Diskussion:Containern/Archiv/1
Weblink zum VeganWiki
Ich schreibe selbst im VeganWiki, habe allerdings zu diesem Artikel nichts beigetragen. Die Inhalte des Artikels sind richtig und ich vertraue dem Autor. Der Informationsgehalt des Artikels ist für eine Verlinkung meiner Ansicht nach durchaus ausreichend. Ich kann nicht nachvollziehen, warum der Link von Benutzer:Achates entfernt wurde. Dass als Zusammenfassung der Bearbeitung 'linkfix' angegeben wurde, amacht auf mich den Eindruck, dass die Entfernung des Links verschleiert werden sollte. Gemäß WP:WEB kann ich kein Kriterium finden, das gegen die Verlinkung des Artikels im VeganWiki spricht. --Yetzt 16:28, 23. Aug 2006 (CEST)
- Ich habe mit Benutzer:Gerbil diskutiert, der den Link zuerst entfernte und ich bin mit ihm einer Meinung. Zitat Gerbil: „siehe Wikipedia:Weblinks#Allgemeines, insbesondere auch: Es ist nicht im Sinne der Wikipedia, kurze Artikel zu verfassen und weitere Informationen durch Weblinks zu ergänzen. Informationen gehören grundsätzlich in den jeweiligen Artikel.“ „Ich halte es generell auch für unpassend, aus WP auf ein anderes Wiki zu linken.“ Wie gesagt, dem schließe ich mich an. -- Achates 16:41, 23. Aug 2006 (CEST)
- WP verweist, wie vorstehend aus den Regeln zitiert, ja auch nicht auf den Brockhaus etc. --Gerbil 17:30, 23. Aug 2006 (CEST)
- Mit Verlaub: Der zugegebenermaßen interessante und gut lesbare Artikel aus dem veganwiki verwendet den Begriff hauptsächlich als 'Aufhänger' für weitere Betrachtungen zur (sei bitte nachsichtig, wenn ich nicht den passendsten Begriff finde) veganen Philosophie. Nach der einleitenden Begriffsklärung folgt aber nichts mehr, was zum tieferen Verständnis des Begriffes beiträgt. Von daher kann ich den Link hier auch nicht befürworten. Beste Grüsse, --Gnu1742 17:47, 23. Aug 2006 (CEST)
- Finde ich ein bischen schade. Ich werde mal schauen, welche Teile sich aus dem Artikel im Veganwiki vielleicht in die Wikipedia übernehmen lassen (Es lebe die GFDL!). Vielleich ist der Artikel als Quele/Referenz denkbar. Ich habe leider im Moment keine Zeit, mich um den Ausbau des WP-Artikels zu kümmern, werde das aber tun, wenn ich Zeit dazu finde. --Yetzt 22:44, 23. Aug 2006 (CEST)
- Achja, falls auch andere Menschen den Artikel verbessern wollen, kann ich auch noch VeganWiki:Freeganismus als Artikel zur Recherche empfehlen. --Yetzt 22:46, 23. Aug 2006 (CEST)
Please remove the interwiki-link to fr
Hallo,
[entschuldigung für sprechen in English] Could you please remove the interwiki-link to fr.wikipedia ? The article there has evolved and now is much more centered on waste pickers (i.e. scavengers), mostly in developing countries, and does not say muc on dumpster diving in developed countries. The en.wikipedia has two separate articles for this but I don't know if the German Wikipedia has an article on waste pickers... yours, Korrigan 05:50, 13. Sep 2006 (CEST)
- [x] done -- Achates „Männer! Das erfordert eine sofortige Diskussion!“ 06:02, 13. Sep 2006 (CEST)
Neue Website aufnehmen
Hallo, ich finde folgenden Blog sehr passend und erwähnenswert für den Artikel, kann den jemensch reinsetzen bitte? Der Autonome Container-Blog: www.container.blogsport.de (nicht signierter Beitrag von 217.80.124.1 (Diskussion | Beiträge) 16:29, 18. Mär. 2007 (CET))
- Dazu auch eine Schweizer Version, die über weiterführende Informationen verfügt:
- Dumpsterdiving Switzerland - [1] (nicht signierter Beitrag von 80.219.115.12 (Diskussion | Beiträge) 00:34, 21. Nov. 2008 (CET))
Dumpsterdiving Switzerland
Dazu auch eine Schweizer Version, die über weiterführende Informationen verfügt: Dumpsterdiving Switzerland - [2] (nicht signierter Beitrag von 80.219.115.12 (Diskussion | Beiträge) 10:29, 28. Nov. 2008 (CET))
mit Fotos, Erfahrungsberichten und auch weiterführenden Überlegungen. Konzentriert sich im Gegensatz zum autonomen Containerblog 1. auf die Schweiz 2. nicht nur auf Nahrungsmittel (nicht signierter Beitrag von 80.219.115.12 (Diskussion | Beiträge) 11:27, 4. Dez. 2008 (CET))
Ungültiges Archivierungsziel
Die Zielangabe bei der automatischen Archivierung dieser Seite ist ungültig. Sie muss mit demselben Namen wie diese Seite beginnen. Wende dich bitte an meinen Besitzer, wenn das ein Problem darstellen sollte. ArchivBot 03:42, 2. Sep. 2011 (CEST)
- Erledigt Harry8 09:46, 2. Sep. 2011 (CEST)
Juristische Folgen
"...kann auch Abfall noch einem Eigentümer zuzurechnen sein." Könnte man das vielleicht konkreter ausformulieren? Hat Abfall immer einen Eigentümer? Und wenn ja, wen? Welche Paragraphen werden zur Strafverfolgung angewandt? -- 95.33.83.32 02:17, 21. Feb. 2012 (CET)
Auch Abfall hat immer einen Eigentümer. Siehe Kreislaufwirtschafts/Abfallgesetz. Auch die diversen Satzungen der entsprechenden Gemeinden regeln den Eigentumsübergang beim Wegwerfen (wann er genau passiert, ob beim Einwerfen in die Tonne oder erst bei der Entleerung dieser). Die Sache ist noch einen Zacken schärfer als BGB §958 Absatz 2, denn der Entsorger hat nicht nur das Aneignungsrecht, sondern auch die -pflicht bei der Andienung von Abfall und geht durchaus auch gegen die Sperrmüllplünderer strafrechtlich vor (weil im Sperrmüll durchaus Wertstoffe wie Metallschrott stecken). (nicht signierter Beitrag von 77.64.171.63 (Diskussion) 16:17, 11. Mär. 2012 (CET))
- Die Abfallverordnungen greifen aber nur bei zivilrechtlichen Streitigkeiten zwischen Müllspender und Entsorger. In die Eigentumsverhältnisse kann die Abfallverordnung nur bedingt eingreifen. Wenn der bisherige Eigentümer kein Interesse mehr an dem Zeugs hat, ist Containern als Zwischenschritt erlaubt. Durch das Aneignungsrecht des Entsorgers entstehen allerhöchstens Schadenersatzansprüche gegenüber den Containerern. Zwischen Strafrecht und Zivilrecht ist hier klar zu unterscheiden. Bei der strafrechtlichen Würdigung des Diebstahlvorwurfs spielt es zudem eine Rolle, ob das Rechtsgut im konkreten Fall als schützenswert gilt. Wenn kein ökonomischer Nutzen der Essensreste ersichtlich ist (z.B. als Grundstoff für Tiernahrung), bedeutet das grünes Licht. Analog sieht das Zivilrecht ein Verbot von Schikanen vor (§ 226 BGB). -- Cornwells (Diskussion) 22:53, 13. Apr. 2012 (CEST)
Informationsbeschaffung
Das auch andere Sachen aus Containern geholt werden als Lebensmittel sollte in den Artikel. Gerade die Beschaffung von Informationen aus den Müll erscheint mir wichtig. Das ist bei der Auflösung der Redundanz mit Dumpster Diving offenbar vergessen wurden. --Vren 16:11, 5. Nov. 2006 (CET)
- Erstens müsste dafür ein Nachweis erbracht werden. Zweitens wette ich mit Dir, dass Du in 10 Jahren noch keinen solchen Nachweis finden wirst, weil es schlicht unrealistisch ist, dass Wirtschaftsspione in den Mülltonnen von Konkurrenten herumwühlen. Wer Wirtschaftsspionage befürchtet, schafft sich Aktenschredder an. Die kriegst Du für 30 Euro im Schreibwarenladen. -- Cornwells (Diskussion) 17:34, 17. Mär. 2012 (CET)
- Auch ich vermisse den Aspekt des Datendiebstahls. Dies haben viele Firmen erkannt und beschäftigen Dienstleister, die Datein auf Papier aber auch Datenträgern entsorgen. Nicht desto trotz, ist es nicht auszuschließen das beim versuch der Spionage eines konkurrierenden Unternehmens einfach mal in die Mülltonne geschaut wird.
