Diskussion:Gerichtskampf

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Der bestehende Artikel "Gerichtskampf" ist vollkommen unbrauchbar.(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von Olaf von Glehn (DiskussionBeiträge) 4:37, 8. Sep 2007) BB Wo klemmt's? 04:38, 8. Sep. 2007 (CEST)

Dann verbesser ihn. ;-) BB Wo klemmt's? 04:38, 8. Sep. 2007 (CEST)

Hallo Björn Bornhöft, der Artikel "Gerichtskampf" lässt sich nicht verbessern, er ist von Grund aus dilettantisch. Also, lass mich bitte meinen Artikel in Ruhe beenden, ohne hier alles durcheinander zu bringen. Schau Dir doch die Schweinerei an, die hier entstanden ist!--Olaf von Glehn 12:27, 8. Sep. 2007 (CEST)

ich habe dir mal zwei Wikilinks geflickt, allerdings erscheint mir das Bild aus dem Sachsenspiegel jetzt doppelt. -- Tobnu 13:04, 8. Sep. 2007 (CEST)
Nachtrag: Habe das richtige Bild aus einer älteren Version gefischt. Zu Redundanzdiskussion: aus meiner Sicht ist der Artikel Gerichtskampf fachlich schlecht, was schon beim Lemma anfängt. Es hindert uns nichts, gegebenfalls den älteren Artikel zu löschen, wenn hier unter dem besseren Lemma etwas besseres entsteht, worauf der Anfang schließen läßt... -- Tobnu 13:11, 8. Sep. 2007 (CEST)

Hallo Tobnu, ich bin sicher, dass Du mir was Gutes angetan hast, aber ich verstehe nicht, was. "Wikilinks geflickt"", "doppeltes Bild" aus dem Sachsenspiegel - es sind doch zwei, und mit den Bildern schien mir alles in Ordnung zu sein. - Jedenfalls beruhigt es mich wieder ein bißchen, dass es hier außer taktlosen, gehirnlosen Barbaren doch auch noch einige vernünftige Menschen gibt. "Doppelt" sind übrigens die Artikel zu diesem Thema. Aber ich dachte mir, dass ich erst einmal meinen Artikel schreibe, und dass die anderen später immer noch entscheiden können, welcher ihnen lieber ist. --Olaf von Glehn 14:34, 8. Sep. 2007 (CEST)

Wikilinks geflickt heißt, das das solche [[Links statt [[Links]] waren, also defekte Links, die nicht angezeigt wurden. Einer der Links war das zweite Bild aus dem Sachsenspiegel, bei dem irgendwie der Bildname flasch war: Das erste Bild aus dem Sachsenspiegel erschien nochmals mit der Bildunterschrift, die Du für das zweite Bild gewählt hattest, das habe ich mit einem zweiten Edit repariert. Bei Problemen mit übereifrigen Benutzern wegen Geschichtsartikeln empfehle ich Wikipedia:Redaktion Geschichte, wo es kompetente Ansprechpartner gibt. -- 80.139.60.217 14:58, 8. Sep. 2007 (CEST)

Zitate?

wenn sowohl Zitate als auch Hervorhebungen im Fließtext kursiv stehen, wird das Lesen erschwert. Bitte doch die lämgeren Zitate auch durch

Einrückungen

also so:  :''Einrückungen'' erkennbar zu machen.--Helehne 16:07, 8. Sep. 2007 (CEST)

"Der Ursprung des ritterlichen Gerichtskampfes liegt im Holmgang"

Falls sich jemand darum kümmern möchte, das ist nicht ganz korrekt. Erstens ist der Gerichtskampf nicht 'ritterlich' sondern betrifft Nichtadlige (Adlige können sich so oder so jederzeit duellieren). Zweitens liegt der Ursprung sowohl von Gerichtskampf im HRR als auch von Holmgang im frühen germanischen Recht. Der "Holmgang" ist eine unabhängige Parallelentwicklung aus derselben völkerwanderungszeitlichen Grundlage, nicht der Vorgänger des hochmittelalterlichen Gerichtskampfes. --Dbachmann 16:52, 10. Jun. 2010 (CEST)

