Diskussion:Fahren ohne Führerschein
Unter welchen Bedingungen benötigen Beifahrer einen Führerschein? Gibt es solche? --Hutschi 11:55, 8. Sep 2005 (CEST)
- Nach der Fahrerlaubnisverordnung benötigen nur Kraftfahrzeugführer einen Führerschein. Führer ist derjenige, der aktiv ein Fahrzeug betreibt, also lenkt, Gas gibt, bremst, schaltet usw. Der Beifahrer ist kein Fahrzeugführer und benötigt daher auch keinen Führerschein. Ausnahme: Der Beifahrer greift aktiv in den Fahrvorgang ein, zum Beispiel, wenn ein betrunkener Beifahrer in die Lenkung greift und damit einen Unfall verursacht. Weitere Ausnahme: Der Fahrlehrer, er wird allerdings als Fahrzeugführer angesehen.Makemake 14:02, 10. Sep 2005 (CEST)
- Vielleicht noch als Ergänzung (auch, wenn ich drei Jahre zu spät komme). Begleitpersonen in den Führerscheinklassen B17 ("Begleitetes Fahren") und von FS-Inhabern, deren FS nur mit Begleitpersonen gültig ist, müssen *immer* einen Führerschein bei sich führen. --212.29.48.68 16:49, 19. Apr. 2008 (CEST)
Hallo, ich denke, man sollte den Artikel deutlich kürzen, da sich ca 2/3 mit "Fahren ohne Fahrerlaubnis" beschäftigt. Ein einfacher Hinweis (wie er ja auch vorhanden ist) auf den Artikel "Fahren ohne Fahrerlaubnis" sollte wohl ausreichen!
Fahren trotz Fahrverbot
Das mit dem "Fahren trotz Fahrverbot" scheint mir ein Gerücht zu sein. Siehe hier: http://www.verkehrsportal.de/stvg/stvg_21.php
III. Straf- und Bußgeldvorschriften
§ 21 Fahren ohne Fahrerlaubnis
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1.
ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder 2.
als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen wird bestraft, wer
1.
eine Tat nach Absatz 1 fahrlässig begeht, 2.
vorsätzlich oder fahrlässig ein Kraftfahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist, oder 3.
vorsätzlich oder fahrlässig als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist.
(3) In den Fällen des Absatzes 1 kann das Kraftfahrzeug, auf das sich die Tat bezieht, eingezogen werden, wenn der Täter
1.
das Fahrzeug geführt hat, obwohl ihm die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder obwohl eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs gegen ihn angeordnet war, 2.
als Halter des Fahrzeugs angeordnet oder zugelassen hat, dass jemand das Fahrzeug führte, dem die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder gegen den eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs angeordnet war, oder 3.
in den letzten drei Jahren vor der Tat schon einmal wegen einer Tat nach Absatz 1 verurteilt worden ist.
Der § 21 ist mit "Fahren ohne Fahrerlaubnis" überschrieben, des Weiteren wird zwar hier zwischen zwei Fällen unterschieden: § 21 StVG Fahren ohne Fahrerlaubnis (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist... Aber das macht in Bezug auf den Straftatbestand nichts aus, außerdem taucht nirgendwo "Fahren trotz Fahrverbot" auf, so dass ich diesen Part des Artikels löschen werde. Mitchell 12:57, 29. Jul 2008 (CEST)
Weitere Konsequenzen
Hallo! Kann es beim Fahren ohne Führerschein auch weitere Konsequenzen als das Verwarnungsgeld geben? Ich habe gehört, es können auch Fahrzeuge deswegen bis zum Nachweis der Fahrerlaubnis des Fahrzeugführers aus dem Verkehr gezogen werden, glaube aber nicht so recht daran, weil das i.m.o. völlig unverhältnismäßig wäre. Was ist da dran? --Jannosch 10:14, 25. Aug. 2010 (CEST)