in Artikel 10, Paragraph 1, unter 6°[1] gemeint ist. Für Architekturwerke gilt Artikel 10, Paragraph 1, unter 8°[2], sofern sie gemacht wurden, um permanent in der Öffentlichkeit zu sein und dort gezeigt werden.
Wenn der Einbau einer Arbeit in einer Zusammenstellung betroffen ist, sind nur ein paar Werke des selben Urhebers einbezogen:
[1] Zeichnungen, Malereien, Architekturwerke, Skulpturen, Lithographien, Eingrafierungen und ähnliches
[2] Konzepte, Skizzen und dreidimensionale Arbeiten mit Bezug auf Architektur, Geografie, Topografie und anderen Wissenschaften
Zu beachten ist, dass Fotografien nicht unter Abschnitt 6 einbezogen werden. Diese werden separat unter Abschnitt 9 gelistet und sind demzufolge nicht durch die Panoramafreiheit gedeckt.
{{Information |Description=sculpture ''Wandering rocks'' (1967-1970) by Tony Smith in sculpturepark KMM/The Netherlands |Source=eigen werk |Date=May 22, 2008 |Author= Gerardus |Permission= |other_versions= }} Category:Tony Smith [[Ca
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