Und hier der Nachweis das es sich dabei nicht um ein Hirngespinst von Vren und mir handelt: http://www.datenschutz-praxis.de/fachwissen/fachartikel/datenschutz-fur-papierdokumente/ --Starwhooper (Diskussion) 12:02, 17. Okt. 2012 (CEST)
- Auch ich vermisse den Aspekt des Datendiebstahls. Dies haben viele Firmen erkannt und beschäftigen Dienstleister, die Datein auf Papier aber auch Datenträgern entsorgen. Nicht desto trotz, ist es nicht auszuschließen das beim versuch der Spionage eines konkurrierenden Unternehmens einfach mal in die Mülltonne geschaut wird.
Legalität
Hier lässt unsere Wikipedia leider mal wieder tief blicken, was Geistes Kind die Autoren des Artikels sind... vielleicht könnte einer der Verfechter des Mülldurchwühlens ja mal den Absatz zur rechtlichen Lage überarbeiten, sodass der Widerspruch zwischen dem ersten Teil ("tu es ruhig, ist gar nicht schlimm und wird eh nicht verfolgt") und dem zweitem Teil auflösen (Hessen wurde jemand wegen Diebstahls in besonders schweren fall angeklagt). Irgendwie passt das nicht... --77.1.6.150 09:42, 27. Feb. 2013 (CET)
- Man muss bei der strafrechtlichen Beurteilung von pauschalen Verhaltensweisen immer sehr vorsichtig sein. Dem Grundsatz nach dürfte Containern in vielen Fällen eine strafbare Handlung darstellen. Ob diese Straftaten dann tatsächlich verfolgt werden ist noch eine ganz andere Frage: Ich halte die Grundaussage, dass Strafverfahren vielfach aus Opportunitätsgründen eingestellt werden zumindest einmal nicht für irreführend. Anders sehe ich das allerdings bei dem Hinweis auf die Rechtsmissbräuchlichkeit einer Strafanzeige nach dem Schikaneverbot (§ 226 BGB). Ich konnte bei kurzer Lektüre einiger Kommentare noch nicht einmal feststellen, dass dieses Verbot überhaupt im Strafrecht direkte Anwendung findet. Aber auch gesetzt des Falles, dass das tatsächlich so anwendbar sein sollte, halte ich es zumindest mal für fragwürdig, ob eine Strafanzeige in einem Fall wie hier überhaupt diesem Schikaneverbot unterläge. Diese Aussage bedarf in jedem Fall eines Einzelnachweises. --Cando1798 (Diskussion) 23:51, 10. Mär. 2013 (CET)
Petition
Die Erwähnung einer derzeit laufenden Onlinepetition im Artikel halte ich nicht für sinnvoll. Zumindest den Ausgang der Petition sollten wir abwarten. Falls sich dann eine größere Medienresonanz dazu ergeben sollte, ließe sich das einarbeiten. --Sense Amid Madness, Wit Amidst Folly (Diskussion) 17:46, 11. Feb. 2019 (CET)
- Nach deiner Logik müsste dann auch die Verurteilung der Studentinnen aus dem Artikel entfernt werden, denn sie haben Rechtsmittel eingelegt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Tatsache ist, dass in Qualitätsmedien anhand des Falls die Rechtssperchung zum Containern disktutiert und auch über die Petition berichtet wird. --Fiona (Diskussion) 18:08, 11. Feb. 2019 (CET) Das ist im Artikel allerdings suboptimal dargestellt.--Fiona (Diskussion) 18:14, 11. Feb. 2019 (CET)
- jup wegen Newseritis.--Conan (Eine private Nachricht an mich? Bitte hier lang.) 18:21, 11. Feb. 2019 (CET)
- Das Urteil kann wegen mir auch gerne entfernt werden. Im Gegensatz zur Petition, die in den mir bekannten Berichten jeweils nur am Rande erwähnt wurde, war die Verurteilung selbst allerdings Gegenstand einiger Medienberichte. --Sense Amid Madness, Wit Amidst Folly (Diskussion) 18:24, 11. Feb. 2019 (CET)
- Das Problem ist, dass du die Quellen nicht liest und darum nicht verstehst, dass es um verschiedene Petitionen geht. Du entfernst einfach alle aus dem Artikel. VM ist abgesetzt.--Fiona (Diskussion) 21:40, 11. Feb. 2019 (CET)
- Falls du mit diesem Beitrag andeuten wolltest, ich könne nicht zwischen den Petitionen von 2017 und 2019 unterscheiden, liegst du falsch. Wie du natürlich weißt, ist die VM nicht der geeignete Ort für inhaltliche Streitigkeiten. Wenn dir meine Bearbeitungen nicht gefallen, setze sie begründet zurück, sodass wir dann hier einen Konsens herstellen könne.
- Aktuell hat sich hier übrigens niemand für die Aufnahme der Petitionen oder gegen die Entfernung ausgesprochen. --Sense Amid Madness, Wit Amidst Folly (Diskussion) 22:09, 11. Feb. 2019 (CET)
- Das Problem ist, dass du die Quellen nicht liest und darum nicht verstehst, dass es um verschiedene Petitionen geht. Du entfernst einfach alle aus dem Artikel. VM ist abgesetzt.--Fiona (Diskussion) 21:40, 11. Feb. 2019 (CET)
§226
Bei §226 handelt es sich um einen Paragraphen des Zivilrechts, der im Strafrecht nichts zu suchen hat. Eine Anzeige kann nicht rechtsmissbräuchlich im Sinne des §226 sein, weil dieser sich nur auf das Zivilrecht bezieht.
--77.8.184.187 11:08, 8. Mär. 2015 (CET)
BGB § 226 Schikaneverbot: Die Ausübung eines Rechts ist unzulässig, wenn sie nur den Zweck haben kann, einem anderen Schaden zuzufügen.
Zivilrecht bezieht sich auf das gesellschaftliche Leben generell!
Selbstverständlich bezieht dies Straftaten mit ein. Jemanden falsch einer Tötung bezichtigen, jemand falsch des Diebstahls bezichtigen!
--Urviech (Diskussion) 22:47, 28. Mär. 2019 (CET)
Nach "dass" kein Konjunktiv nötig (erl.)
Benutzer:Pistazienfresser hat alle meine nach einem "dass" formulierten Indikative in wunderschöne Konjunktive umgeschrieben ("geböten" etc.). Ich mache darauf aufmerksam, dass seit vielen Jahren nach einem "dass" auch eine im Indikativ geschriebene indirekte Rede folgen kann, vgl. hier und hier, wie es übrigens auch das Bundesverfassungsgericht in der Pressemitteilung selbst getan hat. Ich würde gerne wieder in den Indikativ zurücksetzen und bitte um sprachlichen Konsens. --Legatorix (Diskussion) 12:49, 18. Aug. 2020 (CEST)
- Wenn du dies hübscher/besser findest, setzte auf Indikativ zurück. Ich fand die Distanz, die in Konjunktiv zum Ausdruck kam, angemessener. Aber Indikativ mag verständlicher sein.--Pistazienfresser (Diskussion) 12:54, 18. Aug. 2020 (CEST)
- Vielen Dank! --Legatorix (Diskussion) 12:55, 18. Aug. 2020 (CEST)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Pistazienfresser (Diskussion) 14:44, 18. Aug. 2020 (CEST)
name Dumpster diving (erl.)
hi,
die englische Bezeichnung "Dumpster diving" ist eigentlich meiner meinung nach bekannter alls die eingedeutschte. ich finde man sollte dies am Anfang erwähnen. was sagt ihr?
-- Treaki 02:20, 25. Dez. 2010 (CET)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Pistazienfresser (Diskussion) 14:27, 21. Aug. 2020 (CEST)
KEIN DIEBSTAHL
Logisch-rational "intellektuell" ist es kein Diebstahl, sondern politisch kriminalisierte Verfolgung (faschistisch)
Mülltonne ist die Dereliktion in der Sache selbst, der Rechtsverzicht in der Sache von Mülltonne, einem Ausscheidungsbehälter, die letzte Station einer Warenwirtschaftskette.
In der kleinen Deponie wird es lediglich noch zur grossen Deponie gesammelt: gesammtelte Umweltverschmutzung!
Rechtsverzicht bedeutet aus dem Rechtsbereich entlassen in eine politisch neutrale Enklave (herrenlos) auf dem Grundbesitz, EXKLAVE von öffentlichem Grund.
Wildfrass für Mensch und Tier!
Wäre Inhalt von Mülltonne Eigentum, würde auch der kommunale Entsorger sich des Diebstahls schuldig machen, sofern er nicht explizit vorgängig um Dereliktion angefragt hat! Schizophrener Nonsens Eigentum in Mülltonne! Eigentum ist in Aufbewahrungsbehälter zu lagern, nicht in Ausscheidung, Klo der Sachen ohne Spülkasten.
Irrtum beruht auf opportunistischen hin und her springen zum eigenen Vorteil.
Zaun übersteigen ist auch kein Hausfriedensbruch!
Zäune befrieden allgemein, zeigen Grenzen an, aber des Individuum WILLE von Mensch hat höheres Recht!
Unangemeldetes Eindringen in zugängliche, offene Räume ist eine STÖRUNG!
