Diskussion:Marion Walsmann

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Rechtssetzung in der DDR

Marion Walsmann stimmte in der DDR-Volkskammer mit Sicherheit auch dem wie immer einstimmig beschlossenen Gesetz zur Verschärfung der "Wachsamkeit gegenüber feindlichen ... ideologischen Einflüssen" zu. Durch Gesetz vom 14. Dezember 1988 erhielt der Artikel 3 des | Strafgesetzbuches der DDR folgende Fassung:

"Verantwortung der staatlichen und gesellschaftlichen Organe für die Verhütung von Straftaten.

Die örtlichen Volksvertretungen tragen hohe Verantwortung für die strikte Durchsetzung der Gesetzlichkeit, die Wahrung der Rechte der Bürger sowie von Ordnung und Sicherheit im Territorium. Sie fördern und unterstützen entsprechende Aktivitäten der Bürger. Die Leiter der wirtschaftsleitenden Organe, der Kombinate, der Betriebe, der staatlichen Organe und Einrichtungen, der Vorstände der Genossenschaften und die Leitungen der gesellschaftlichen Organisationen haben die Aufgabe, die Bürger zu hoher Wachsamkeit gegenüber feindlichen Anschlägen und feindlichen ideologischen Einflüssen und zur Unduldsamkeit gegenüber Verletzungen der sozialistischen Gesetzlichkeit und Disziplin zu erziehen. Sie sind dafür verantwortlich und rechenschaftspflichtig, daß in ihrem Aufgabenbereich durch eine wissenschaftliche Leitungstätigkeit und Erziehungsarbeit im engen Zusammenwirken mit den Bürgern Straftaten vorgebeugt wird und Gesetzesverletzer zu ehrlichem und verantwortungsbewußtem Verhalten erzogen werden. Dazu haben sie Ursachen und Bedingungen von Straftaten zu beseitigen, Gesetzlichkeit und Disziplin zu festigen und Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten. Die staatlichen und gesellschaftlichen Organe der Rechtspflege sind verpflichtet, mit ihren Erfahrungen Staatsorgane und wirtschaftsleitende Organe, Kombinate, Betriebe, Einrichtungen, Genossenschaften sowie gesellschaftliche Organisationen und Kollektive bei der Verhütung von Straftaten und der gesellschaftlichen Erziehung Straffälliger wirksam zu unterstützen und dabei auf die Vervollkommnung der Leitungstätigkeit und Erziehungsarbeit hinzuwirken."

Durch Gesetz vom 29. Juni 1990 wurde der Artikel 3 des | Strafgesetzbuches der DDR aufgehoben.

-- Heimerod 16:07, 18. Apr. 2009 (CEST)

Und? Wenn sie wissentlich auf den Fragebögen zu ihrer Vergangenheit was verschwiegen hat, dann verklage sie doch. Welches Ziel verfolgst du eigentlich? Es ist zwar löblich, das du dir Gedanken machst, wenn ein ehemaliges VK-Mitglied der 9. Wahlperiode heute Ministerin ist, aber wenn du solche polemischen Anmerkungen nicht durch strafrelevante Sachverhalte stützen kannst, würde ich mich zurückhalten. Das soll keine Drohung sein, sondern ein gut gemeinter Rat. Generell sind deine Äußerungen bisher weitestgehend emotional gefärbt und haben kaum einen enzyklopädischen Anspruch.Grüße-- scif 17:39, 18. Apr. 2009 (CEST)
Tautologie, was Du schreibst, scif.
Im Parlament eines souveränen Staates einen unsinnigen Beschluss zu fassen, das ist nun mal kein "strafrelevanter Sachverhalt".
Gregor Gysi z.B. hat alle Prozesse gewonnen, in denen er begehrte, es zu unterlassen, ihn als ehemaligen Stasi-IM zu bezeichnen. Alle bis bis auf einen ...
Den einen gegen die Drucksache 13/11000, den Bundestagsbeschluss zum Schlußbericht der Enquete-Kommission "Überwindung der Folgen der SED-Diktatur im Prozeß der deutschen Einheit" [1].
Das ist ein Beschluss, in dem der Deutsche Bundestag mehrheitlich festgestellt wissen will, dass Gregor Gysi ein ehemaligen Stasi-IM gewesen sei. Diesen Beschluss hat ihm kein Gericht kippen können.
Weil: Im Parlament eines souveränen Staates einen unsinnigen Beschluss zu fassen, das ist nun mal kein "strafrelevanter Sachverhalt". Oder irgendetwas, was ein Gericht verbieten könnte.
Die FDP hatte übrigens gegen den Schlußbericht der Enquete-Kommission "Überwindung der Folgen der SED-Diktatur im Prozeß der deutschen Einheit" gestimmt. Sie meinte, ob Gregor Gysi ein ehemaliger Stasi-IM gewesen sei und was die Wahrheit vor der Geschichte ist, das könne man nicht mit Bundestagsmehrheiten im Parlament festlegen. Auch wenn Marion Walsmann ihre Partei das so gern tun würde ...
-- Heimerod 22:08, 11. Mai 2009 (CEST)

