Diskussion:Lachout-Dokument
Könntet Ihr eigentlich mal auf den unten stehenden Sachverhalt eine sachliche Antwort geben, statt mit Euren Einwort-Urteilen ("Revisionistenschmarrn", "Unfug") einfach zu löschen? Oder wollt Ihr allen Ernstes behaupten, dass sich das jemand einfach so ausgedacht hat? Auch die österreichischen Urteile mitsamt Aktenzeichen, die einmal als Fragestellung hier eingefügt wurden, habt Ihr einfach gelöscht, statt irgendetwas darauf zu antworten. Warum? _______________________________________________________________________________________________________________________
Emil Lachout hat in den letzten zehn Jahren mehrere Gutachten verfasst, die bestimmten zeitgeschichtlichen Behauptungen von Zeugen, Wissenschaftlern, Gerichten und Medien entgegentreten. Vier Versuche, Lachout für unzurechnungsfähig zu erklären, scheiterten an der Weigerung der beauftragten Mediziner. Erst der fünfte Mediziner erstellte das von der Justiz erwünschte Gutachten, ohne Lachout allerdings untersucht zu haben.
Der Europäische Gerichtshof in Straßburg entschied jüngst, dass das von der österreichischen Justiz seit über zehn Jahren gegen den Ingenieur Emil Lachout geführte Untersuchungsverfahren wegen angeblicher NS-Wiederbetätigung menschenrechtswidrig ist und daher einzustellen sei. Außerdem wurde Österreich verurteilt, Lachout eine Entschädigung von umgerechnet etwa DM 10.000 zu zahlen und ihn öffentlich zu rehabilitieren.
- Werter Anonymous, da Du ja hartnäckig Wert auf die Darstellung obigen Sachverhalts legst, wäre es sehr nett, wenn Du überprüfbare Quellen angeben würdest. In den Online-Suchmaschinen und den Jahresberichten des ECHR findet sich zum Stichwort "Lachout" nämlich genau gar nichts. --Wiggum 17:21, 9. Jul. 2007 (CEST)
- Nennt mich Ismael.
- Erstens würde mich einfach eine sachliche Antwort interessieren. Was Ihr daraus macht, ist letztlich Eure Sache.
- Zweitens hatte ich damals mehrere Aktenzeichen eingestellt (s.u.; woher ich sie habe, spielt keine Rolle), die Ihr sicherlich hättet überprüfen können. Statt dessen kam eine Schnelllöschung mit dem Vermerk "Revisionistenschmarrn". Das ist einfach beleidigend, da ich keinerlei politische Absichten verfolge. Nur habe ich vor rd. zwanzig Jahren zufällig zum Thema Drittes Reich mein Abi gemacht. Damals habe ich einfach das linke Geschwätz meiner Lehrerin nachgebetet und dafür eine 1+ bekommen. Und ich dachte, nachträglich muss ich mich um diese Note auch verdient machen.
- – Oberlandesgericht Wien 10.10.1988, 27 Bs 495/88 und 21.12.1988, 27 Bs 620/88: Der Vorwurf der Fälschung des Lachout-Dokumentes ist als doppelte Verleumdung (Echtheit und inhaltliche Richtigkeit) von Major a.D. Emil Lachout einzustufen.
- – Landesgericht für zivile Rechtssachen Wien 21.11.1990, 20 Cg 26/90 und Oberlandesgericht Wien 18.6.1991, 11 R 80/91 (Das Lachout-Dokument existiert seit seinem Ausstellungsdatum und das DÖW konnte in dieser Zeit keinen Fälschungsbeweis erbringen).
- – Landesgericht für Strafsachen Wien, 26 e Vr 7477/90, Amtszeugnis vom 24.5.1994 über die Einstellung des Fälschungsverfahrens gegen Major a.D. Emil Lachout
- Wenn Ihr das für rechtsbedenklich haltet, könnt Ihr es ja wieder löschen. Aber bitte kniet Euch da mal rein, und lasst bei Gelegenheit hier von Euch hören.
- Im Netz finden sich nur diverse Grundrechtsbeschwerden des Herrn Lachout, die alle abgelehnt wurden. Die Entscheidung des EGMR sprach die Entschädigung aufgrund unverhältnismäßig langer Haftdauer zu, von einer Rehabilitierung ist nichts zu lesen. Ganz im Gegenteil steht in der Entscheidung ganz explizit drin, dass damit die inhaltliche Problematik der in Ö anhä ngigen Strafverfahren nicht tangiert wird. "Major" war der Herr übrigens auch nicht, es sei denn in Ö gab/gibt es Dienstgrade für Lehrer.--Wiggum 18:44, 28. Jul. 2007 (CEST)
- Nun, seine Grundrechte WURDEN verletzt, und zwar gröblich. Mittlerweile haben wir doch Orwellsche Zustände. Das mit dem Major ist relativ einfach zu erklären. Während seiner aktiven Zeit (nicht in seiner späteren Eigenschaft als Lehrer, sondern Angehöriger der in Rede stehenden Einheit im sowjetischen Sektor Wiens) war er Leutnant. Später jedoch traten die Offiziere noch mehrfach zusammen; und der Aufstieg folgte nach Reservistenprinzip. Die entsprechende Ernennungsurkunde (obgleich angeblich auch eine Fälschung) existiert ja weiterhin.
