Diskussion:Christoph Kohlbecker
Ausufernde Bildergalerie
Ein enzyklopädischer Artikel über einen Architekten ist immer nur die auf das Wichtigste komprimierte Darstellung der komplexen Lebensleistung. Die richtige Auswahl ist die Arbeit des guten Autors. Zu dieser Auswahl gehören auch Abbildungen, die allerdings nur dann eine Verbesserung des Artikels bilden, soweit sie für das Verständnis der Arbeitsweise notwendig sind oder das Dargestellte im Artikel besprochen wird. Alles andere hat mit der oben genannten Prämisse (guter Artikel) nichts zu tun und gehört in ein Commons-Abum, zu dem gerne verlinkt werden darf. --Artmax 16:20, 8. Jul. 2010 (CEST)
- Auch die Werkliste ist völlig ausufernd. Was soll die Nennung eines Seniorenpflegeheims beispielsweise? Was er am Potsdamer Platz gebaut hat, ist eher von Belang. -- Textkorrektur 16:25, 8. Jul. 2010 (CEST)
- Anmerkung: Bei allen Abbildungen fehlt das OTRS-Ticket. Sie sind wahrscheinlich URV, da eine Zustimmung der jeweiligen Fotografen nicht vorliegt und deren Rechte verletzt werden. Eine Genehmingung "i. A. Firma Kohlbecker" ist wertlos. --Artmax 16:32, 8. Jul. 2010 (CEST)
Sehe ich genau so. Prägnante Auswahl reicht. Und die Bilder brauchen eine Freigabe. --Martina Nolte Disk. 17:36, 8. Jul. 2010 (CEST)
In erster Linie möchte ich mich bedanken für Ihre konstruktive Rückmeldung, ich bin noch ein blutiger Anfänger (Vorwarnung: die beiden Texte werden aber nicht meine letzten sein), und habe bei anderen Portraits reich bebilderte Galerien entdeckt, und das hierfür.
Viele der Fotos wurden von den Bauleitern vor Ort gemacht zur Dokumentation, deren Namen ich nicht mehr ermitteln kann, werde die Projektliste und die Bildergalerie noch diskutieren, (Chr. Kohlbecker hat mind. tatsächlich 3-mal soviele Projekte realisiert), das Seniorenheim soll in der Liste drinbleiben, da es für Gaggenau aufgrund dessen Modernität von Bedeutung ist, Christoph Kohlbecker ist in erster Linie von kultureller Bedeutung (ehrenamtliches Engagement zum Erhalt historischer Gebäude in der Region) für Gaggenau und das Murgtal(werde das auch noch im Text hervorheben). Das OTRS-Ticket ist in Bearbeitung, die professionell engagierten Fotografen werden hierüber informiert - obwohl mir versichert wurde, dass die Firma Kohlbecker für den Erhalt der freien Nutzungsrechte bezahlt hat. Nun, ich bin leider kein Jurist, aber als Laie würde ich sagen dieses so passt.
Ich bin mir sicher SIe können mir hier weiterhelfen.--S.Steudle76571 09:51, 9. Jul. 2010 (CEST)
- Vielleicht noch eine Anmerkung: eine enzyklopädischer Beitrag ist nicht auf Vollständigkeit ausgelegt, sondern immer nur ein Ausschnitt (siehe oben) aus umfangreichen Lebensschverhalten. Das Vollständige muß einer gedruckten Biografie vorbehalten bleiben. Es gibt Schriftsteller mit 120 veröffentlichten Bücher, aber nur die sechs wichtigsten werden (beispielhaft) hier genannt. Zum Nutzungsrecht: Das mag vielleicht da oder dort vorhanden sein. Ob allerdings Kohlbecker das Recht hat, die Bilder nicht nur für den eigenen Gebrauch zu nutzen, sondern gemeinfrei - und damit für jedermann nutzbar (nichts anderes ist OTRS) - zu stellen, bezweifle ich. Zu beachten ist auch die neue Nutzungsart "Internet", die bei Verträgen (auch mündlichen) vor 1995 selten vereinbart wurde. --Artmax 13:30, 9. Jul. 2010 (CEST)
- Bin gerade dabei die Fotografen ausfindig zu machen und deren Einverständniserklärung abzuholen, einer hat sich schon bereit erklärt, eine Einverständniserklärung umgehend an OTRS zu senden. Bei zwei Fotografen ist die Einholung der Rechte schwierig, da einer ausgewandert, der andere befindet sich bereits im Seniorenheim und hat keine Nachkommen(Info eines Verwandten, der auch die Genealogie der Familie bearbeitet. Wahrscheinlich muss ich eine Löschung in Kauf nehmen, bzw. Alternativen suchen.
Die restlichen Bilder ohne Quellenangaben wurde wie bereits erwähnt von angestellten Bauleitern i.A. gemacht, die die Baustelle vor Ort dokumentiert haben (auch aus dem Helikopter bei großen Projekten).--S.Steudle76571 11:50, 12. Jul. 2010 (CEST)
- Auch bei angestellten Bauleitern bleibt der Fotograf der Urheber "soweit sich aus dem Inhalt oder dem Wesen des Arbeits- oder Dienstverhältnisses nichts anderes ergibt.", was nachzuweisen. bzw. zuzusichern wäre. Unbenommen davon gilt das Urheberpersönlichkeitsrecht, das eine Namensnennung des Urhebers fordert. --Artmax 12:01, 12. Jul. 2010 (CEST)