Diskussion:Gemeinsame Verfassungskommission
Inhaltliche Bearbeitungen
- Wer braucht Gemeinsame Verfassungskommission (GVK), wenn die Abkürzung GVK nicht einmal in diesem Artikel Verwendung findet?
- Warum muss Herausgegeben vom zu Hrsg. v., Bearbeitet von zu Bearb. v. und Oldenbourg Verlag München zu Oldenbourg, München geändert werden?
- Wozu ist die Einfügung eines Leerzeichens zwischen * und dem folgenden Text gut, wenn es zwischen
- text (ohne Leerzeichen)
- text (mit Leerzeichen)
- überhaupt keinen sichtbaren Unterschied gibt?
- 4. „Das Gremium konstituierte sich am 16. Januar 1992 und war ein Kompromiss aus der Bestätigung des bisherigen Grundgesetzes und der Forderung nach einer neuen Verfassung für das vereinte Deutschland“, ist fragwürdiges Deutsch und in der Sache kaum verständlich. Das für die wesentliche Aussage zur Konstituierung und Zweck der GVK zu halten, ist verfehlt. Wieso war die Kommission ein Kompromiss? Welcher Fachautor drückt sich wo so aus? Wie bereits eingangs dargestellt, bestellte das Parlament die Kommission, damit sie sich mit den in Art. 5 EV genannten Fragen zur Änderung oder Ergänzung des Grundgesetzes befasse, darunter der Frage der Anwendung des Artikels 146 und einer Volksabstimmung. Auch in der anschließenden Aufzählung, womit sich die Kommisssion dann „vor allem“ befasste, wird die Frage einer abschließenden Volksabstimmung über die Grundgesetz-Reform gemäß Art. 146 GG genannt. Wozu muss zusätzlich im Zusammenhang mit der Konstituierung der Kommission von einem Kompromiss zwischen Bestätigung des GG und einer neuen Verfassung die Rede sein?
- 5. „Am 5. November 1993 legte die Kommission ihren Abschlussbericht vor (Bundestags-Drucksache 12/6000). Größere Änderungen seien ebenso entbehrlich wie eine Volksabstimmung über das Grundgesetz, die dessen bereits bestehender Legitimation nichts mehr hinzufügen könne. ... Dies entspricht der ganz überwiegenden Ansicht in der staatsrechtlichen Literatur“. Wieso genügt das nicht? Was soll der Zusatz wonach in dem Fehlen einer Abstimmung durch das Volk oder eines anders gearteten Plebiszits kein Legitimationsdefizit des Grundgesetzes gesehen werden kann, der doch bloß das Vorhergehende wiederholt und sich dabei nicht verkneifen kann, juristische Brillianz über die Köpfe des durchschnittlichen Wikipedia-Lesers hinweg durch die vollkommen überflüssige und nicht erläuterte Unterscheidung zwischen einer Volksabstimmung und einem anders gearteten Plebiszit zu demonstrieren?
- 6. „Dennoch weist der Bericht auch auf die integrierende Wirkung im Falle der Herbeiführung eines Volksentscheids hin“, verfälscht in meinen Augen die als Beleg genannte „BT-Drs. 12/6000, S. 111nbsp;f.“ http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/12/060/1206000.pdf Dort heißt es nämlich: „Es wurde in diesem Zusammenhang aber auch auf die integrierende Wirkung eines Volksentscheides hingewiesen.“ Aus der integrierenden Wirkung eines Volksentscheides die integrierende Wirkung im Falle der Herbeiführung eines Volksentscheids zu machen, ist sprachlich eine Monstrosität. Im übrigen erwähnt der Bericht der Kommission bloß, dass in den Beratungen auf eine integrierende Wirkung hingewiesen worden sei. Dennoch weist der Bericht auf die integrierende Wirkung hin, ist etwas anderes und kann den Eindruck erwecken, die Kommission habe eine entsprechende Empfehlung ausgesprochen. Das ist aber nicht der Fall. Warum in dem Artikel trotzdem davon die Rede sein muss, erschließt sich mir beim besten Willen nicht. Vsop (Diskussion) 02:10, 27. Mär. 2018 (CEST)
- Zu den Punkten: Im Wesentlichen bitte WP:KORR und die übliche Zeichensetzung beachten, insbesondere Komma zwischen üblicher Verlagsbezeichnung und -Ort.
- Der Begriff Legitimationsdefizit in Zusammenhang mit dem GG ist ein Schlagwort, das im akademischen Diskurs häufig fiel. Ich sehe keinen triftigen Grund oder irgendeinen aus den vorherigen Sätzen folgenden Anlass, ihn zu streichen.