- Sodann stellt sich die Frage, was mit "inhaltlicher Problematik" gemeint ist. Die Truppe hat existiert - und zwar gleichgültig, wie fundiert ihre Erkenntnisse zum Holocaust waren. Nach Lachouts eigener Aussage war es ja Ziel der Organisation, evtl. Ansprüche abzuwehren, die aus damaliger Sicht letztlich zu Lasten der Alliierten gegangen wären, weil man vom bevorstehenden Wirtschaftswunder in Deutschland und Österreich noch nichts ahnte. Wenn jedoch heute so lächerlich gelogen und manipuliert wird, dann sind die Politik und eine korrupte Justiz doch selber schuld, wenn man ihnen nichts mehr glaubt.
- Im Netz finden sich nur diverse Grundrechtsbeschwerden des Herrn Lachout, die alle abgelehnt wurden. Die Entscheidung des EGMR sprach die Entschädigung aufgrund unverhältnismäßig langer Haftdauer zu, von einer Rehabilitierung ist nichts zu lesen. Ganz im Gegenteil steht in der Entscheidung ganz explizit drin, dass damit die inhaltliche Problematik der in Ö anhä ngigen Strafverfahren nicht tangiert wird. "Major" war der Herr übrigens auch nicht, es sei denn in Ö gab/gibt es Dienstgrade für Lehrer.--Wiggum 18:44, 28. Jul. 2007 (CEST)
- Wenn Ihr das für rechtsbedenklich haltet, könnt Ihr es ja wieder löschen. Aber bitte kniet Euch da mal rein, und lasst bei Gelegenheit hier von Euch hören.
Die Assage Da Österreich bis 1955 keine eigenen Streitkräfte unterhielt, kann 1948 auch kein „Wachbataillon Wien” bestanden haben ist so nicht ganz richtig. Es gab vor 1955 unter dem Namen B-Gendarmerie sehr wohl eine militärische Organisation, die später in das österreichische Bundesheer überging. (nicht signierter Beitrag von 188.22.100.161 (Diskussion) 22:59, 9. Mai 2011 (CEST))
Ein schwieriges Thema:
Wenn auf einer revisionistischen Seite die Chronologie des Herrn Lachout präsentiert wird, liest sich das ja vorerst ziemlich beeindruckend. - Ich nehme an, das auch Du Deine Informationen von so einer Seite hast: http://www. v h o.org/VffG/2003/3/Heyne422-435.html
Es gibt nur ein paar Probleme: Die Aktenzahlen der angeblichen LG und OLG-Freisprüche und "es ist keine Fälschung"-Bestätigungen führen ins Leere.
Auf der oben erwähnten Webseite wird im Absatz "Sieg" behauptet, dass "Am 15. Dezember 1997 wird die österreichische Justiz in letzter Instanz von der Europäischen Menschenrechtskommission zum Schadensersatz verurteilt." und dies sei der Beweis, dass alle österreichischen Urteile Unrecht waren und Lachout rehabilitiert ist.
Falsch.
Lachout beschwerte sich über die lange Verfahrensdauer und bekam recht. Man kann das Urteil selbst abfragen: http://cmiskp.echr.coe.int/tkp197/search.asp?skin=hudoc-en
Dann links alles anwählen (HUDOC Collection). Respondent State ist Austria, Application Number ist 23019.