Es bedarf ausdrücklich der Zuwiderhandlung einer "Aufforderung zu gehen", um den Willen des Grundbesitzers zu brechen!
--Urviech (Diskussion) 23:18, 28. Mär. 2019 (CET)
- Hallo Urviech, wenn ich das richtig verstanden habe, kritisierst du hier die deutsche Gesetzeslage, bzw. wie Gesetze in Deutschland juristisch ausgelegt werden.
Wikipedia ist dafür aber nicht der richtige Ort, denn "Wikipedia ist kein allgemeines Diskussionsforum und kein Chat-Raum. Artikeldiskussionsseiten dienen der Verbesserung von Artikeln, nicht dem Austausch persönlicher Betrachtungen zum Artikelthema." siehe dazu Was Wikipeida nicht ist.
Du kannst dich gerne über diese Thematik unterhalten oder noch besser, deine Vorschlage bei den Verantwortlichen (z.B. Politikern oder Juristen) einbringen. Aber bitte nicht in Artikeldiskussionsseiten wie dieser. Danke! – cave2596 Diskussion ❤ 23:59, 28. Mär. 2019 (CET)
Hallo Cave2596, Ich korrigiere unvollkommenes abweichendes rechtsbeugendes Denken (Verleitung/Verblendung) - das geschriebene Gesetz hingegen ist Deutsch.
Die Mülltonne ist ein rechtlicher Sachzwang!
Gruss --31.10.156.64 04:28, 29. Mär. 2019 (CET)
- Hallo nochmal, du möchtest die Denkweisen anderer Menschen korrigieren. Das ist schön! Meiner Ansicht nach sollte er mehr Menschen geben, die Dinge hinterfragen und neue Ideen etablieren.
Wie ich aber schon oben geschrieben habe, ist Wikipedia dafür die falsche Plattform. Wir sammeln Informationen aus zuverlässigen Publikationen und geben diese in Artikeln wieder. Unsere persönliche Meinung dazu ist aber in Wikipedia unerwünscht.
Deshalb darfst Du hier gerne über konkrete inhaltliche Änderungsvorschläge des Artikels schreiben, wenn du diese Ansichten durch zuverlässige Quellen belegen kannst. Für alles andere musst du dir aber eine andere Plattform suchen. – cave2596 Diskussion ❤ 11:04, 29. Mär. 2019 (CET)
Hallo Cave2596
willst Du es wissenschaftlich oder populistisch?
Ich kann doch nichts dafür, dass DE die Ausnahme von der Regel ist, politisch statt rechtlich denkt?
ich weise nur auf Rechtsirrtum hin. Ein Grundsatzurteil fehlt!
Es gibt auch gar nichts zu diskutieren: Sachzwang von Mülltonne/Müllcontainer
--Urviech (Diskussion) 01:50, 30. Mär. 2019 (CET)
- Hallo Urviech,
das ist mir durchaus Bewusst, dass du auf einen Rechtsirrtum hinweisen möchtest. Nur ist Wikipedia keine Plattform, um selbst zu denken.
Tu mir bitte den Gefallen und bringe ab jetzt nur noch konkrete Änderungsforschläge an diesem Wikipediaartikel ein, die du dann mit Belegen begründest.
Alles andere gehört hier nicht her. Liebe Grüße – cave2596 Diskussion ❤ 09:50, 30. Mär. 2019 (CET)
Natürlich ist es Diebstahl! Es geht ja hier nicht nur um Lebensmittel sonder generell um Müll und es gibt sehr viele gute Gründen wieso jemand nicht will dass sein Eigentum von irgend jemandem ohne Genehmigung entfernt also gestohlen wird (z.B. gefülltes Kondom, Blutkonserven aus Labor, Bankauszüge, alte Festplatten, Scheidungspapiere…)! (nicht signierter Beitrag von 2A02:1205:C691:15F0:90B3:C573:ADE6:1717 (Diskussion) 01:03, 11. Okt. 2019 (CEST))
Containern/Bändern
Die Artikel gibt es beide, ich sehe es als nötig das voneinender zu trennen und zu erwähnen. Es ist ja nur fast das gleiche. --Ritesnasal (Diskussion) 14:37, 13. Mär. 2020 (CET)
- @Ritesnasal: Besprich das bitte unter Diskussion:Containern, bevor du es erneut einfügst. --Johannnes89 (Diskussion) 14:39, 13. Mär. 2020 (CET)
- Muss aber getrennt werden, da es verschiedene Sachen sind.--Conan (Eine private Nachricht an mich? Bitte hier lang.) 14:43, 13. Mär. 2020 (CET)
- Gehört auch nicht in die Einleitung, die den Artikel zusammenfasst – ist aber nirgends im Artikel erwähnt. Ggf. kann das unter einen Abschnitt „Siehe auch“. --Johannnes89 (Diskussion) 14:52, 13. Mär. 2020 (CET)
- Dann muss man aber beachten, keinen Themen Ring zuschaffen.--Conan (Eine private Nachricht an mich? Bitte hier lang.) 14:53, 13. Mär. 2020 (CET)
- Korrekt, insofern ohne sinnvollen Vorschlag für Einbau in den Artikel lieber draußen lassen. --Johannnes89 (Diskussion) 15:05, 13. Mär. 2020 (CET)
- So sehe ich es auch.--Conan (Eine private Nachricht an mich? Bitte hier lang.) 15:06, 13. Mär. 2020 (CET)
- Korrekt, insofern ohne sinnvollen Vorschlag für Einbau in den Artikel lieber draußen lassen. --Johannnes89 (Diskussion) 15:05, 13. Mär. 2020 (CET)
- Dann muss man aber beachten, keinen Themen Ring zuschaffen.--Conan (Eine private Nachricht an mich? Bitte hier lang.) 14:53, 13. Mär. 2020 (CET)
- Gehört auch nicht in die Einleitung, die den Artikel zusammenfasst – ist aber nirgends im Artikel erwähnt. Ggf. kann das unter einen Abschnitt „Siehe auch“. --Johannnes89 (Diskussion) 14:52, 13. Mär. 2020 (CET)
- Muss aber getrennt werden, da es verschiedene Sachen sind.--Conan (Eine private Nachricht an mich? Bitte hier lang.) 14:43, 13. Mär. 2020 (CET)
Situation in Frankreich
Gibt es dazu eine frei zugängliche Quelle? Oder kann dies jemand mal als Zitat hier hereinstellen (kann nach der Seitenangabe nicht so lang sein, das nächste Kapitel kommt ja gleich danach). In der fr.WP finde ich genau diese Behauptung nicht. Außerdem sind nach deutscher Gepflogenheit Lebensmittelgeschäfte unter 400 qm gar keine Supermärkte und es wäre auch seltsam, wenn andere Lebensmittelgeschäfte wie Lebensmittel-Discounter oder besonders große Lebensmittelgeschäfte (die sind nach Definition eben keine Supermärkte mehr) etc. von so einem Gesetz ausgeschlossen wären. Nur welches Gesetz soll dies sein?
