Diskussion:Herbert Salcher

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Unter einem öff Agenten verstand man einen ausgebildeten Juristen mit entsprechender berufspraxis, der neben den geschützten berufsständen Anwalt und Notar entgeltlich Parteien in jenen Prozess- und Rechtshandlungen vertreten durfte, die nicht dem sog. "Anwaltszwang" unterliegen. Dieses Institut wurde in den 90 er Jahren in Zuge einer Novelle betreffend dei Rechtsanwaltsprüfung abgeschafft.