Der Ursprung des Gerichtskampfes liegt in der Regulierung der Blutfehde/Blutrache! Öffentliche Gerichtskämpfe - wie sie in den `Germanengesetzen´ und `Capitularien´ reglementiert wurden - sind seit dem Frühmittelalter dokumentiert. Die Tatsache, dass das Gerichtskampfwesen es überhaupt in die Schriftquellen geschafft hat, zeugt von seiner bewusten Tradition und Anwendung nördlich der Alpen. Institutionalisierte Gerichtskämpfe (feste Kampfplätze etc.) sind mittelbar aus der Historiographie zu rekonstruieren. Da das mittelalterliche Recht hauptsächlich Privatrecht war, konnten sich Combattanten aller Art WANN und WIE sie wollten mit einander `schlagen´! Einschränkungen und Restriktionen der Kampfkonditionen nahmen erst im Laufe der Jahrhunderte zu. Die Argumentation über den `Holmgang´ ist rückwärtserklärend und damit Unsinn! Höchstwahrscheinlich gab es schon bei den Griechen, Kelten (Hyperboräer) und anderen antiken, europäischen Kulturen den Gebrauch, Streitigkeiten per Zweikampf auszumachen. Ein schlagendes (sic!) Argument wäre übrigens, dass die Gerichtskämpfe notwendig wurden, um eine Öffentlichkeit zu schaffen, die unreglementiertes Kämpfen und Morden - nebst der daraus folgenden Blutfehden - gesellschaftlich verhindern sollte. Weiterhin ist es Blödsinn, die Quellen und die Sekundärliteratur zu vertauschen. (auch sollte der Sachsenspiegel nicht als gesetztes Recht dargestellt werden - hier wären die Constitutiones melphitaneae Friedrichs II. weitaus sinnvoller! Auch das bei DuFresne 1688 zitierte Kampfrecht Philipps des Schönen von 1307 könnte in seiner Ausführlichkeit für Erhellung sorgen.)--139.30.128.36 18:01, 5. Okt. 2010 (CEST)

Die Frage ist auch, ob hier überhaupt von einem "gemeingermanischen Gerichtskampf" die Rede sein kann. Immerhin liegen die Quellen für den Holmgang im wikingerzeitlichen Skandinavien und dieser hat sich den Quellen nach erst während der Völkerwanderung auf die kontinentalgermanischen Völker und andere übertragen. Es ist auch nicht auszuschließen bzw. sehr wahrscheinlich (wie auch z.T. im obigen Beitrag erwähnt), dass der Zweikampf bei keltischen Völkern als mehr oder minder gerichtliches "Verfahren" ausgeführt wurde, zumal es sich bei diesen um eine sehr kriegerisch geprägte Volksgruppe, gehandelt hat, in dem "Ehre im Kampf" vorallem bei den wohlhabenderen Kriegern eine Rolle gespielt haben muss. Was sich spekulativ anhört, macht aber logisch betrachtet Sinn. Letztendlich wäre somit vorerst die Eingrenzung, statt es dem "germanischen Kulturkreis" zuzuordnen, in die Anfangsphase des Gerichtskampfes (Holmgang) für den nordisch-skandinavischen (Nordgermanen), sinnvoll. --Theodisk 10:39, 10. Apr. 2011 (CEST)

Sachsenspiegel

Die Interpretation der Gerichtskampf-Passagen des Sachsenspiegels sind unzureichend bzw. schlecht! Das Werk hat keinen legislativen Anspruch, sondern stellt eine vereinheitlichende Idealisierung der diversen Lokalrechte dar. Im Mittelalter galt zuerst das Gewohnheitsrecht (oder auch das älteste Recht), dann galt das Kaiserrecht und danach erst das gefundene Recht! Wenn man also aus dem Sachsenspiegel eine Darstellung mittelalterlicher Verhältnisse in seinem späteren Geltungsbereich (manche Passagen wurden noch im frühen 20.Jh. als Teil des gültigen Rechts gehandhabt!)ableitet, dann vermittelt sich geradezu ein Bild der geordneten, `fairen´ Gerichtsbarkeit aller Orten! Dass aber das Hochmittelalter für Faustrecht, Fehde und Privatkrieg, für deutsche Eroberungsmentalität und aggressiver Expansion des eigenen Verfassungsstils steht, wird nirgends erwähnt! Ich halte es zwar für wichtig, auf den Sachsenspiegel einzugehen, seine Ausführungen unkritisch zu kommentieren (Einfluss der `Lombarda´, allgemeine Bellizität seien Stichworte dafür) - oder gar die gut gemeinten Analysen von Literaturhistorikern ungeprüft zu übernehmen - ist der Sache nicht angemessen.--92.226.22.188 23:04, 5. Okt. 2010 (CEST)

Defekter Weblink

GiftBot (Diskussion) 10:54, 6. Jan. 2016 (CET)

Nur Männer ?

Im Artikel steht Der Sachsenspiegel setzt den Fall voraus, dass ein Mann Gewalt erlitten hat .... Laut dem Artikel Gerichtskampf zwischen Mann und Frau (Hans Talhoffer) konnten aber auch Frauen z.B. ihren Vergewaltiger zzum Gerichtskampf fordern. Das widerspricht sich. Oder ist das hier ein generisches Maskulinum ? Dann sollte das auch besser herausgestellt werden. --HH58 (Diskussion) 18:25, 4. Dez. 2021 (CET)