Es ist durchaus möglich, dass in Frankreich diese nette Definition von "Supermarkt" nicht gilt, aber auch dann müsste man es so schreiben / übersetzen, dass es für hier richtig ist. Dafür wäre eben eine zugängige Quelle wichtig. Bei Gesetzen ist es sowieso seltsam, wenn da nur eine nicht öffentlich zugängliche Tertiärquelle genannt wird, statt den Paragrafen (auch) noch zu nennen oder das Gesetz gleich zu verlinken. -- WikiMax - 13:22, 17. Okt. 2019 (CEST)
- Aus eigener Erfahrung (ich lebe die Hälfte des Jahres in Frankreich) wird das tatsächlich so praktiziert. Lidl verkauft abgelaufene Waren (Gemüse, Obst etc.) in Kartons oder Obststeigen, die hinter den Kassen stehen und symbolische 0,50 bis 1 € kosten. Die Sachen sind aber bei weitem in schlechterem zustand als beispielsweise die Waren, die Lidl in Deutschland wg. geringer Haltbarkeit reduziert anbietet. Man bekommt also tatsächlich in etwa das, was sonst so im Container landet. Andere Lebensmittelmärkte wie e.leclerc oder intermarché handhaben das ähnlich, wobei man in Betracht ziehen muss, dass die Mehrzahl der französischen supermarchés weniger als 400 m2 Verkaufsfläche hat.--2.204.123.239 10:30, 19. Aug. 2020 (CEST)
Vierkant versus Sechskant - AG Fürstenfeldbrück
Im Urteil des AG ist aus Seite 4 vom Vierkant die Rede, bei LTO oder an ähnlicher Stelle stand auch mal Sechskant.--Pistazienfresser (Diskussion) 18:31, 18. Aug. 2020 (CEST)
- Hier, S. 258 stand kürzlich noch "Sechskant".--Legatorix (Diskussion) 18:44, 18. Aug. 2020 (CEST)
- Vierkantschlüssel wären wohl seltener. (Einen Inbus-)Sechskantschlüssel führe ich öfter mit mir, wenn ich Fahrrad fahre. Dann könnte ich die Argumentation des BayObLG nicht ganz nachvollziehen. --Pistazienfresser (Diskussion) 19:00, 18. Aug. 2020 (CEST)
- Ich glaube, ein Inbusschlüssel war da eher nicht gemeint, sondern so etwas.--Legatorix (Diskussion) 19:33, 18. Aug. 2020 (CEST)
- Ja, danke. --Pistazienfresser (Diskussion) 19:48, 18. Aug. 2020 (CEST)
- Ich glaube, ein Inbusschlüssel war da eher nicht gemeint, sondern so etwas.--Legatorix (Diskussion) 19:33, 18. Aug. 2020 (CEST)
- Vierkantschlüssel wären wohl seltener. (Einen Inbus-)Sechskantschlüssel führe ich öfter mit mir, wenn ich Fahrrad fahre. Dann könnte ich die Argumentation des BayObLG nicht ganz nachvollziehen. --Pistazienfresser (Diskussion) 19:00, 18. Aug. 2020 (CEST)
Ein Sechskant passender Größe öffnet alles, was sechs oder weniger Kanten hat. Nach sehr häufigem Gebrauch werden lediglich bei Werkzeug und Werkstück die Kanten letztendlich bis zur Unbenutzbarkeit abgenudelt. --84.150.119.128 12:38, 19. Aug. 2020 (CEST)
Neue Situation
Nachdem jetzt für Deutschland ein Urteil der höchsten Instanz vorliegt wäre es doch angemessen, den Artikel grundsätzlich neutraler zu formulieren. Es ist jetzt ja rechtlich fixiert, was logisch schon vorher klar war (nur eben nicht Video-logisch): Gegenstände in Müllbehältern sind kein aufgegebenes Eigentum. Sie sind zur Abholung durch die zuständige Instanz bereit gestellt und der Eigentumsübergang findet bei der Entleerung on das Sammelfahrzeug statt. Ihre Inbesitznahme durch Dritte ist damit unabhängig vom Verkehrswert erst einmal rechtswidrig. Eigentum ist immer auch Verantwortung. Wenn jemand zum Beispiel gesundheitsschädliche oder gar vergiftete Lebensmittel in einer Mülltonne deponiert und in Kauf nimmt, dass sie von anderen mitgenommen und verzehrt werden, kann schließlich auch nicht argumentieren, deren Gesundheitsschädigung wäre nicht sein Problem. Worauf ich hinaus will: Der Text sympathisiert in der gegenwärtigen Form immer noch mit den Personen, die containern. Hier ist spätestens jetzt mehr Distanz und strikte Neutralität angebracht, schließlich sollte Wikipedia durch die aktuelle Darstellung nicht zu Straftaten ermuntern. --2.204.123.239 10:41, 19. Aug. 2020 (CEST)
- Das Bayrische Oberste Landesgericht hat bloß zu einem Fall entschieden, in dem die Lebensmittel mit einem Vierkantschloss weggesperrt waren und nicht frei zugänglich. Darauf hat es auch ausdrücklich abgestellt. Das Bundesverfassungsgericht hat nur entschieden, das das BayObLG nichts falsch gemacht hatte von Verfassungs wegen.--Pistazienfresser (Diskussion) 12:13, 19. Aug. 2020 (CEST)
- Rein formal ist das richtig aber kaum ein Gericht wird in Zukunft entgegen dieser Sichtweise des Bundesverfassungsgerichts entscheiden. Es geht aber darum, dass dieser Artikel das Containern nicht weiterhin verherrlicht. --2.204.123.239 12:22, 19. Aug. 2020 (CEST)
- Die Sichtweise des BVerfG stellt ja gerade auf das Verschlossensein ab (bzw. darauf, dass das BayObLG in der Beweiswürdigung darauf abstellt). Siehe Rn. 30 des Urteils des BVerfG.--Pistazienfresser (Diskussion) 12:36, 19. Aug. 2020 (CEST)
- Ich sehe ein, dass es hier ein ideologisch vermintes Gebiet ist, wo willkürliche Auslegung von Gesetzestexten Mittel zum Zweck bleibt. Beispiel: Hausfriedensbruch ist auch ohne Anzeige Hausfriedensbruch, wenn ein fremdes Grundstück unberechtigt betreten wird und dort Gegenstände verändert oder entfernt werden. Schließlich kann ich als Grundeigentümer nicht den ganzen Tag mein Eigentum bewachen und ohne weitere Intervention die Identität eines Eindringlings feststellen, um Anzeige erstatten zu können. Eine Einfriedung des Grundstücks stellt die Absichtserklärung dar, ein solches Eindringen nicht zu dulden. Also ist eine Überwindung der Einfriedung auch immer der Beleg dafür, dass dieser Wunsch des Eigentümers nicht respektiert wird und das unbefugte Eindringen bewusst erfolgt. Der Artikel verharmlost also nach wie vor mit dem Tenor: Wo kein Kläger, da nicht illegal. Ich bin auch nicht dafür, dass genießbare Lebensmittel weggeworfen werden aber der Schutz des Eigentums ist ein höheres Rechtsgut als die Versorgung von Leuten mit kostenlosem Essen. --2.204.123.239 13:07, 19. Aug. 2020 (CEST)
- "wenn der ... Strafantrag stellt" kann man beim Hausfriedensbruch wohl streichen. Der Tatbestand ist unabhängig davon verwirklicht.--Pistazienfresser (Diskussion) 13:16, 19. Aug. 2020 (CEST)
- Der TAtbestand vllt, da Hausfriedensbruch aber ein absolutes Antragsdelikt ist, darf dieser Tatbestand auch nur auf Antrag verfolgt werden. Von alleine macht da keine Strafverfolgungsbehörde in Deutschland etwas, weil sie nicht darf. --2001:A61:25C4:8701:BD76:E94F:FF53:34EC 17:26, 19. Aug. 2020 (CEST)
- Diese Diskussionsseite dient der konkreten Verbesserung des Artikels. Magst du konkrete Sätze nennen, die dich stören und einen Überarbeitungsvorschlag in den Raum stellen? Ich empfinde den Artikel mitsamt ausführlicher Schilderung der Rechtslage nämlich als recht ausgewogen. --Johannnes89 (Diskussion) 17:35, 19. Aug. 2020 (CEST)
- Einen entsprechenden Hinweis, das die genannten Tatbestände z.T. Antragsdelikte (absolute und relative) sind, halte ich schon für sinnvoll. Wie man das jetzt aber so formuliert, das die Qualität und Neutralität nicht leidet, hab ich allerdings auch grad keine gute Idee. War auch eher als Hinweis in der Diskussion gedacht, weil gerade speziel bei Hausfriedensbruch eben doch gilt: "wo kein Kläger, da kein Richter". Aber nix für Ungut... --2001:A61:25C4:8701:BD76:E94F:FF53:34EC 18:48, 19. Aug. 2020 (CEST)
- Diese Diskussionsseite dient der konkreten Verbesserung des Artikels. Magst du konkrete Sätze nennen, die dich stören und einen Überarbeitungsvorschlag in den Raum stellen? Ich empfinde den Artikel mitsamt ausführlicher Schilderung der Rechtslage nämlich als recht ausgewogen. --Johannnes89 (Diskussion) 17:35, 19. Aug. 2020 (CEST)
- Der TAtbestand vllt, da Hausfriedensbruch aber ein absolutes Antragsdelikt ist, darf dieser Tatbestand auch nur auf Antrag verfolgt werden. Von alleine macht da keine Strafverfolgungsbehörde in Deutschland etwas, weil sie nicht darf. --2001:A61:25C4:8701:BD76:E94F:FF53:34EC 17:26, 19. Aug. 2020 (CEST)
- "wenn der ... Strafantrag stellt" kann man beim Hausfriedensbruch wohl streichen. Der Tatbestand ist unabhängig davon verwirklicht.--Pistazienfresser (Diskussion) 13:16, 19. Aug. 2020 (CEST)
@Johannnes89: du hast meine Einfügung zu der vom Bundesverfassungsgericht geschaffenen neuen Rechtslage revertiert, vgl. hier. Ich finde, zu Unrecht. Diese grundlegende und jetzt gesicherte Rechtslage gehört in die Einleitung und an die Spitze zur Rechtslage in Deutschland und nicht nur versteckt irgendwo in die Geschichte eines konkreten Falles von vielen, wo es dann näher ausgeführt wird. Das mag zwar schon irgendwie "redundant" sein, ist aber angebracht und nicht unüblich, wenn es für den Informationsgehalt eines Textes notwendig ist. Oben hat auch 2.204.123.239 völlig zu Recht darauf hingewiesen, dass der alte Text im Hinblick auf die neue Rechtslage nicht mehr angemesssen ist. Er hat Recht.