Was ist dein Problem? Hört dir sonst niemand zu? ich verstehs wirklich nicht.-- scif 22:12, 11. Mai 2009 (CEST)

Runder Tisch

Über ihre Rolle dabei läßt sich vielleicht etwas mehr sagen, die Akten dazu sind im Bundesarchiv online.-- scif 14:12, 3. Feb. 2010 (CET)

China-Beschluß

Ich habe die letzte Änderung zunächst revertiert. So eine gewichtige Änderung darf gern bequellt sein.--scif 15:28, 12. Okt. 2010 (CEST)

Diese Änderung habe ich erneut vorgenommen. Ich habe den konkreten Inhalt von meinem Vater. Er war sowohl in der Fraktionssitzung als auch in Versammlung anwesend, in der der "Beschluß" verkündet wurde. Wenn man die Quellen der vorangegangenen Versionen verfolgt, führen diese jeweils in Sackgassen. Vor diesem Hintergrund könnte man die vorangegangene Version genauso in Frage stellen. Nur weil politische Gegner und die entsprechend eingestellte Presse, allen voran ein gewisser Hr. Lochthofen, wieder und wieder eine falsche Version predigen wird diese nicht richtiger. (nicht signierter Beitrag von 92.79.166.226 (Diskussion) 09:31, 13. Okt. 2010 (CEST))

Solche Änderungen kommentarlos vorzunehmen, ist immer schlecht. War dein Vater Abgeordneter? Dann ist er sowieso relevant und der Name sollte kein Staatsgeheimnis sein. Ansonsten haben wir jetzt das unbelegte Zeugnis eines bis jetzt unbekannten Herren. Swas nennt man POV. Es gibt nicht wenige in der WP, die solche unbelegten Aussagen sofort revertieren und bei erneuter Wiedereinstellung die wegen Editwar des Vandalismus bezichtigen. Genauso könnte man dir unterstellen, Frau Walsmann reinwaschen zu wollen. Das mal nur so überblicksweise. Grundsätzlich halte ich den Fakt für möglich. Allerdings wäre es eine kleine Sensation, wenn jetzt plötzlich bekannt wird, das es neben der Abstimmung zum § 218 eine weitere gab, die nicht einstimmig in der Volkskammer beschlossen wurde. Mir ist davon bisher nichts bekannt. Deshalb sollten wir mit solchen Behauptungen schon genau sein, nur um mal die geschichtliche Dimension zu verdeutlichen. Die erste vertrauensbildende Maßnahme wäre daher, mal die Identität deines Vater aufzudecken. Dann könnte man per Mail Frau Walsmann ja mal direkt befragen.... Wie verfahren wir nun?--scif 10:03, 13. Okt. 2010 (CEST)
Ich werde bestimmt auch jemanden auffinden können, der überzeugt davon ist, dass es irgendwie noch ganz anders war. Belegen müsste ich es dann aber trotzdem und wenn es tatsächlich so war, dann ließe es sich mit Sicherheit belegen. Wenn das was du schreibst, liebe IP, stimmen sollte, ließe sich das mit Sicherheit auch irgendwie belegen, aber solange das einfach so im Raum steht, tut mir leid, gehört es nicht in den Artikel. Wir sind nicht dazu da, zu forschen und für neuen Wissenstand zu sorgen, sondern bestehendes Wissen abzubilden. (Ein Grundsatz der Wikipedia: Wikipedia:Keine Theoriefindung. Dann würde sich aber immer noch die Frage stellen, warum die tageszeitung und das Hamburger Abendblatt deine Theorie nicht nur nicht erwähnen, sondern sogar das Gegenteil schreiben? Ich bin gespannt.--Ticketautomat 10:25, 13. Okt. 2010 (CEST)

Zweite Ehe?

ist Frau Walsmann bereits zum zweiten Mal verheiratet? Ihr Ehemann trägt ja einen anderen Nachnamen. (siehe http://erfurt.thueringer-allgemeine.de/web/erfurt/startseite/detail/-/specific/Marion-Walsmann-feierte-50-Geburtstag-1063922861) --95.90.213.95 21:05, 22. Apr. 2018 (CEST)

Abitur

Wie konnte man in der DDR an einem Gymnasium Abi machen? Solche Stilblüten sind immer wieder herrlich.--scif (Diskussion) 07:42, 25. Okt. 2019 (CEST)

Und warum hast Du die "Stilblüte" nicht einfach korrigiert? --Stepro (Diskussion) 07:58, 25. Okt. 2019 (CEST)
Die ungenaue Formulierung stammt wohl aus dem Munzinger-Archiv. Danke für die Präzisierung, Stepro. --Andropov (Diskussion) 09:30, 25. Okt. 2019 (CEST)