Diskussion:Erschleichung des außerehelichen Beischlafs
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Der Artikel „Erschleichung des außerehelichen Beischlafs“ wurde im Februar 2018 für die Präsentation auf der Wikipedia-Hauptseite in der Rubrik „Schon gewusst?“ vorgeschlagen. Die Diskussion ist hier archiviert. So lautete der Teaser auf der damaligen Hauptseite vom 20.03.2018; die Abrufstatistik zeigt die täglichen Abrufzahlen dieses Artikels. |
Unklar
Mir ist unklar, wie es zu einer Verurteilung wegen "Erschleichung des außerehelichen Beischlafs" kommen kann, ohne dass es einen Beischlaf gab. Oder gab es einen, dann sollte das aber auch erwähnt werden und nicht nur von einer Umarmung gesprochen werden. --Neitram ✉ 16:07, 12. Feb. 2018 (CET)
- So, ich hab das jetzt mal umgeschrieben. "Umarmung" war wohl der Spiegel-Euphemismus für Geschlechtsverkehr. Die angegebene Quelle ist zwar nicht super seriös, aber leider kann ich das Original des Urteilsspruchs im Netz nicht finden. --Redrobsche (Diskussion) 14:26, 13. Feb. 2018 (CET)
Gesetzestext
Ich glaube kaum, dass der bis 1969 gültige Paragraph „in seiner letzten Fassung“ noch in der vor 1901 gültigen Orthographie geschrieben wurde. Also entweder ändern zu „in seiner ursprünglichen Fassung“ oder (besser) in der korrekten Rechtschreibung zitieren. --Jossi (Diskussion) 11:49, 20. Mär. 2018 (CET)
- @Jossi2: Bitte schaue einmal in die "Quellen", Unterpunkt 3, § 179 (a. F.) auf dem Portal lexetius.com, das mir als durchgängig zuverlässig bekannt ist: Demnach ist das der korrekte Wortlaut, wie er bis 1969 gültig war! Ja, es gab Zeiten, in denen Gesetzesnormen über Jahrzehnte unverändert blieben, gerade, wenn sich wie hier kaum einmal praktische Anwendungsfälle ergaben. Wenn also einzelne Paragraphen nicht geändert werden und auch keine Neubekanntmachung eines ganzen Gesetzes erfolgt, bleiben altertümliche Formulierungen oder überkommene Rechtschreibungen halt erhalten. Auch heute noch haben wir, trotz Schnelllebigkeit, viele Normen, die noch das überholte "daß" verwenden oder "selbständig" weiternutzen.
- Das Zitat ist also nach den Quellen völlig korrekt. --Roland Rattfink (Diskussion) 13:42, 20. Mär. 2018 (CET)
- Lexetius in allen Ehren, aber die Rechtschreibung war jedenfalls bei der Neubekanntmachung des StGB im BGBl. 1953 schon angepasst: Seite 25 des PDF. --Jossi (Diskussion) 23:31, 20. Mär. 2018 (CET)
- @Jossi2: Danke, dass du hier am Ball geblieben bist und mithilfst, den von einer IP initiierten Artikel zu verbessern. Solche redaktionellen Änderungen von Gesetzestexten kommen in der juristischen Fachliteratur (leider) oft zu kurz. Ich habe jetzt mal gezielter in einen StGB-Kommentar geschaut. Die Lösung dürfte tatsächlich in den Art. 1 Nr. 23, 11 Abs. 1 des Gesetzes vom 4. August 1953 liegen, veröffentlicht im BGBl. I 1953 S. 1083 ff., berichtigt BGBl. I 1954 S. 33, Bekanntmachung der Neufassung des StGB mit Wirkung ab 1. Oktober 1953. Ich verstand die redaktionellen Änderungen bislang dahingehend, dass nur "Frauensperson" in "Frau" geändert wurde, nun spricht vieles dafür, dass auch bei "Irrtum" und "Gefängnis" die Rechtscheibung angepasst wurde. Wegen RL weiß ich aber nicht, wann ich dazu komme, das genau zu prüfen und ggf. zu ändern. Wer schnelleren Zugriff hat, kann es gerne übernehmen. Zur Info auch an Benutzer:Redrobsche als Mitarbeiter bei "Schon gewusst?", der hier bereits im Vorfeld Ergänzungen vorgenommen hatte. --Roland Rattfink (Diskussion) 10:18, 21. Mär. 2018 (CET)
- Wann genau die Anpassung vorgenommen wurde, halte ich für zweitrangig, da wir ja keine Geschichte der Gesetzesredaktionen schreiben. Die amtliche BGBl.-Seite ist wohl ein hinreichender Beleg dafür, dass in der, wie es im Artikel heißt, „letzten Fassung“ nicht mehr „Irrthum“ und „Gefängnißstrafe“ stand. Ich habe das daher jetzt geändert. --Jossi (Diskussion) 11:52, 21. Mär. 2018 (CET)
- @Jossi2: Danke, dass du hier am Ball geblieben bist und mithilfst, den von einer IP initiierten Artikel zu verbessern. Solche redaktionellen Änderungen von Gesetzestexten kommen in der juristischen Fachliteratur (leider) oft zu kurz. Ich habe jetzt mal gezielter in einen StGB-Kommentar geschaut. Die Lösung dürfte tatsächlich in den Art. 1 Nr. 23, 11 Abs. 1 des Gesetzes vom 4. August 1953 liegen, veröffentlicht im BGBl. I 1953 S. 1083 ff., berichtigt BGBl. I 1954 S. 33, Bekanntmachung der Neufassung des StGB mit Wirkung ab 1. Oktober 1953. Ich verstand die redaktionellen Änderungen bislang dahingehend, dass nur "Frauensperson" in "Frau" geändert wurde, nun spricht vieles dafür, dass auch bei "Irrtum" und "Gefängnis" die Rechtscheibung angepasst wurde. Wegen RL weiß ich aber nicht, wann ich dazu komme, das genau zu prüfen und ggf. zu ändern. Wer schnelleren Zugriff hat, kann es gerne übernehmen. Zur Info auch an Benutzer:Redrobsche als Mitarbeiter bei "Schon gewusst?", der hier bereits im Vorfeld Ergänzungen vorgenommen hatte. --Roland Rattfink (Diskussion) 10:18, 21. Mär. 2018 (CET)
- Lexetius in allen Ehren, aber die Rechtschreibung war jedenfalls bei der Neubekanntmachung des StGB im BGBl. 1953 schon angepasst: Seite 25 des PDF. --Jossi (Diskussion) 23:31, 20. Mär. 2018 (CET)