Diskussion:Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung

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Fortbewegungsmittel für das Prekariat

Bitte noch im zu erarbeitenden Unterpunkt Kritik einbauen. Danke.--Wald-Burger8 (Diskussion) 14:38, 16. Jun. 2019 (CEST)

Abschnitt "Nutzung von Verkehrsflächen" zu ungenau und teils falsch

Das Fahren in Fußgängerzonen ist erlaubt, auch wenn nur das Schild "Fahrräder frei" vorhanden ist. "Wenn Sie mit Ihrem Scooter mit weniger als 12 km/h fahren, dürfen Sie innerhalb eines geschlossenen Ortes auf dem Gehweg, auf dem Radweg und in der Fußgängerzone fahren.[1]"[2] Und ich bezweifle das Verkehrszeichen 260 E-Scooter mit einschließt. Da im Gesetzestext davon nicht die Rede ist und dieses zumeist im ländlichen Gebiet und an Wald Eingängen/Schotterwegen zu finden ist. Da auf solchen Wegen auch kaum ein dedizierter Radweg vorhanden ist gilt es dann die Fahrbahn zu befahren. (auch wenn diese meist nicht befestigt ist)[3] Arrgesh (Diskussion) 23:20, 7. Sep. 2019 (CEST)

  1. FOCUS Online: E-Scooter legal in Deutschland fahren: Das müssen Sie beachten. Abgerufen am 7. September 2019.
  2. Konstantinos Mitsis: E-Scooter kommen: Alles was Sie jetzt wissen müssen - EFAHRER. Abgerufen am 7. September 2019.
  3. § 10 eKFV - Einzelnorm. Abgerufen am 7. September 2019.

Unterschied zu Pedelecs

Stichworte: Altersgrenze, Höchstgeschwindigkeit, Mittreten, Versicherungspflicht, Radwegebenutzungspflicht. --95.119.65.231 20:25, 30. Sep. 2022 (CEST)