Diskussion:Pflegebedarf

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nicht ganz treffend

?? Pflegebedarf ist doch nicht die Zeitsumme, sondern der konkrete Bedarf an pflegerischer Unterstützung, der sich aus dem Abgleich von Pflegediagnose, Ressourcen und Umweltfaktoren erklären lässt, oder??
Also z.B. "Hilfe bei der Körperpflege durch basal-stimulierende Waschung bei Vorliegen eines Selbstpflegedefizits auf Grund einer Hemiplegie" = Pflegebedarf

Aus diesen Informationen lässt sich dann der Pflegeaufwand ableiten, der sich z.B. in 'verbrauchter' Zeit ausdrücken lässt (vgl. z.B. Sabine Bartholomeyczik; Dirk Hunstein (2000): Erforderliche Pflege - Zu den Grundlagen einer Personalbemessung. Pflege&Gesellschaft, 5(4), 105-109)

Meiner Meinung nach wäre ein besser Titel dieses Artikels: "Pflegebedarf im Sinne des MDK"
Ich muss dem - unbekannten - Vorredner zustimmen; außerdem bin ich erst bis zur reichlichen Hälfte durch diesen grauslichen (Entschuldigung) Text hindurch gestiegen. Der - für einen "normalen" Leser notwendige - Versuch einer Verdeutlichung oder Neuformulierung des Inhaltes scheitert aber daran, dass oft unklar bleibt, was der ursprüngliche Verfasser jeweils zum Ausdruck bringen wollte.--Dr.cueppers 21:33, 25. Aug 2006 (CEST)
Hierfür ein Beispiel:
"Bei der individ. Pflege in der häuslichen Umgebung erscheinen diese Vorbereitungs- und Bereitstellungszeiten als direkt dem Arbeitsvertrag|Arbeitsverhältnis mit der einen gepflegten Person zurechenbare Zeiten. Allerdings mit dem Nachteil, dass zufällig auftretende positive oder negative Abweichungen von der durchschnittlichen Bandbreite dieser Zeiten auch direkt auf die Kostenrechnung dieser einen Person durchschlagen.
Bspl: Wird eine der drei zur Rund-um-die-Uhr-Versorgung beschäftigten Pflegenden länger krank, muß die gepflegte Person als Arbeitgeber dieses Risiko durch Anstellung einer „Aushilfe“ sofort selbst tragen. Umgekehrt wird es als „Glücksfall“ zu beschreiben sein, wenn in einem Jahr nicht einmal Ausfallzeiten der Angestellten durch banale Infektionskrankheiten auftreten."
Wie und wo und wodurch soll denn "bei der individuellen Pflege in häuslicher Umgebung" ein "Arbeitsvertrag" oder "Arbeitsverhältnis" zustandegekommen sein? Wie und wo und wodurch soll denn die gepflegte Person "Arbeitgeber" und die pflegende Person ihr "Angestellter" geworden sein? Wieso muss die gepflegte Person "als Arbeitgeber" das Ausfallrisiko durch "Anstellung" einer Aushilfe selber tragen?
Wegen des Ausfallrisikos gibt es die "Verhinderungspflege" (auch Ersatzpflege genannt). Die sonstigen Realitäten zu diesen Ungereimtheiten siehe entweder bei "Pflegeperson" oder in "Sachleistungen durch die PV".--Dr.cueppers 18:31, 26. Aug 2006 (CEST)
Und was soll (ganz am Ende des Artikel) gemeint sein in der Pflegeversicherung mit "fünf Gruppen"
"Es soll mit der Einstufung in eine der fünf Gruppen..."
Dr.cueppers 13:59, 27. Aug 2006 (CEST)
Jetzt ist nichts Grundlegendes geändert, aber alles so überarbeitet, dass es hoffentlich etwas klarer ausgedrückt und geordnet ist - das obengenannte, missglückte Beispiel ist weggelassen, ebenso der letzte Absatz:
Wortwahl und Begriff
Die Wortwahl „Pflegebedarf“ ist berechtigt, weil es dabei nicht um Arbeitszeit von Personen geht, die eine zusätzlich wünschenswerte Dienstleistung anbieten, die von den zu pflegenden Personen frei wählbar wäre. Vielmehr ist die Situation durch eine Krankheit oder Behinderung (evtl. multiple Kombination daraus) geprägt, die die zu pflegende Person von der Erbringung der Pflege - zumindest zeitweise - abhängig macht.
Dr.cueppers 21:08, 27. Aug 2006 (CEST)

Formulierungsvorschlag für eine abgeänderte Definition des Pflegebedarfs

Ich möchte folgende Formulierung für die Definition des Begriffs Pflegebedarf vorschlagen und zur Diskussion stellen:

  • Pflegebedarf ist die Gesamtheit der Hilfen nach Art, Umfang und Dauer, die eine Person aufgrund von Krankheit oder Behinderung unter Berücksichtigung ihrer vorhandenen Ressourcen und dem Anspruch der Ganzheitlichkeit bei den Verrichtungen des täglichen Lebens durch andere benötigt. Aus dem Pflegebedarf ergeben sich die Leistungen, die notwendig sind, um aus professioneller Sicht eine qualitativ hochwertige gesundheitliche Versorgung zu gewährleisten.

Defekter Weblink

GiftBot (Diskussion) 18:39, 4. Dez. 2015 (CET)

Aktualisierung auf Rechtslage ab 2017 notwendig?

Hallo zusammen,
wollte mir gerade bei Wikipedia einen Überblick über die aktuelle Situation holen, wie Pflegegrade ermittelt werden.
Konkret interessierte mich, wer seit 2017 konkret für das Einstufen einer Person zuständig ist (was aber hier nicht weiter diskutiert werden soll, denn das ist nicht der Grund meines Kommentars).
Leider ist aber dieser Artikel "Pflegebedarf" wohl veraltet, oder?

Hier heißt es z.B.
"Nach dem Ausmaß der Hilfebedarfs erfolgt die Einstufung in eine Pflegestufe. Die Pflegebedürftigkeit muss dazu mindestens erheblich sein."
Wenn man dann auf "Pflegestufe" klickt, erfährt man im Artikel "Pflegebedürftigkeit", dass Pflegestufen gar nicht mehr verwendet werden.

Auch dieser Satz deutet darauf hin, dass der Artikel "Pflegebedarf" noch vor 2017 aktualisiert wurde:
Bis 2017 soll in Deutschland per Gesetz ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt werden.
Ich bin in dem Fachgebiet wie gesagt total neu, aber irgendwie irritiert, dass es zwei Artikel gibt:

  • Pflegebedarf
  • Pflegebedürftigkeit

Geht es inhaltlich nicht vielleicht um das gleiche? Meine Oma ist pflegebedürftig, daher besteht Pflegebedarf.

Oder sind das fachlich zwei unterschiedliche Worte mit separater Semantik - von denen möglicherweise sogar einer gar nicht mehr verwendet wird? Dann wäre es aber gut, wenn es in beiden Artikeln dem uneingeweihten Leser etwas deutlicher gesagt wird.
Im Artikel "Pflegebedürftigkeit" ist unten bei "siehe auch" ein Link auf "Pflegebedarf". Da könnte ja schon mal stehen, dass man bei Pflegebedarf nur dann nachzuschauen braucht, wenn man sich für frühere Regelungen interessiert...

Vielen Dank und viele Grüße, Parvis (nicht signierter Beitrag von 91.56.83.182 (Diskussion) 16:28, 18. Jan. 2020 (CET))