Ich bitte also, meinen einleitenden Satz zur deutschen Rechtslage wieder herzustellen.--Legatorix (Diskussion) 06:25, 21. Aug. 2020 (CEST)
- Wie ich schon in meiner Zusammenfassung schrieb: Zu allererst muss der Tatbestand genannt werden, der durch Containern erfüllt wird. Das BVerfG hat keine neue Rechtslage geschaffen, sondern die bestehende bestätigt. --Johannnes89 (Diskussion) 08:49, 21. Aug. 2020 (CEST)
- Auch eine durch das Bundesverfassungsgericht geklärte Rechtsfrage führt zu einer neuen "Rechtslage", weil eine "Rechtslage" nicht nur aus Gesetzen besteht, sondern auch aus der hierzu ergangenen (höchstrichterlichen) Rechtsprechung. Der im Text verwendete sklavische Gutachtensstil ("Containern könnte gemäß § 123 Abs. 1 StGB ... strafbar sein") mag zwar für eine studentische Klausur oder Hausarbeit juristischer Beginner im "juristischen universitären Lehrbetrieb" gut sein, nicht jedoch für einen WP-Artikel, wo das Entscheidende nicht als Conclusio am Ende zu stehen hat, sondern am Anfang, also in der Einleitung.--Legatorix (Diskussion) 09:56, 21. Aug. 2020 (CEST)
- Der Gutachtenstil hat mich beim Lesen überrascht. Ich bin allerdings der Meinung dass das BVerf nicht unbedingt am Anfang des Abschnitts stehen muss. Am Anfang müsste stehen: „Nach der herrschenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur ist Containern als... strafbar. Das BVerfG hat diese Auffassung im Beschluss vom... bestätigt.“ Dann die Argumentation, dannach die Gegenmeinung, auch nicht im Gutachtenstil. -- Chuonradus (Diskussion) 10:15, 21. Aug. 2020 (CEST)
- Das klingt gut! Einverstanden.--Legatorix (Diskussion) 10:39, 21. Aug. 2020 (CEST)
- Der Gutachtenstil hat mich beim Lesen überrascht. Ich bin allerdings der Meinung dass das BVerf nicht unbedingt am Anfang des Abschnitts stehen muss. Am Anfang müsste stehen: „Nach der herrschenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur ist Containern als... strafbar. Das BVerfG hat diese Auffassung im Beschluss vom... bestätigt.“ Dann die Argumentation, dannach die Gegenmeinung, auch nicht im Gutachtenstil. -- Chuonradus (Diskussion) 10:15, 21. Aug. 2020 (CEST)
- Auch eine durch das Bundesverfassungsgericht geklärte Rechtsfrage führt zu einer neuen "Rechtslage", weil eine "Rechtslage" nicht nur aus Gesetzen besteht, sondern auch aus der hierzu ergangenen (höchstrichterlichen) Rechtsprechung. Der im Text verwendete sklavische Gutachtensstil ("Containern könnte gemäß § 123 Abs. 1 StGB ... strafbar sein") mag zwar für eine studentische Klausur oder Hausarbeit juristischer Beginner im "juristischen universitären Lehrbetrieb" gut sein, nicht jedoch für einen WP-Artikel, wo das Entscheidende nicht als Conclusio am Ende zu stehen hat, sondern am Anfang, also in der Einleitung.--Legatorix (Diskussion) 09:56, 21. Aug. 2020 (CEST)
- @Legatorix inwiefern führt die Bestätigung einer Rechtslage zu einer neuen Rechtslage? Das BVerfG hat genauso geurteilt, wie die herrschende Meinung in Literatur und bisheriger Rechtsprechung.
- Relevant wäre das Urteil zu Beginn des Abschnitts, wenn es das bisher dort geschriebene kippen würde. --Johannnes89 (Diskussion) 10:23, 21. Aug. 2020 (CEST)
- So klar, wie Du tust, war das nie. Lies doch einfach mal hier: "Die Diskussion um die Strafwürdigkeit des sog. Containerns ist seit einer Entscheidung des AG Fürstenfeldbruck, in der zwei Studentinnen zu 8 Stunden Sozialarbeit und einer Geldstrafe unter Strafvorbehalt verurteilt wurden,[1] neu entbrannt. Auf einer Petitionsplattform wurden bereits über 100.000 Unterschriften für eine Gesetzesänderung gesammelt.[2] Im April dieses Jahres hat die Fraktion Die Linke anlässlich des Falls einen Antrag in den Deutschen Bundestag eingebracht, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, einen „Gesetzentwurf vorzulegen, durch den die Aneignung entsorgter Lebensmittelabfälle von der Strafverfolgung ausgenommen wird“.[3] Die Diskussion ist nicht neu und wird regelmäßig nach Verurteilungen geführt - häufig sind Verurteilungen glücklicherweise nicht, oftmals wird das Verfahren eingestellt. Dennoch birgt das Containern gerade wegen der unterschiedlichen Einstellungspraxis der Staatsanwaltschaften Strafbarkeitsrisiken, obwohl die Strafwürdigkeit eines solchen Verhaltens mehr als fraglich ist." Genau das ist jetzt geklärt und das ist eine neue Rechtslage, jedenfalls für die, die bereit waren, die Argumente der Gegner ernst zu nehmen, wie überhaupt alles ernsthafte ernst zu nehmen ist.--Legatorix (Diskussion) 10:39, 21. Aug. 2020 (CEST)
- Du zitierst meines Erachtens sehr selektiv. Der Großteil deines Zitats dreht sich um die politische, nicht die juristische Debatte. Auch die Frage strafbar vs. strafwürdig ist eher eine rechtspolitische Frage.
- Der von dir verlinkte Text stellt z.B. heraus, dass in der Literatur weitestgehend Einigkeit bzgl. Containern aus abgeschlossenen Behältnissen bestand, weniger dagegen bei offenen Mülleimern. Das BVerfG hat aber über einen Fall mit abgeschlossenen Behälter geurteilt.
- Zeig mir bitte eine Quelle, die über dieses Urteil sagt, dass BVerfG hätte damit eine neue Rechtslage geschaffen - das hat es z.B. beim ultra-vires Urteil gegen den EuGH kürzlich, aber nicht hier. Johannnes89 (Diskussion) 12:56, 21. Aug. 2020 (CEST)
- Ich sehe auch keine neue Rechtslage durch das Urteil des BVerfG, nur mehr rechtliche Klarheit, ähnlich wie Uwe Vetter im Lawblog.de. Und das Gericht hat sich in den politischen Fragen des Containerns sehr zurückgehalten, auch wenn die Entscheidung durchblicken lässt, dass die Entscheider eine Einschränkung des 14 GG zugunsten einer Entkriminalisierung des Containerns für rechtlich möglich halten. -- Chuonradus (Diskussion) 13:12, 21. Aug. 2020 (CEST)
- Die von dem BayObLG zitierten Quellen kämen (soweit ich sie nachvollziehen kann) bei einem öffentlich zugänglichen Mülleimer (statt: abgesperrter Container auf privatem Grund) zu einer anderen Ansicht, z. B.: „Als einschlägiges Beispiel für Dereliktion wird dagegen regelmäßig das Bereitstellen von Sachen (zB Speisereste) für die Abfuhr von (Sperr-)Müll angesehen.“ (NK-StGB/Urs Kindhäuser, 5. Aufl. 2017, StGB § 242 Rn. 22).--Pistazienfresser (Diskussion) 13:15, 21. Aug. 2020 (CEST)
Besonders schwerer Fall des Diebstahls und Geringwertigkeit
Einer Verurteilung/Schuldsprechung wegen "besonders schwerer Fall des Diebstahls" dürfte durch die Geringwertigkeit in der Regel entgegenstehen - siehe Abs. 2 von § 243 StGB, oder? --Pistazienfresser (Diskussion) 18:21, 18. Aug. 2020 (CEST)
- Richtig.--Legatorix (Diskussion) 18:41, 18. Aug. 2020 (CEST)
- „Jedoch handelt es sich bei den zur Entsorgung bereitgestellten Waren um geringwertige Sachen gemäß § 243 II StGB, sodass eine Anwendung des Regelbeispiels ausscheidet. Insoweit kommt es nicht auf den ursprünglichen Verkaufswert, sondern auf den gegenwärtigen Wert an, der bei abgelaufenen Lebensmitteln praktisch bei Null liegt.“ (Jäger, JA 2020, 393, beck-online) (nicht signierter Beitrag von Pistazienfresser (Diskussion | Beiträge) 20:32, 18. Aug. 2020 (CEST))
- Ein besonders schwerer Fall scheitert wohl regelmäßig an der Geringwertigkeitsklausel nach § 243 Abs. 2 StGB, die dann zutrifft, wenn der Verkehrswert einer Sache etwa 25 EUR bis 50 EUR nicht überschreitet, wobei weggeworfenen Lebensmitteln meistens kein so hoher Verkehrswert zukommen wird. Die Staatsanwaltschaft München II nahm im gegenständlichen Fall zwar einen Wert – über dieser Geringfügigkeitsschwelle – von rund 100 EUR an, was das AG Fürstenfeldbruck aber zurecht rückte und auf gegen Null reduzierte, vgl. hier.--Legatorix (Diskussion) 09:13, 19. Aug. 2020 (CEST)
