Diskussion:Nymphenburger Verlag
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Die letzten beiden Sätze sind schlichtweg Unfug. Die Nymphenburger Verlagshandlung hat 1966 vor dem Oberlandesgericht Hamburg eine Niederlage erlitten, das Urteil wurde 1968 vom Bundesgerichtshof bestätigt. Die Revision wurde 1971 vom Bundesverfassungsgericht zurückgewiesen und das Urteil ist bis heute rechtskräftig. Ferner hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass der postmortale Persönlichkeitsschutz höher zu gewichten sei als die Kunstfreiheit. Die Nymphenburger Verlagshandlung konnte deshalb den Roman nicht veröffentlichen, er erschien daher in der Bundesrepublik erstmals 1981 bei Rowohlt, Hamburg. (nicht signierter Beitrag von 46.115.64.114 (Diskussion) 00:47, 21. Nov. 2012 (CET))