Diskussion:Fahrzeugschein

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Seit 1. Oktober heisst es Zulassungsbescheinigung Teil I


...oder trotzdem noch Fahrzeugschein (siehe Eindruck im amtlichen Muster)

Hersteller- und Typschlüssel in der Zulassungsbescheinigung I

Hallo,

bin hergekommen, weil ich Hersteller- und Typschlüssel in einer Zulassungsbescheinigung I nicht zuordnen kann. Die Auflistung der neuen Felder der Zulassungsbescheinigung I nützt mir nichts, die kann ich auch auf dem Schein ablesen. Aber wie kann ich die Informationen der Zulassungsbescheinigung I dem alten Fahrzeugschein zuordnen? Das wäre eine sinnvolle Ergänzung. Danke, em

Bitte

(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von 89.245.15.114 (DiskussionBeiträge) 21:37, 23. Nov. 2008 (CET))

Hallo,
18–20 sind die Abmessungen und nicht die Achsanzahl! (nicht signierter Beitrag von 91.44.230.120 (Diskussion) 19:44, 12. Jul. 2019 (CEST))
Bitte mal genau hingucken: die von Dir genannten Ziffern sind als „Beschreibung des bis 2005 gültigen deutschen Fahrzeugscheines“ aufgelistet! Gruß, --Detlef  ‹ Emmridet  (Diskussion) 20:07, 12. Jul. 2019 (CEST)

Abbildungen

Ich hatte eigentlich erwartet, hier eine Abbildung (Muster) eines Fahrzeugbriefs zu finden, und nicht einer Zulassungsbescheinigung. Wenn keine Abbildung eines Fahrzeugbriefes vorhanden ist, würde ich das Bild von der ZulBesch eher in den entsprechenden Artikel verschieben. (nicht signierter Beitrag von 92.227.67.204 (Diskussion | Beiträge) 12:44, 16. Feb. 2009)

Vielleicht ist es ja Deiner Aufmerksamkeit entgangen, aber Du bist hier im Artikel für den Fahrzeugschein. Wenn Du Informationen über den Fahrzeugbrief haben möchtest, guckst Du einfach → hier. --Detlef ‹ Emmridet 14:00, 16. Feb. 2009 (CET)
Vom Inhalt her hat er aber recht, die Bilder zeigen nicht den beschriebenen Gegenstand, sondern den Nachfolger, und haben demzufolge hier auch keine wirkliche Berechtigung -> und tschüss --Chriz1978 09:52, 19. Jan. 2010 (CET)
Na. ja, das ist aber für den suchenden Leser in der Wikipedia zu kompliziert, zumal der heutige Fahrzeugschein noch immer so heißt (zumindest im Klammervermerk unter der offiziellen Benennung des Dokumentes). Grüße --Detlef Emmridet 11:43, 19. Jan. 2010 (CET)
Dafür brauche ich aber kein Bild, im Text steht zu allererst die BKL, das das Ding neuerdings anders heisst und verlinkt auch noch dort hin. Die Z. hat ihr eigenes Lemma, und hier wird sie nicht beschrieben. Ich schreibe ja auch keinen Artikel zu Birne und packe dann ein Bild von Helmut Kohl rein, nur weil der auch so genannt wurde. --Chriz1978 11:56, 19. Jan. 2010 (CET)
Der Vergleich hinkt zwar, aber ich verstehe, was Du meinst. Welche Alternative gibt es denn aus Deiner Sicht, die Sache zu illustrieren? Etwa das alte Dokument abbilden. Nee, das kann nicht wirklich die Lösung sein. Ganz ohne Bilder? Dann muss sich der Leser durchklicken, was zwar formal sauber wäre, aber die schnelle Information geht verloren. Vielleicht fällt Dir nochwas hierzu ein. Gruß --Detlef Emmridet 12:09, 19. Jan. 2010 (CET)
Doch, den alten Schein abbilden (so wie auch im Artikel zum alten Brief), evtl. eine Seite der neuen Bescheinigung dazu. Denn als Mühsam würde ich das Klicken im ersten Absatz, also der BKL, nicht bezeichnen. Oder gleich die Radikale Lösung, alles unter einem Lemma zusammen fassen und ein Redir anlegen. Aber das ist nicht das, was mir vorschwebt. --Chriz1978 09:06, 20. Jan. 2010 (CET)

Also, ich habe bisher noch keinen Eintrag auf einer Wikipedia-Seite vorgenommen & verstehe das Kauderwelsch der oben genannten Abkürzungen nicht - als Wikipedia-Laie & Null-Acht-Fünfzehn-Anwender wäre mir die Abbildung eines damals gültigen FahrzeugSCHEINs auch lieber, denn danach habe ich gesucht! (Thorsten) (nicht signierter Beitrag von 79.200.97.131 (Diskussion) 6. März 2011, 15:02 Uhr)