- Den unbelegten § 243 StGB sollt man aus dem Artikel streichen, oder?--Pistazienfresser (Diskussion) 12:38, 19. Aug. 2020 (CEST)
- Warum? Immerhin hat die Staatsanwaltschaft München II im gegenständlichen Fall die Geringfügigkeitsschwelle als überschritten angesehen, also durchaus "belegt". --Legatorix (Diskussion) 13:17, 19. Aug. 2020 (CEST)
- Ist "eventuell sogar" oder "ggf." angemessener, um die Ansicht der StA einzubeziehen?--Pistazienfresser (Diskussion) 15:03, 25. Aug. 2020 (CEST)
- "Nach einer Ansicht sogar" fände ich angemessen.--Pistazienfresser (Diskussion) 15:27, 25. Aug. 2020 (CEST)
- Ist "eventuell sogar" oder "ggf." angemessener, um die Ansicht der StA einzubeziehen?--Pistazienfresser (Diskussion) 15:03, 25. Aug. 2020 (CEST)
- Warum? Immerhin hat die Staatsanwaltschaft München II im gegenständlichen Fall die Geringfügigkeitsschwelle als überschritten angesehen, also durchaus "belegt". --Legatorix (Diskussion) 13:17, 19. Aug. 2020 (CEST)
- Den unbelegten § 243 StGB sollt man aus dem Artikel streichen, oder?--Pistazienfresser (Diskussion) 12:38, 19. Aug. 2020 (CEST)
- Ein besonders schwerer Fall scheitert wohl regelmäßig an der Geringwertigkeitsklausel nach § 243 Abs. 2 StGB, die dann zutrifft, wenn der Verkehrswert einer Sache etwa 25 EUR bis 50 EUR nicht überschreitet, wobei weggeworfenen Lebensmitteln meistens kein so hoher Verkehrswert zukommen wird. Die Staatsanwaltschaft München II nahm im gegenständlichen Fall zwar einen Wert – über dieser Geringfügigkeitsschwelle – von rund 100 EUR an, was das AG Fürstenfeldbruck aber zurecht rückte und auf gegen Null reduzierte, vgl. hier.--Legatorix (Diskussion) 09:13, 19. Aug. 2020 (CEST)
- „Jedoch handelt es sich bei den zur Entsorgung bereitgestellten Waren um geringwertige Sachen gemäß § 243 II StGB, sodass eine Anwendung des Regelbeispiels ausscheidet. Insoweit kommt es nicht auf den ursprünglichen Verkaufswert, sondern auf den gegenwärtigen Wert an, der bei abgelaufenen Lebensmitteln praktisch bei Null liegt.“ (Jäger, JA 2020, 393, beck-online) (nicht signierter Beitrag von Pistazienfresser (Diskussion | Beiträge) 20:32, 18. Aug. 2020 (CEST))
Namen der beiden Studentinnen
Benutzer:Johannnes89 hat die Namen der beiden Studentinnen unter Berufung auf WP:BIO revertiert. Das ist unrichtig. WP:BIO sieht ausdrücklich vor, dass die Namen angegeben werden können, wenn die Personen "auch aus eigener Entscheidung öffentlich aufgetreten sind, zum Beispiel durch Talkshowauftritte". Dazu gehört auch eine 6-spaltige Story mit großem Portrait-Foto in der SZ, vgl. a. hier. Die Studentinnen suchen gerade die Öffentlichkeit wegen ihres Anliegens und wollen nicht geheimgehalten geschützt werden. Ihnen geht "es darum, den Kampf auf der politischen Ebene voranzutreiben".--Legatorix (Diskussion) 10:30, 26. Aug. 2020 (CEST)
- Und der nächste Schritt ist dann der Wikipedia-Artikel über die Aktivistinnen... Nee, man muss nicht jeden Aktivisten namentlich in Wikipedia erwähnen. Wikipedia ist auch keine politische Kampfplattform. Ich wäre auch dafür, die Namen nicht zu erwähnen. Es gibt längst Gesetzesinitiativen, das ganze ist längst auf der politischen Ebene, der Schrittes in die Öffentlichkeit bringt da nichts mehr voran. -- Chuonradus (Diskussion) 10:45, 26. Aug. 2020 (CEST) P.S.: Aktivisten, die an die Öffentlichkeit drängen, sind mir grundsätzlich suspekt, ganz viele sind Wichtigtuer.
- Der eine sagt Wichtigtuer, der andere sagt Vorbild. Von solchen Vorverständnissen sollten wir uns nicht leiten lassen. Und viele "Aktivisten" werden werden hier lang und breit ausführlich behandelt, sei es Edward Snowden, Max Schrems, Nawalny oder Nils Kratzer, wobei ich sogar zweifle, dess letzterem die Nennung seines Namens überhaupt Recht ist, was noch nicht einmal diskutiert wurde und offenbar niemanden interessiert, weil es in den persönlichen Kram passt. Die beiden Studentinnen jedenfalls sind es wert und würdig, hier benannt zu werden. --Legatorix (Diskussion) 11:02, 26. Aug. 2020 (CEST)
- Edward Snowden kann man ja wohl nicht mit zwei Studentinnen vergleichen, die in den allermeisten Medienberichten eben nicht namentlich genannt wurden (nichtmal anonymisiert wie z.B. „Caroline K. und Franziska S.“). In den meisten Fällen wie z.B. hier auf Tagesschau.de [3] ist einfach von „zwei Studentinnen“ die Rede. Klar ist diese Strafsache nicht vergleichbar mit dem in WP:BIO genannten Beispiel einer Kindesentführung, aber solange Google News trotz umfangreicher Berichterstattung über den Fall nur ein paar wenige Berichte mit Klarnamen ausspuckt, können wir noch nicht von „nachhaltig in der Öffentlichkeit bekannt geworden“ sprechen, wie es WP:BIO fordert. --Johannnes89 (Diskussion) 11:40, 26. Aug. 2020 (CEST)
- Google spuckt vier Seiten mit Ergebnissen unter dem Klarnamen dieser beiden Studentinnen aus, vgl. hier, also keineswegs "nur ein paar wenige Berichte mit Klarnamen". Außerdem sieht WP:BIO zur Alternative "nachhaltig in der Öffentlichkeit bekannt geworden" ausdrücklich mit "oder" die Alternative vor "auch aus eigener Entscheidung öffentlich aufgetreten sind, zum Beispiel durch Talkshowauftritte". Diese letzte Alternative trifft auf jeden Fall zu, unabhängig von der ersten Alternative, die aber kumulativ, wie dargelegt, ebenfalls zutrifft. Meine Einfügung ist also bitte wieder herzustellen.--Legatorix (Diskussion) 11:54, 26. Aug. 2020 (CEST)
- Vier Seiten ist ein Witz, allein "Containern"+"Verfassungsgericht" ergibt bei mir 36.000 Einträge, nicht zu vergessen die Berichte zu den Instanzen davor. Außerdem ist vieles unter den vier Seiten Links auf Twitter und Facebook sowie irgendwelche Werbeseiten (u.a. Online-Casinos). Letztendlich gibt es an Klarnamennennung in großen Medien aktuell nur SZ [4] und TAZ [5], zudem kleinere Onlinesachen in Badischer Zeitung [6], Vorwärts.de [7], Greenpeace Magazin [8] und OVB online [9]. Ob das für „nachhaltig in der Öffentlichkeit bekannt geworden“ reicht? --Johannnes89 (Diskussion) 12:05, 26. Aug. 2020 (CEST)
- Ja, das reicht. Und völlig unabhängig von dieser Alternative trifft, wie wiederholt dargelegt, die andere WP:BIO-Alternative zu, worauf noch einmal hingewiesen sei. Es gibt keinen tragfähigen sachlichen Grund, unbedingt zwingend revertieren zu müssen. Ich wiederhole die Bitte, das rückgängig zu machen. --Legatorix (Diskussion) 12:22, 26. Aug. 2020 (CEST)
- Ich bin bei Chuonradus. WP:BIO ist insofern berührt, als das Selbstouting gegenüber der Tagespresse nicht zwingend bedeutet, dass sie dauerhaft namentlich mit ihren Straftaten in Verbindung gebracht werden möchten. Wikipedia-Artikel sind ja anders als Tageszeitungen langfristig angelegt. Wesentlicher ist aber, dass die Namen für das Thema schlicht nicht von Bedeutung sind: Die Realnamen bergen keine wesentliche enzyklopädische Information. Es gibt keinen Grund, sie im Artikel zu nennen. --Rudolph Buch (Diskussion) 12:33, 26. Aug. 2020 (CEST)
- Dann bitte ich, auch den Artikel über Nils-Johannes Kratzer zu löschen, weil der Name dieses Kollegen für das Thema AGG-Hopping schlicht nicht von Bedeutung ist und keine wesentliche enzyklopädische Information bringt. Dort passt der Name aber (verunglimpfend) in den weltanschaulichen Kram und hier passen die Namen der Studentinnen nicht in den weltanschaulichen Kram. Man sollte gleiches auch gleich behandeln.--Legatorix (Diskussion) 12:43, 26. Aug. 2020 (CEST)
