Diskussion:Johannes Fechner

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Gegner des liberalen Strafrechts - ne bis in idem -, aber natürlich nur im Fall von "schreiendem Unrecht"

Herr Fechner erklärt, dass im Fall unverjährbarer Straftaten nach einem Freispruch die Wiederaufnahme zulasten des Angeklagten zulässig sein soll. 250 Jahre liberale Strafrechtsgeschichte dröpje for dröpje für die Katz: https://www.lto.de/persistent/a_id/45101/ --2A02:908:F17:B1E0:BDCE:21C6:5109:1BD5 19:27, 1. Jun. 2021 (CEST)