Ich hätte da noch eine Skizze des Fahrzeugscheines mit eingetragenen Bemerkungen. Vlt gefällt's Euch und Ihr/Ich pack' es auch in den Artikel. (nicht signierter Beitrag von Tim Mittenwald (Diskussion | Beiträge) 26. September 2014, 10:13 Uhr)

Datei:Zulassungsbescheinigung Teil I mit Bemerkungen.jpg
Vorderseite des deutschen Fahrzeugscheins mit Bemerkungen

(nicht signierter Beitrag von Tim Mittenwald (Diskussion | Beiträge) 10:13, 26. Sep. 2014 (CEST))

Kopie

Reicht es nicht eine Kopie mitzuführen? (nicht signierter Beitrag von 79.218.237.130 (Diskussion | Beiträge) 11:21, 26. Feb. 2009)

Wie man sich unschwer vorstellen kann, ist es relativ einfach, eine Kopie zu manipulieren. Deshalb reicht es nicht, eine Kopie mitzuführen. Möglicherweise werden Kopien bei Fahrzeugkontrollen toleriert, aber einen Rechtsanspruch kann man daraus nicht ableiten. --Detlef ‹ Emmridet 11:32, 26. Feb. 2009 (CET)

Abgasuntersuchung MUSS mitgeführt werden

Artikel: (...)"Er enthält jedoch keine Angaben zur Abgasuntersuchung, sodass dazu eine gesonderte Bescheinigung nachzuweisen ist, die aber entgegen verbreiteter Auffassung nicht verpflichtend mitzuführen ist.(...)"

Das ist Quatsch! Die Abgasuntersuchung MUSS mitgeführt werden.

Quelle: Lehrbuch "Auto fahren", Verlag VVR, 53407 Remagen, Stand Februar 2008, Seite 33, 3.2.9 AU-bescheinigung

(nicht signierter Beitrag von Wanderer02 (Diskussion | Beiträge) 13:36, 15. Okt. 2009 (CEST))

DAnn ist die Info aus dem Autofahrbuch falsch. Du musst nicht mal den Fahrzeugschein mitführen, du musst ihn nur nach Aufforderung der Polizei nachreichen. Wird jedenfalls in der Praxis so gehandhabt. --Jzub 14:08, 15. Okt. 2009 (CEST)
Den Schein MUSST du mitführen, die AU nicht. Verbreitet doch nicht soviel Stuss und Halbwissen. --109.192.163.22 01:05, 7. Jul. 2017 (CEST)

Aufbewahrung des Fahrzeugscheins

Hallo, bin neu hier und nicht angemeldet und weiß daher nicht so ganz, ob ich das richtig mache. Gebe aber mein Bestes... Zu Aufbewahrung des Fahrzeugscheins gibt es ein relativ neues Urteil des OLG Oldenburg. Grobe Grundaussage: Demnach darf man den Fahzeugschein, wenn dieser von außen nicht sichtbar ist, im Fahrzeug aufbewahen. Link: http://app.olg-ol.niedersachsen.de/efundus/root.php4?_gerichtstyp=OLG&_ort=Oldenburg&_spruchkoerper=&_az=5+U+153%2F09&neuseit=0&_datum=&entdat=ab&_typ=&_norm=&_schlagwoerter=&suchwort=&suchopt=text&button=SUCHEN&adm=&lid= Michael (Kontakt gerne unter mingi81@web.de) (nicht signierter Beitrag von 213.71.175.126 (Diskussion) 08:31, 19. Aug. 2011 (CEST))

Das Urteil ist interessant, da sich hier das OLG Oldenburg in der Begründung nicht einer Entscheidung des OLG Celle sondern einer Entscheidung des OLG Bamberg und einer des OLG Koblenz angeschlossen hat. Aus dem veröffentlichten Urteiltext ist aber nicht ersichtlich, ob es sich um ein Fahrzeug mit ausgestellten Papieren vor dem 01.10.2005 und damit zu diesem Artikel passend handelt oder um ein Fahrzeug mit ausgestellten Papieren nach dem 01.10.2005 und damit dem Artikel über die Zulassungsbescheinigung - hier Teil I handelt: Der Versicherungsvertrag für das Fahrzeug wurde lt. dem Urteiltext das Fahrzeug nach dem 01.10.2005 abgeschlossen. ++Wolfgang Götz 17:06, 21. Aug. 2011 (CEST)