- Ich weiß nicht, was das eine mit dem anderen zu tun haben soll. Es steht dir natürlich frei, einen Löschantrag auf den Artikel zu stellen. An dieser Stelle diskutieren wir über den Namen zweier Studentinnen im Artikel Containern, diese Diskussion eilt nicht und kann ruhig noch etwas dauern, um auch anderen Nutzern die Gelegenheit zu geben, sich zu äußern. Ggf. könnte man auch unter WD:BIO oder WP:3M um weitere Einschätzungen bitten, aber ich denke so groß ist die Diskussion nicht. --Johannnes89 (Diskussion) 12:49, 26. Aug. 2020 (CEST)
- Ich halte die Name schlicht für eine Enzyklopädie für irrelevant.--Pistazienfresser (Diskussion) 12:56, 26. Aug. 2020 (CEST)
- Ich weiß nicht, was das eine mit dem anderen zu tun haben soll. Es steht dir natürlich frei, einen Löschantrag auf den Artikel zu stellen. An dieser Stelle diskutieren wir über den Namen zweier Studentinnen im Artikel Containern, diese Diskussion eilt nicht und kann ruhig noch etwas dauern, um auch anderen Nutzern die Gelegenheit zu geben, sich zu äußern. Ggf. könnte man auch unter WD:BIO oder WP:3M um weitere Einschätzungen bitten, aber ich denke so groß ist die Diskussion nicht. --Johannnes89 (Diskussion) 12:49, 26. Aug. 2020 (CEST)
- Dann bitte ich, auch den Artikel über Nils-Johannes Kratzer zu löschen, weil der Name dieses Kollegen für das Thema AGG-Hopping schlicht nicht von Bedeutung ist und keine wesentliche enzyklopädische Information bringt. Dort passt der Name aber (verunglimpfend) in den weltanschaulichen Kram und hier passen die Namen der Studentinnen nicht in den weltanschaulichen Kram. Man sollte gleiches auch gleich behandeln.--Legatorix (Diskussion) 12:43, 26. Aug. 2020 (CEST)
- Ich bin bei Chuonradus. WP:BIO ist insofern berührt, als das Selbstouting gegenüber der Tagespresse nicht zwingend bedeutet, dass sie dauerhaft namentlich mit ihren Straftaten in Verbindung gebracht werden möchten. Wikipedia-Artikel sind ja anders als Tageszeitungen langfristig angelegt. Wesentlicher ist aber, dass die Namen für das Thema schlicht nicht von Bedeutung sind: Die Realnamen bergen keine wesentliche enzyklopädische Information. Es gibt keinen Grund, sie im Artikel zu nennen. --Rudolph Buch (Diskussion) 12:33, 26. Aug. 2020 (CEST)
- Ja, das reicht. Und völlig unabhängig von dieser Alternative trifft, wie wiederholt dargelegt, die andere WP:BIO-Alternative zu, worauf noch einmal hingewiesen sei. Es gibt keinen tragfähigen sachlichen Grund, unbedingt zwingend revertieren zu müssen. Ich wiederhole die Bitte, das rückgängig zu machen. --Legatorix (Diskussion) 12:22, 26. Aug. 2020 (CEST)
- Vier Seiten ist ein Witz, allein "Containern"+"Verfassungsgericht" ergibt bei mir 36.000 Einträge, nicht zu vergessen die Berichte zu den Instanzen davor. Außerdem ist vieles unter den vier Seiten Links auf Twitter und Facebook sowie irgendwelche Werbeseiten (u.a. Online-Casinos). Letztendlich gibt es an Klarnamennennung in großen Medien aktuell nur SZ [4] und TAZ [5], zudem kleinere Onlinesachen in Badischer Zeitung [6], Vorwärts.de [7], Greenpeace Magazin [8] und OVB online [9]. Ob das für „nachhaltig in der Öffentlichkeit bekannt geworden“ reicht? --Johannnes89 (Diskussion) 12:05, 26. Aug. 2020 (CEST)
- Google spuckt vier Seiten mit Ergebnissen unter dem Klarnamen dieser beiden Studentinnen aus, vgl. hier, also keineswegs "nur ein paar wenige Berichte mit Klarnamen". Außerdem sieht WP:BIO zur Alternative "nachhaltig in der Öffentlichkeit bekannt geworden" ausdrücklich mit "oder" die Alternative vor "auch aus eigener Entscheidung öffentlich aufgetreten sind, zum Beispiel durch Talkshowauftritte". Diese letzte Alternative trifft auf jeden Fall zu, unabhängig von der ersten Alternative, die aber kumulativ, wie dargelegt, ebenfalls zutrifft. Meine Einfügung ist also bitte wieder herzustellen.--Legatorix (Diskussion) 11:54, 26. Aug. 2020 (CEST)
- Edward Snowden kann man ja wohl nicht mit zwei Studentinnen vergleichen, die in den allermeisten Medienberichten eben nicht namentlich genannt wurden (nichtmal anonymisiert wie z.B. „Caroline K. und Franziska S.“). In den meisten Fällen wie z.B. hier auf Tagesschau.de [3] ist einfach von „zwei Studentinnen“ die Rede. Klar ist diese Strafsache nicht vergleichbar mit dem in WP:BIO genannten Beispiel einer Kindesentführung, aber solange Google News trotz umfangreicher Berichterstattung über den Fall nur ein paar wenige Berichte mit Klarnamen ausspuckt, können wir noch nicht von „nachhaltig in der Öffentlichkeit bekannt geworden“ sprechen, wie es WP:BIO fordert. --Johannnes89 (Diskussion) 11:40, 26. Aug. 2020 (CEST)
- Der eine sagt Wichtigtuer, der andere sagt Vorbild. Von solchen Vorverständnissen sollten wir uns nicht leiten lassen. Und viele "Aktivisten" werden werden hier lang und breit ausführlich behandelt, sei es Edward Snowden, Max Schrems, Nawalny oder Nils Kratzer, wobei ich sogar zweifle, dess letzterem die Nennung seines Namens überhaupt Recht ist, was noch nicht einmal diskutiert wurde und offenbar niemanden interessiert, weil es in den persönlichen Kram passt. Die beiden Studentinnen jedenfalls sind es wert und würdig, hier benannt zu werden. --Legatorix (Diskussion) 11:02, 26. Aug. 2020 (CEST)
- Yepp und auch das Argument von Johannnes89 (WP:BIO) unterstütze ich. Nicht alles, was belegbar ist, muss auch in einem Artikel genannt werden. Für einen Übersichtsartikel zum Thema Containern sind Namen von Privatpersonen völlig irrelevant.--Fiona (Diskussion) 13:14, 26. Aug. 2020 (CEST)
Wenn ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts – wie hier – enzyklopädisch erwähnenswert ist, dann sind es auch seine Protagonistinnen, die das Urteil durch jahrelanges couragiertes Engagement mit bemerkenswerter Konsequenz über mehrere Instanzen hinweg erkämpft haben. Ohne die beiden namenlosen Studentinnen gäbe es das Urteil des Bundesverfassungsgerichts und die öffentliche Diskussion gar nicht, also sind die Frauen namentlich erwähnenswert und haben die lexikalische Namensnennung verdient. Den beiden Frauen diese selbstverständliche Achtung zu verweigern, ist Hybris. Die Nichtachtung dieser Frauen ist ein tragischer Fehler. --Legatorix (Diskussion) 14:22, 26. Aug. 2020 (CEST)
- Aha, darum sind ihre Gesichter auf dem Pressefoto in der Süddeutschen wohl auch verpixelt worden.--Fiona (Diskussion) 14:32, 26. Aug. 2020 (CEST)
- Wovon sprichst Du? Weder in der heutigen Print-Ausgabe noch online ist irgendetwas verpixelt, insbesondere kein Gesicht. Schreibst Du vielleicht aus China oder Belarus? --Legatorix (Diskussion) 14:36, 26. Aug. 2020 (CEST)
- Ich stelle fest, dass keine Einwände mehr gegen die Namensnennung kommen. Es besteht auch kein Grund, die beiden Frauen der Damnatio memoriae anheimfallen zu lassen, wie man es sinnvollerweise gerade beim Massenmörder von Christchurch exerziert, vgl. hier. Das ist die "Höchststrafe" für Taten, für die die Höchststrafe nicht ausreicht (vgl. FAZ, 28.8.2020). Das trifft – mit Augenmaß bewertet – für die beiden Frauen nicht zu.--Legatorix (Diskussion) 08:39, 28. Aug. 2020 (CEST)
- Du stellst fest, dass niemand auf deine komische Nachfrage bzgl. China oder Belarus reagieren will, das heißt nicht, dass es Konsens für deine Meinung gibt – im Gegenteil du bist weiterhin der einzige von fünf Diskussionsteilnehmenden, der sich für die Namensnennung ausspricht.
