Diskussion:Gerhard Beil

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Ich möchte mal bestreiten, daß Beil der NSDAP "beigetreten" ist. 1944/45 sind viele HJ-Mitglieder mit Vollendung des 18. Lebensjahres von ihren Regionalleitungen "automatisch" in die NSDAP überführt worden (betrifft z.B. auch Hans-Dietrich Genscher). Bei diesen würde ich nicht von einer NSDAP-Mitgliedschaft sprechen, weil es nicht freiwillig geschehen ist. Viele wußten wahrscheinlich noch nicht einmal davon. --172.184.33.104 14:19, 23. Okt 2004 (CEST)

Keine NSDAP-Mitgliedschaft

G. Beil war nie in der NSDAP. Nach dem 21. Juli wollte der Leiter des Arbeitsdienstes dem G. Beil angehörte seine treue zum Führer bezeugen und man hat kollektiv einen Antrag auf Beitritt zur NSDAP gestellt. Für G. Beil wurde dieser Antrag allerdings im November 1944 abgelehnt, da er keinen "sauberen" Ahnennachweis erbringen konnte und seine Schwester als unwertes Leben galt. Es gab 1989 bereits einen Rechtsstreit, in dem nachgewiesen wurde, das G. Beil nicht in die NSDAP aufgenommen wurde.

Interessante Anmerkungen, sie sollten allerdings durch Quellenangaben belegt werden. Immerhin behauptet hier der Autor des Buchs Braunbuch DDR, Beil sei NSDAP-Mitglied gewesen - wenn ich die dortige Formulierung richtig verstehe. grüße, Hoch auf einem Baum 12:16, 21. Nov 2005 (CET)


Die genannte Quelle ist nicht mehr gültig. Zumal die gesamte Webseite eine eindeutige Richtung vorgibt - mit Schlagzeilen auf Bild-Niveau. Und wie richtig angemerkt wurde: der "Autor" BEHAUPTET, dass dem so wäre. Ist es damit legitimiert? So nach dem Motto: ich schreibe etwas auf, und schon entspricht es den Tatsachen! Insofern ist die Anmerkung richtig: es muss bzw. müsste eine Quelle gefunden werden.
Nur ist dieses Thema natürlich extrem subjektiv aufgeladen, was einen objektiven Beweis schwer macht. Interessant ist, das im Netzt genau 1 Liste mit Namen existiert, die 1000-fach wiederholt wird, leider ohne Originalquelle. Quasi "Legitimation durch Masse". Oder es wird gerne auf Wikipedia verwiesen, als wäre das der Wahrheit letzter Sch(l)uss (Henne-Ei-Prinzip?).
Gerade bei einer NSDAP-Mitgliedschaft sollte man höllisch aufpassen, geeignete Quellen zu finden. Solange die nicht zu finden sind, gilt eigentlich: Unschuldig bis zum Beweis der Schuld.
Insofern sollte "Baumhoch" nicht einen Beweis für die Nicht-Mitgliedschaft fordern, sondern eher umgekehrt. Es sei denn, die Propagandabücher dieser Epoche gelten als Beweis - dann wiederum müsste auch die Propaganda der DDR-Gegenseite gelten ;-)
Naja, ein schwieriges Thema auf jeden Fall... --194.114.62.72 15:05, 1. Mär. 2010 (CET)