Diskussion:Anlage 1 zur Bundesartenschutzverordnung

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Durcheinander

In der Liste stehen so einige Tierchen, die weit entfernt von Deutschland zu Hause sind. Wieso werden zwei nur im Kaukasus vorkommende Arten (Schlammtaucher, Großkopfringelnatter) also in Deutschland unter Schutz gestellt? Der weltweit stark invasive Hausgecko solllaut seinem Wikipediaartikel auch unter Schutz stehen, obwohl sein Verbreitungsraum gar nicht Deutschland erreicht und die Art in ihm zusagendem Klimagebiet wirklich nicht bedroht ist, sondern expandiert.

Ist das Aufnehmen von in Deutschland fremden Arten zollrechtlich für Importe zu verstehen? Oder wird eine Ansiedlung dieser Arten erwartet und so gefördert?

Wieso ist die Aspisviper bei den Streng und bei den besonders geschützten Arten aufgeführt? Wo ist die Liste der nicht erwähnten, aber dennoch vom Schutz ausgenommenen Reptilien Deutschlands? Ohne diese Nennung weiß man ja doch wieder nicht, welche Arten nun geschützt sind.--79.216.115.128 19:47, 17. Aug. 2013 (CEST)


WikiSource

Ist das hier nicht besser in WikiSource aufgehoben? --P. Birken 13:05, 15. Aug 2006 (CEST)

  • Jaahaa, sehe ich auch so. Wer stellt den Löschantrag? --Forevermore 17:00, 13. Jan. 2007 (CET)

Man muss ja nicht den ganzen Artikel löschen. Die Aufzählung der Arten ist m.E. nicht sinnvoll, denn sie bietet den gleichen Infomationsgehalt wie ie Anlage 1 selbst. Sollte die Anlage geändert werden, müsste auch der vorliegende Wiki-Artikel geändert werden. Das ist überflüssige Mühe. Trotzdem könnte der Artikel interessant sein, wie die Diskussion zeigt, vor allem, wenn etwas darüber zu lesen wäre, nach welchen Kriterien die Arten aufgenommen werden. (nicht signierter Beitrag von Bihlar (Diskussion | Beiträge) 12:45, 24. Mai 2015 (CEST))

Nach wie vor bin ich der Meinung, die Liste selbst gehört gelöscht, schließlich ist sie als Quelle verlinkt und abrufbar.--Bihlar (Diskussion) 10:44, 5. Jul. 2015 (CEST)

Unterschied

Was ist der sachliche Unterschied zwischen den Kategorien "streng geschützt" und "besonders geschützt"? 80.142.110.47 19:32, 27. Mai 2007 (CEST)

Und was ist der Unterschied zwischen den besonders bzw. streng geschützten Arten und den vom Aussterben bedrohten Arten, die ja wohl auch unter Schutz stehen? --85.178.169.195 17:43, 2. Feb. 2008 (CET)

Dies sind zwei unterschiedliche Schutzkategorien nach der Bundesartenschutzverordnung - streng geschützt ist der deutlich strengere Schutz als "besonders geschützt", näheres steht im Bundesnaturschutzgesetz. Rabe19 21:34, 9. Feb. 2008 (CET)
Den Unterschied erklärt § 42 BNatSchG (siehe hier). Grob gesagt: Besonders geschützte Arten dürfen nicht gefangen, verletzt oder getötet werden, streng geschützte sowieso nicht und darüber hinaus auch nicht in ihren Lebensräumen aufgesucht und erheblich gestört werden, speziell zu artspezifisch sensiblen Zeiten. (Das sollte natürlich auch im Artikel stehen, sonst ist die ganze Auflistung relativ sinnlos.) -- Fice 01:10, 30. Mai 2009 (CEST)
Die vom Aussterben bedrohten Arten sind nicht als solche geschützt, sondern beispielsweise über die BArtSchV. Über die vom Aussterben bedrohten Arten ist der Artikel der Roten Liste der gefährdeten Arten einschlägig. (nicht signierter Beitrag von Bihlar (Diskussion | Beiträge) 12:45, 24. Mai 2015 (CEST))

