Diskussion:Oberlandesgericht Köln
Frage zu: Nachgeordnete Gerichte
Über- und nachgeordnete Gerichte
Im Text steht:
Nachgeordnet sind die Landgerichte Aachen, Bonn und Köln mit den diesen Gerichten jeweils nachgeordneten Amtsgerichten.
Zu diesen Amtsgerichten gehört unter anderem das für den Oberlandesgerichtsbezirk Köln zuständige zentrale Mahngericht, das Amtsgericht Euskirchen.
Wenn ein Insider vielleicht erklären könnte, um wie viele es sich dabei im Schnitt handelt (2?, 20?, 200?), würde es für den Laien sofort plastischer. Auch das Lemma Landgericht schweigt darüber. --Fanergy 22:21, 18. Aug. 2011 (CEST)
Defekter Weblink
– GiftBot (Diskussion) 01:28, 1. Okt. 2012 (CEST)
- Der defekte Weblink wurde erneuert.--Randolph (Diskussion) 21:54, 12. Nov. 2012 (CET)
Zweite Meinung zu Präsidenten
Habe gestern bisschen die Präsidenten sortiert und durchgeguckt. Dabei ist mir bei meiner eigenen Recherche etwas aufgefallen. Und zwar gibt es sich widersprechende Quellen. Es geht um den Juristen Alfred Kuttenkeuler. Nach dieser Liste hier im Artikel und seinem Artikel war er Präsident des Oberlandesgerichtes Köln. Diese Annahme basiert auf dieser im Artikel angegebenen Quelle: [1] Einfach mal mit Strg + F nach Kuttenkeuler suchen. Dort steht. 1921-33 Präs. OLG. Hatte das gesehen und dann erstmal die Amtszeit in der Liste hier und in Kuttenkeulers Artikel ergänzt. Bei weiterer Recherche fiel mir jedoch eine Unschlüssigkeit auf.
Zum Beispiel war ein Max-Josef Volmer im Jahr 1932 Präsident des OLG Köln [2] Nach diesem Buch soll Volmer auf den verstorbenen Heinrich Reichartz gefolgt sein. Und nach diesem Buch folgte auf Volmer der in der Liste vorhandene Alexander Bergmann [3]. Dafür sprechen auch diese beiden "Quellen", die sich jedoch auch teilweise widersprechen [4] [5] Nirgendswo taucht da dieser Kuttenkreuler auf.
Tja was macht man, wenn sich Quellen widersprechen... Habe nach einer Erklärung dafür gesucht. Vermutlich hat die Quelle (Protokolle des Preußischen Staatsministeriums) einfach ein O vor Landgericht (LG) bei "Präs. OLG 1921-33" gesetzt. Kuttenkeuler war vermutlich nur Präsident des Landesgerichts Köln. Das stützt auch das schon angegebene Buch hier: [6] und der Artikel seines Nachfolgers als LG-Präsident Walter Müller (Jurist, 1889). Als letztes spricht noch der Grabstein von Kuttenkeuler dafür, dass er lediglich Landgerichtspräsident war [7] Denke mal, dass da sein höchstes Amt abgebildet worden wäre, das wäre dann Oberlandesgerichtspräsident Köln.
Was sagt ihr? Irgendwie müssen wir damit ja jetzt umgehen. Klingt meine Theorie schlüssig und kann ich das entsprechend anpassen? --Honoratior (Diskussion) 17:51, 25. Jan. 2021 (CET)
- Erledigt Vermutung ohne Widerspruch, entsprechend umgesetzt. --Honoratior (Diskussion) 19:40, 1. Feb. 2021 (CET)
Falsche Zusammenfassung
Dürfte nicht weiter relevant sein, jedoch ist mir bei der Zusammenfassung meiner letzten Änderung am 6. Jänner 2022 ein Missgeschick passiert. Der Text sollte "linkfix" lauten, nicht "Beschwerde (schweizerisches Recht)". Gruß, tommy✉± 20:36, 6. Jan. 2022 (CET)