Diskussion:Hoheitsbetrieb

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Ich verstehe Deine Definition nicht. § 4 Abs. 5 KStG sagt doch gerade, dass "Zu den Betrieben gewerblicher Art.." NICHT Betriebe "...gehören[]..., die überwiegend der Ausübung öffentlicher Gewalt (Hoheitsbetriebe)" dienen.

Nachdem ich gesehen habe, dass dies schon mal jemandem aufgefallen ist, die entsprechende Änderung von Dir aber sofort wieder rückgängig gemacht worden ist, glaube ich nicht dass es sich um ein Versehen deinerseits handelt. Deshalb habe ich von einer Änderung vorerst abgesehen, wüsste aber gerne, worauf du deine Ansicht stützst. Kurt (nicht signierter Beitrag von Sariputra (Diskussion | Beiträge) 18:13, 24. Jun. 2008 (CEST))