Diskussion:Gesetzgebungsverfahren (DDR)
Länderkammer und Staatsrat
In diesem Artikel heißt es, daß die Volkskammer bedeutungslos gewesen sei, weil die anderen Parteien seit 1949 Blockparteien waren (was in der Praxis bedeutete, daß sie so auf den in der Verfassung festgeschriebenen Sozialismus vereidigt waren wie im Westen auf Grundgesetz und FDGO), im eigenen Artikel Volkskammer wird dieser Aspekt speziell für die Volkskammer hingegen der neuen Verfassung von 1968 ("Führungsanspruch der SED") zugerechnet. Abgesehen davon, daß sich das gegenseitig widerspricht, läßt diese Darstellung hingegen die besondere Bedeutung der Länderkammer der DDR (1949-1958) und vor allem des Staatsrats (ab 1960) völlig außen vor, die sich zu einem nichtgeringen Anteil aus den Blockparteien zusammensetzten. Die Länderkammer konnte zwar noch keine Gesetze erlassen, aber konnte sie einbringen, und der Staatsrat konnte dann ab 1960 Gesetze nicht nur einbringen, sondern auch erlassen. Über diese beiden Gremien wurde eine Reihe von Gesetzen durch die Blockparteien erarbeitet, eingebracht und verabschiedet. Sprich, dort fanden die Debatten statt, die in der Volkskammer vermißt werden. --79.242.203.134 08:53, 29. Jun. 2017 (CEST)