Veraltet

Der Artikel bedarf wohl mal einer grundlegenden Aktualisierung und Überarbeitung. Den bei diversen Ausnahmen angeführten § 20a BNatSchG gibt es z. B. schon lange nicht mehr. Die Frage, was nach BNatSchG eine "besonders geschützte" oder eine "streng geschützte" Art ist, wird vielmehr in § 10 Abs. 2 Nr. 10 und Nr. 11 geregelt (siehe z. B. [1])! Auch sollte dargestellt werden, dass die BArtSchV (spätestens seit der Novellierung von 2005) nicht die zentrale Instanz für die Frage ist, was besonders und streng geschützt ist. Dies regeln zunächst mal die EG-Artenschutzverordnung 338/97, die FFH-Richtlinie, die EU-Vogelschutzrichtlinie und das BNatSchG (s. o.). Und zuletzt ist dann da noch die Anlage 1 der BArtSchV mit ihren Spalten 2 und 3. Gültig ist aber immer der rechtswirksam stärkere Schutz; dieser deckt die schwächeren Bestimmungen automatisch mit ab. -- Fice 00:58, 30. Mai 2009 (CEST)

Ausnahme an akt Stand (21.1.2013) der VO angepasst --kai.pedia (Dis.) 20:00, 18. Nov. 2014 (CET)

Birkwild/Auerwild

Bei Birkwild/Auerwild steht keine Fußnote 5) - auch nciht in der Original-VO - aber seit wann sind diese beiden Arten keine "europäische Vogelarten" wie es in § 7 Absatz 2 Nummer 13 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb des Bundesnaturschutzgesetzes als Grund für den besonderen Schutz genannt ist? --kai.pedia (Dis.) 20:00, 18. Nov. 2014 (CET)

Die BArtSchV nennt speziell in D geschützte Arten. Das Birk- und Auerwild ist nach Richtlinie 79/409/EWG (Vogelschutzrichtlinie) geschützt. Der Einschägige Passus im BNatSchG ist §7 Abs. 2 Nr. 12.
Um herauszufinden, welche Arten in Deutschland geschützt sind, genügt es nicht, die BArtSchV zu durchforsten, sondern man muss sich auch noch die darüber stehenden Gesetze zu Gemüte führen, z.B. das BNatschG, die FFH-, Vogelschutz- und die Artenschutzrichtlinie der EG sowie die CITES - Liste der UN.--Bihlar (Diskussion) 10:29, 5. Jul. 2015 (CEST)

Einordnung der Liste in den gesetzlichen Rahmen

Ich fände es sinnvoll, am Anfang des Textes einzufügen, dass die Liste keine vollständige Auflistung der in Deutschland geschützten Arten ist, sondern dass darüber hinaus auch Arten unter Schutz stehen, die in anderen Listen, z.B. CITES, FFH, SPA, Artenschutzrichtlinie etc. stehen, hier aber nicht aufgelistet sind, wie z.B. die Orchideen.(nicht signierter Beitrag von Bihlar (Diskussion | Beiträge) 5. Juli 2015, 10:42 Uhr)

Nur zu (Belege nicht vergessen)! -- Kürschner (Diskussion) 10:44, 5. Jul. 2015 (CEST)

Anodonta-Arten

in der Anlage 1 zur VO steht Anodonta anatina = Flache Teichmuschel und Anodonta cygnea = Gemeine Teichmuschel

die Lemata in Wiki besagen Anodonta anatina = Gemeine Teichmuschel und Anodonta cygnea = Große Teichmuschel

was stimmt bzw. kann die VO da so falsch sein? --kai.pedia (Disk.) 19:44, 7. Aug. 2018 (CEST)