Mittlerweile gilt das Lachout-Dokument auch unter -wie sie sich selbst nennen - "freien Geschichtsforschern" als unhaltbare Fälschung: http://www.v h o.org/VffG/2004/2/Schwensen166-178.html
Siehe auch hier: http://v h o.org/VffG/2004/4/Gegendarstellung484-487.html (nicht signierter Beitrag von 2003:65:EB62:D301:D5F1:D150:9D24:236A (Diskussion | Beiträge) 18:31, 21. Feb. 2017 (CET))
Da werden, letzten Endes sicher auf Kosten des Steuerzahlers, endlose Gerichtsverfahren durchgeführt, deren Ergebnisse für den normalen Staatsbürger nicht nachvollziehbar sind und ein Ende dieser fast schon griechisch anmutenden Tragödie ist anscheinend noch immer nicht in Sichtweite. Dabei kann es doch, auch nach so langer Zeit, zumindest für das KZ Mauthausen, kein wirkliches Problem sein, den Wahrheitsgehalt des Dokumentes durch ein forensisches Gutachten zu überprüfen. Wurde jemals und wenn ja, von wem, eine solche Untersuchung durchgeführt und kann man das irgendwo nachlesen? -- 178.190.94.219 02:36, 11. Mai 2011 (CEST) --81.5.192.2 21:04, 24. Jan. 2008 (CET)
- Zum Thema Lachout: Bis 1992 konnten Anklagen nur über den sehr allgemein definierten § 3g des österr. "Verfassungsgesetz über das Verbot der NSDAP" vor einem Geschworenengericht angeklagt werden. "1992 erfolgte nach längeren, von skandalösen Freisprüchen von Holocaust-Leugnern ausgelösten Debatten" eine NOvellierung... (siehe Brigitte Bailer: Holocaust-Leugnung in Österreich, S. 364 In: ISBN 978-3-940938-99-2) - Die Berufung auf alte Urteile vor 1992 dürfte sich damit erledigen. --Holgerjan 18:35, 30. Jul. 2011 (CEST)
- Irgendwie kann ich den Sinn Deiner Zeilen nicht verstehen. Abgesehen davon, dass man eine Anklage nicht anklagen, sondern nur erheben oder einbringen kann, ist der Satz "1992 erfolgte..." auch nicht gerade gute deutsche Sprache. Soll wohl heißen "... wegen skandalöser Freisprüche" und "durch, von Holocaustleugnern ausgelösten Debatten" Meine eigentliche Frage stelle ich aber dazu:
- Warum sollte sich die Berufung auf alte Urteile vor 1992 damit erledigen? Soll das bedeuten, dass sie nach der Gesetzesnovellierung keine Gültigkeit mehr haben? Wobei diese ganze Diskussion hier über irgendwelche Urteils-Aktenzahlen ohnehin sinnlos ist, da, wie weiter oben schon darauf hingewiesen wurde, die dazugehörenden Links in's Leere führen. Der genaue Wortlaut könnte nur von einem Bezugsberechtigten des "Amtsblattes der Stadt Wien" (kostenpflichtig) überprüft werden.-- 80.123.63.157 15:45, 9. Aug. 2011 (CEST)
Kategorie:Antisemitisches Werk
Im Artikel wird nicht dargestellt, warum es sich um ein "Antisemitisches Werk" handelt. Es wird auch nur der erste aus zwei Punkten dargestellt. Was besagt der zweite? Ich kann nur vermuten, die für die Kategorisierung verantwortlichen Texte.
Die Literatur steht mir nicht zur Verfügung, auch nicht die neonazistische Zeitung „Halt”. Vielleicht kann einer der Autoren Aufschluss geben. Schon jetzt Danke! --Slartibartfass (Diskussion) 21:58, 29. Okt. 2014 (CET)
- Holocaustleugnung gilt als neue Form antisemitischer Artikulation, insofern dabei lang tradierte antisemitische Vorurteile und Stereotype als Argumentationshilfen benutzt werden. Vgl. Brigitte Bailer-Galanda: "Revisionismus" als zentrales Element der internationalen Vernetzung des Rechtsextremismus (1997) Link DÖW u. Dies.: Die sogenannte "Auschwitz-Lüge" - neue Ausdrucksform für althergebrachten Antisemitismus, in: Die Macht der Bilder. Antisemitische Vorurteile und Mythen, hrsg. v. Jüdischem Museum der Stadt Wien, Wien 1995, S. 360-365.--Assayer (Diskussion) 00:03, 30. Okt. 2014 (CET)
- Hallo, Assayer, schon Mal Danke für die erste Antwort. Aber für mich ist "die „Feststellung” ..., dass es in den aufgeführten Konzentrationslagern keine Ermordungen durch Giftgas gegeben hätte, wohl eindeutig Holocaustleugnung, allerdings fehlt die Argumentationshilfe durch Vorurteile und Stereotype. Und Emil Lachout ist anerkannt querulatorisch-paranoid, eine Zugehörigkeit zum Rechtsextremismus hätte aber sicher die Einstellung des Strafverfahrens erschwert. Schade dass der zweite Punkt im Dunkeln bleibt. --Slartibartfass (Diskussion) 20:46, 30. Okt. 2014 (CET)
IST DOCH VÖLLIG KLAR ... MAN SCHAUE SICH DIE POSITION UND INHABERSCHAFT VON WIKIPEDIA DOCH MAL AN!!!! IHR DENKT ECHT, HIER GIBT ES NUR DIE WAHRHEIT ODER? (nicht signierter Beitrag von 79.195.114.228 (Diskussion) 10:33, 19. Mai 2015 (CEST))
Wann hat Emil Lachout diese Fälschung verfasst?
Gibt es Anhaltspunkte wann und unter welchen Umständen er für wen dieses Dokument verfasst hat? Was ist eigentlich aus Emil Lachout geworden? Untergetaucht? (nicht signierter Beitrag von 2A02:8388:540:6B80:E9F3:C1E0:7DFB:EAA5 (Diskussion | Beiträge) 15:45, 23. Aug. 2016 (CEST))