Diskussion:Anklageschrift
Der Artikel sollte mit Anklage konsolidiert werden. --Andrsvoss 18:19, 5. Mär 2004 (CET)
Ausschnitt aus dem Artikel
Ich habe einen Abschnitt aus dem Artikel ausgegliedert, da es sehr nach Howto bzw. einem einzigen Spezialfall aussah. Der Text ist untenstehend:
Der Aufbau einer Anklageschrift in Bayern
In Bayern wird der/die Angeschuldigte zuerst individualisiert. Anschließend erfolgt durch den einleitenden Satz "Die Staatsanwaltschaft beim Landgericht legt aufgrund der von ihr durchgeführten Ermittlungen dem Angeschuldigten folgenden Sachverhalt zur Last:" der Sachverhalt. In diesem wird unter Berücksichtigung aller Tatbestandmerkmale die dem Angeschuldigte vorgeworfene Tat aufgeführt. Anschließend folgen alle Tatbestandsmerkmale in dem Gesetzes-Wortlaut und danach die anzuwendende Vorschriften.
Beispiel
I. Anklageschrift
In der Strafsache gegen
Nachname, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Familienstand, wohnhaft, Verteidiger
Die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht legt aufgrund der von ihr durchgeführten Emittlungen dem Angeschuldigten folgenden Sachverhalt zur Last:
jetzt wird der Sachverhalt nach dem historischen Ablauf geschildert, ausgehend von allen verletzten Tatbeständen, nicht aber die Begleitumstände.
Der Angeschuldigte wird daher beschuldigte,
nun folgen alle gesetzlichen Tatbestandsmerkmale im Infinitv (Beispiel: eine andere Person körperlich misshandelt zu haben)
strafbar als gemäß §
jetzt folgt die gesetzliche Norm (Beispiel strafbar als Körperverletzung gemäß § 223 I StGB)
Wesentliches Ergebnis der Ermittlungen:
In diesem Abschitt folgen die Ermittlungsergebnisse, also auch Begleitumstände, Einlassungen des Angeschuldigten, etc. Bei einer Anklage an das Amtsgericht werden die wesentlichen Ergebnisse der Ermittlungen nicht aufgeführt.
Zur Aburteilung ist das Gericht , gemäß §§ zuständig
Beispiel: Zur Aburteilung ist das Landgericht -Strafkammer- München I gemäß §§ 24 / 74 / 76 GVG / 7 / 8 / 13 StPO zuständig
Ich erhabe die öffentliche Klage und beantrage,
a) das Hauptverfahren zu eröffnen
b) einen Termin zur Hauptverhandlung einzuberaumen
c) geg. die Fortdauer der Untersuchungshaft anzuordnen
d) geg. einen Pflichtvertediger zu bestimmen
Als Beweismittel bezeichne ich:
1. Zeugen ...
2. Sachverständige ...
3. Urkunden ...
4. Sonstige Beweismittel
II. Mit Akten
an das
Gericht
--Grand-Duc 12:19, 14. Mär. 2009 (CET)