Diskussion:Charles Anthony Werner
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der Reichstag oder nicht eher das Reichsgericht, ein Reichs-Anwalt?
Für die strafrechtliche Verfolgung von Werners Anzeige wegen Beamtenbeleidigung wird doch kaum der Reichstag, also das Parlament zuständig gewesen sein. Eher ein Staatsanwalt oder womöglich das Reichsgericht?--Luhmannschaft (Diskussion) 22:39, 13. Jul. 2016 (CEST)
- Der Reichtstag hätte wohl Ermittlungen erst zulassen müssen, so wie heute Aufhebung der Immunität. Daher kam es erst gar nicht zu Ermittlungen. --Schnabeltassentier (Diskussion) 02:01, 14. Jul. 2016 (CEST)