Diskussion:Diploma Supplement
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Der folgende Text (von Autor 217.230.205.14 wurde am 23:44, 11. Aug. 2007 in den Text gestellt und von mir auf die Diskussionsseite verschoben. Meinungsäußerungen sind in WP nicht zulässig, nur zitierfähige Quellen (siehe WP:TF)! --Wikiwatchers 23:09, 10. Dez. 2007 (CET)
- Nach Auffassung des Bearbeiters dieses Beitrags (Wolfgang Weber M.Phil. M.Litt, Weber Wissenschaftliche Dienste, Jena) muss, wenn eine fremdsprachige Fassung ausgestellt wird, stets auch eine deutsche Fassung (unentgeltlich) zur Verfügung gestellt werden, da die Amtssprachenfestlegung des §23 I VwVfG ("Die Amtssprache ist deutsch") dies gebietet.
- Mit ist nur die internationale englische Fassung der Diploma Supplement Urkunde bekannt. Vielleicht entscheidet über die Ausgabe auch in deutscher Fassung jede Hochschule alleine oder/ und niemand hat dort das VwVfG dahingehend beachtet. Es müsste mal einer bei einer HS/ Uni nachfragen.--2A02:908:FD33:B500:8184:F15B:25D5:5985 13:45, 18. Jul. 2015 (CEST)
- Mir sind beide Fassungen des sogenannten diploma-supplements bekannt auf denen das Bachelor/ Master-Niveau bescheinigt wird.--2A02:908:FD30:1D80:292B:CA7C:2C81:B4DE 07:42, 3. Mär. 2016 (CET)