Diskussion:Ewigkeitsgarantie

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Jede Form der Erweiterung ist erwünscht ;) Ich wollte das Thema und den Punkt nur grob skizzieren, damit man sich darunter etw. vorstellen kann!

Zweifel

Wenn es tatsächlich eine Ewigkeitsgarantie in der deutschen Verfassung geben sollte, dann wäre das äußerst undemokratisch. Künftige Generationen wären dann gezwungen, einen Verfassungsbruch zu begehen, wenn sie eine dieser Bestimmungen ändern möchten. Ich schlage vor, den Inhalt dieses Artikels von Verfassungsjuristen überprüfen zu lassen, denn ich kann mir nicht vorstellen, daß so etwas Skurriles in der Verfassung eines modernen zivilisierten Staats tatsächlich enthalten ist. --Roger McLassus 19:48, 29. Nov 2005 (CET)

  • Doch ,er existiert wirklich, dass wird dir auch jeder Verfassungsjurist bestätigen ...diese ersten 20 Artikel machen die Demokratie aus, deswegen nicht änderbar!

ACHSO; vielleicht solltest du dir die ersten 20 Artikel mal ansehen :)

  • UND

--> http://www.lexexakt.de/glossar/ewigkeitsgarantie.php (nicht signierter Beitrag von 84.191.103.180 (Diskussion) )

Der angeführte Zweifel ist unbegründet. --Benatrevqre …?! 19:59, 7. Aug. 2013 (CEST)