- Du kannst gerne unter WP:3M nachfragen, aber deine persönliche Meinung, dass die Frauen es verdient hätten und wir ihnen diese Achtung nicht verweigern sollten, ist bei so wenig Namensnennung in den Medien für mich immer noch nicht überzeugend (so sehr ich persönlich ebenfalls die pönalisierung von Containern bin). --Johannnes89 (Diskussion) 08:44, 28. Aug. 2020 (CEST)
- @Johannnes89:, ich fürchte, im Satz „so sehr ich persönlich ebenfalls die pönalisierung von Containern bin“ fehlt etwas, entweder ein „für“ oder ein „gegen“ oder bist Du wirklich selbst die personifizierte „pönalisierung von Containern“?:-) --Legatorix (Diskussion) 07:11, 31. Aug. 2020 (CEST)
- Ein „gegen“ fehlt natürlich ;) Finde die Mission der beiden Studentinnen gut, aber auch zwei Wochen nach dem Urteil ist deren Medienpräsenz nicht größer geworden und daher bleibe ich bei meiner Meinung, dass die Namen für den Artikel Containern nicht relevant sind und die paar namentlichen Veröffentlichungen auch noch nicht genügend Öffentlichkeit gem. WP:BIO sind. --Johannnes89 (Diskussion) 07:55, 31. Aug. 2020 (CEST)
- @Johannnes89:, ich fürchte, im Satz „so sehr ich persönlich ebenfalls die pönalisierung von Containern bin“ fehlt etwas, entweder ein „für“ oder ein „gegen“ oder bist Du wirklich selbst die personifizierte „pönalisierung von Containern“?:-) --Legatorix (Diskussion) 07:11, 31. Aug. 2020 (CEST)
- Ich stelle fest, dass keine Einwände mehr gegen die Namensnennung kommen. Es besteht auch kein Grund, die beiden Frauen der Damnatio memoriae anheimfallen zu lassen, wie man es sinnvollerweise gerade beim Massenmörder von Christchurch exerziert, vgl. hier. Das ist die "Höchststrafe" für Taten, für die die Höchststrafe nicht ausreicht (vgl. FAZ, 28.8.2020). Das trifft – mit Augenmaß bewertet – für die beiden Frauen nicht zu.--Legatorix (Diskussion) 08:39, 28. Aug. 2020 (CEST)
- Wovon sprichst Du? Weder in der heutigen Print-Ausgabe noch online ist irgendetwas verpixelt, insbesondere kein Gesicht. Schreibst Du vielleicht aus China oder Belarus? --Legatorix (Diskussion) 14:36, 26. Aug. 2020 (CEST)
@Johannnes89: kann man Dich jetzt vielleicht umstimmen, nachdem u. a. zwischenzeitlich auch der Stern und die BZ die Namen öffentlich gemacht haben, vgl. hier und hier? Im übrigen bleibt es bei meinen früheren o. g. Argumenten. --Legatorix (Diskussion) 08:51, 18. Jan. 2021 (CET)
- Hmm müsste ich mir nochmal genauer anschauen. Badische Zeitung war in meiner Aufählung im Beitrag oben (26.08. um 12:05 Uhr) schon enthalten. stern wäre neu.
- Gleichzeitig scheint aber seit den Wochen nach dem Urteil nie wieder deren Name irgendwo veröffentlicht zu sein (der Sternbeitrag ist von September und damit das aktuellste)
- Da sich auch andere ablehnend geäußert hatten, würde ich eine WP:3M empfehlen, alternativ/zusätzlich könnte man im Portal:Recht um Stellungnahme bitten, hier geht es ja um Klarnahmen bei nem Gerichtsverfahren. --Johannnes89 (Diskussion) 09:51, 18. Jan. 2021 (CET)
WP:Dritte Meinung
Es geht um diese Änderung --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 10:43, 18. Jan. 2021 (CET)
- DM: Neben WP:BIO (ggf. wollen die beiden in 10 Jahren ja nicht mehr mit dieser Geschichte in Verbindung gebracht werden) ist vor allem der enzyklopädische Sinn dieser Namensnennung nicht gegeben. Hier geht es um Containern. Und für dieses Thema ist es völlig egal wie die Namen der Aktivistinnen sind.--Karsten11 (Diskussion) 10:50, 18. Jan. 2021 (CET)
- Dritte Meinung: Meines Erachtens geht der Artikel etwas am Thema vorbei. Er beschäftigt sich zu drei Viertel mit der Rechtslage in verschiedenen Ländern. Es handelt sich aber eigentlich um das politische Thema Lebensmittelverschwendung, was durch das Containern angeprangert wird. Statt alles unter Rechtslage zu packen könnte man auch einen Absatz Initiativen und politische Positionen anlegen. Als Angeklagte in einem Prozess sind die Namen irrelevant, als Initiatoren einer politischen Bewegung hingegen schon. Mir fehlt in der Einleitung auch ein Hinweis auf die politische Dimension des Themas. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 11:55, 18. Jan. 2021 (CET)
- 3M: Neutral. Es ist zwar eigentlich für Wikipedia irrelevant, aber mir fehlt für meine Entscheidung die Information, ob die beiden Studentinnen eine Namensnennung bei Wikipedia begrüßen, oder ablehnen. Gegen ihren Wunsch sollten sie hier nicht genannt werden. Falls sie hingegen die Nennung hier sogar begrüßten, ist eine Löschung verzichtbar.Lg--Dr. Peter Schneider (Diskussion) 20:07, 18. Jan. 2021 (CET)
- 3M: Siehe-auch-Löscher hat hier m. E. den Knackpunkt herausgearbeitet. Als reine Prozessbeteiligte sind die Namen m. E. irrelevant (und somit auch gemäß WP:BIO zu schützen). Sollte aus diesem Urteil und deren Engagement eine größere Bewegung/Rezeption entstehen, dann wären sie zu nennen. Im Zweifelsfall erst einmal draußen lassen und ggf. halt später erwähnen. Oder erst einmal den Nachnamen abkürzen - wobei ich beim derzeitigen Stand des Artikels, die Namen ganz weglassen würde. --mirer (Diskussion) 06:16, 19. Jan. 2021 (CET)
- Ich gehe davon aus, dass die Namensnennung von den Initiatoren erwünscht ist, siehe http://olchiscontainern1.blogsport.de/. Ich gehe auch davon aus, die Ursache für das Delikt nicht die finanzielle Not war, sondern der Wunsch erwischt und angeklagt zu werden. Im Urteil wurden sie dann erstinstanzlich verwarnt und zu 225€ auf Bewährung verurteilt. Dagegen haben Sie Revision eingelegt. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 09:34, 19. Jan. 2021 (CET)
- Mein Senf dazu: WP:BIO zieht als Argument nicht. Das soll vor ungewollter Öffentlichkeit schützen und das ist hier nicht anzunehmen.
- Bleibt die Frage, ob das relevant / erwähnenswert ist. Da finde ich, wenn man das Urteil erwähnt, dann bitte auch mit den Details.--goiken 15:23, 21. Jan. 2021 (CET)
- Ich gehe davon aus, dass die Namensnennung von den Initiatoren erwünscht ist, siehe http://olchiscontainern1.blogsport.de/. Ich gehe auch davon aus, die Ursache für das Delikt nicht die finanzielle Not war, sondern der Wunsch erwischt und angeklagt zu werden. Im Urteil wurden sie dann erstinstanzlich verwarnt und zu 225€ auf Bewährung verurteilt. Dagegen haben Sie Revision eingelegt. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 09:34, 19. Jan. 2021 (CET)
- 3M:Das ganze war ein Stürmchen im Wasserglas, das schon kurz daraus niemanden mehr interessierte und keine anhalte Wahrnehmung in der Realität hatte oder gar irgendwelche Änderungen nach sich zog. Als anscheinend einzige zwei Mitglieder einer selbst ernannten politischen Bewegung, die komplett im Sande verlaufen ist, sind die Namen hier im Artikel irrelevant. Gruß --Traeumer (Diskussion) 16:32, 21. Jan. 2021 (CET)
- 3M: Wie Träumer. Sie haben sich durch ein paar Instanzen geklagt und nur verloren. Keine Veränderung, de facto nix erreicht, somit irrelevant. --Politikundwirtschaft (Diskussion) 22:24, 24. Jan. 2021 (CET)
- 3M: Grund für die Nichtnennung von Namen bei Wikipedia sind ja die Persönlichkeitsrechte. Wenn die Studentinnen genannt werden wollen (das lässt sich von ihrem Verhalten ableiten) kein Problem - also nennen.... Je mehr Infos, desto besser --Stefan3 (Diskussion) 16:22, 1. Feb. 2021 (CET)
- (3M) Sehe ich anders. Wiki muss und darf keine Missachtung der Persönlichkeitsrechte riskieren, nur weil vielleicht aus irgendeinem Verhalten ein (temporärer?) Verzicht der Betroffenen abgeleitet werden könnte. Und selbst wenn die beiden unbedingt genannt werden wollten, so dient Wiki nicht dem Wunsch einer Bekanntheitssteigerung von Aktion und Beteiligten von Aktionen, sondern dem Sammeln von relevanten Wissen/Geschehen. Entweder die Namen sind enzyklopädisch (und somit zeitüberdauernd) relevant oder sie sind es nicht. Ich denke: Derzeit nicht. Gruß --Apraphul Disk WP:SNZ 17:53, 1. Feb. 2021 (CET)