Diskussion:Amt Blankenberg
Reformierte Prediger
Hallo Olbertz! Erst mal Danke, dass Du Dich um den Artikel und noch viele andere kümmerst. Aber Du hast da ein paar Sätze im Artikel, die ich nicht verstehe. Zum einen: „1577 verlangt das Amt Blankenberg von der Jülicher Synode einen reformierten Prediger. Dieser wurde auch angewiesen.“ Ist ein reformierter Prediger ein Anhänger Luthers oder ein Wiedertäufer? Und was bedeutet, ihn anzuweisen? Und dann: „Das Amt wurde von einem Amtmann verwaltet, der diese Aufgabe aber oft an einen Amtswalter Landdinger weitergab.“ Ist Landdinger einfach die Bezeichnung für die Person, die das Amt verwaltete? Wenn ja, würde ich sowas wie „Amtswalter, Landdinger genannt“ schreiben. Kannst Du die Sätze bitte verständlicher machen? MfG Stefan Knauf 16:31, 28. Dez. 2009 (CET)
Zugehörigkeiten
Die Kirchspiele Oberpleis und Stieldorf gehörten auch zum Amt Blankenberg Fogrfyr (Diskussion) 20:46, 8. Sep. 2013 (CEST)
- Da fehlen offensichtlich noch mehr, nach einer flüchtigen Durchsicht meiner Unterlagen gehörten (etwa Ende des 18. Jahrhunderts) auch die Kirchspiele Niederpleis, Honrath/Wahlscheid und die Vogtei Siegburg zum Amt. Allerdings ist es aus meiner Sicht nicht zweckmäßig, jetzt die Kirchspiele einfach nachzutragen. Das Amt Blankenberg (Stand etwa Ende des 18. Jahrhunderts) gliederte sich in vier Gerichte, denen jeweils eine Anzahl von Kirchspielen untergeordnet waren. Das ist aber nur ein "Zeitfenster" --Update (Diskussion) 22:39, 8. Sep. 2013 (CEST)
Geistliches Gericht bis 1810
Aktuell steht im Artikel: „Bis 1810 gab es im Amt Blankenberg auch ein geistliches Gericht...“, hier sagt mir eine einfache Plausibilitätsprüfung: kann nicht sein, 1810 gab es das Amt Blankenberg nicht mehr. --Update (Diskussion) 22:39, 8. Sep. 2013 (CEST)