- Von Behauptungen wie "sprachlicher Monströsität" halte ich nichts, wenn dem nicht auch eine sachliche Begründung folgt. Der Satz zur integrierenden Wirkung im Artikeltext ist ja offenkundig nachgewiesen und scheint mir die wesentliche Aussage zusammenzufassen. Benatrevqre …?! 07:33, 1. Apr. 2018 (CEST)
Der Hinwies auf WP:KORR beantwortet nicht die Frage, wozu es gut sein könnte, die Abkürzung GVK zu nennen, und die bloße Behauptung entsprechender Üblichkeit ist auch keine angemessene Antwort auf die unter 2. und 3. gestellten Fragen. Auch auf 4., 5. und 6. geht Benatrevqre, wie man es von ihm gewohnt ist, so gut wie gar nicht ein. Einen Link auf den erschütternd dürftigen Artikel Legitimationsdefizit unterbringen zu wollen, rechtfertigt es nicht, die Feststellung, eine Volksabstimmung über das Grundgesetz könne dessen bereits bestehender Legitimation nichts mehr hinzufügen, mit geringfügig anderen Worten einfach noch einmal zu wiederholen. Wer nicht erkennen kann oder mag, dass es unter keinem Gesichtspunkt sinnvoll oder gar notwendig ist, der integrierenden Wirkung eines Volksentscheides des Kommissionsberichts die gänzlich überflüssigen Worte im Falle der Herbeiführung hinzuzufügen, dem ist allerdings nicht zu helfen. Dasselbe gilt für jemand, der nicht erkennen kann oder mag, dass die Mitteilung des Kommisionsberichts, in den Beratungen sei auch auf die integrierende Wirkung eines Volksentscheides hingewiesen worden, etwas anderes ist als Dennoch weist der Bericht auch auf die integrierende Wirkung im Falle der Herbeiführung eines Volksentscheids hin. Das erweckt den Eindruck, als habe sich die Kommission hierzu eine Meinung gebildet, was ganz offensichtlich nicht der Fall war.
Meine Überschrift dieses Abschnitts Was soll das, Benatrevqre? mit dem Zusatz Zur Wiederherstellung falscher Korrekturen und seiner Beseitigung unnötiger Straffungen und unzulänglicher Präzisierungen, Ergänzungen etc. zu versehen, ist Vandalismus, aber keine sachliche Antwort auf meine Beanstandungen gegen Benatrevqres „teilrv.“ an meiner Artikelbearbeitung vom 3. März, die ich mit Korrekturen, Straffungen (Streichung von Wiederholungen), Präzisierungen, Ergänzungen etc. gekennzeichnet hatte. 12:22, 1. Apr. 2018 Vsop nachsigniert Vsop (Diskussion) 20:44, 21. Apr. 2018 (CEST)
- Zunächst bitte eins vorab: Verschone mich mit solch plakativem Anwurf in Überschriften, der für Mitlesende ohne nähere Erläuterung und damit unsinnig ist. Nach WP:DS sollen Threads sachlich und dementsprechend auch die Überschriften gewählt sein. Ich habe dir meine Bearbeitungen begründet. Die Überschrift gehört nicht zu deinem Beitrag, weshalb dein Vandalismus-Verdacht nicht nur völlig unsubstantiiert, sondern auch sachlich abwegig ist. Mir geht es um den Artikel, nicht um die Person, wie man dagegen deiner Wahl der Thread-Überschrift entnehmen konnte. Insbesondere habe ich dir meine Bearbeitung begründet.
- Die Abkürzung GVK für die Gemeinsame Verfassungskommission wird in der einschlägigen Literatur verwendet. Mir erschließt sich daher nicht, weshalb man sie nicht nennen dürfte.
- Könntest du bitte begründen, weshalb du in den n.d.M. offenen Punkten noch Diskussionsbedarf siehst und erklären, worin im Einzelnen die Verbesserug gegenüber der vorigen Fassung bestand? Die Korrektorenregel besagt, dass es keinen Grund gibt, vorgefundene richtige Formulierungen durch eine entsprechend andere zu ersetzen. Für die Kürzungen sah ich keine Veranlassung.
- Wir können gerne über den Begriff des Legitimationsdefizits in Bezug auf das GG diskutieren; dass es sich um ein häufig bemühtes Schlagwort im akademischen Diskurs vor 1990 handelte, setze ich eigentlich als bekannt voraus. Zudem ist die Qualität eines Zielartikels, wie immer man diese bewerten möchte, kein Ausschlussgrund.
- Wie kommst du außerdem zu der Annahme, die GVK hätte sich insbesondere nicht auch mit dem Aspekt der Herbeiführung eines Volksentscheids beschäftigt und gerade hierzu nicht auch eine Meinung gebildet? Wie sollte man den Abschlussbericht anders interpretieren? Benatrevqre …?! 12:11, 2. Apr. 2018 (CEST)