Diskussion:Rauchpulver
Rechtshinweis
Ist der Rechtshinweis eigentlich nicht überflüssig? --NaHSO4 20:56, 24. Aug 2006 (CEST)
Auch Rauchmischungen fallen unter das Sprengstoffgesetz, siehe: http://www.gesetze-im-internet.de/sprengg_1976/index.html
Sollte der Rechtshinweis nicht nur bei Themen eingefuegt werden die direkt mit Recht im Zusammenhang stehen? Im Beitrag zu Kaliumcyanid wird auch kein Gesundheitshinweis oder Rechtshinweis eingefuegt?!
Wichtiger Hinweis: Mischungen aus Ammoniumsalzen und Chloraten können sich von selbst entzünden wg. Bildung von Ammoniumchlorat! --FK1954 18:30, 4. Jan. 2012 (CET)
Chlorat vs Perchlorat
In dem Artikel steht folgende Zeile (Stand 11.1.17 13.30):
"30 Massen-% Oxidationsmittel wie Kaliumchlorat, ansonsten besteht die Gefahr der Bildung von instabilem Ammoniumchlorat"
Ich habe nicht viel Ahnung von pyrotechnischen Sätzen, aber müsste es nicht heißen: "30 Massen-% Oxidationsmittel wie Kaliumperchlorat, ansonsten besteht die Gefahr der Bildung von instabilem Ammoniumchlorat"
Ich verstehe nicht wie die Verwendung eines Chlorat-Salzes die Bildung von Ammoniumchlorat verhindern soll. Perchlorat-Salze sollten hier mehr Sinn ergeben, da Ammoniumperchlorat wesentlich stabiler ist als Ammoniumchlorat und sogar technisch für Raketentriebwerke eingesetzt wird. (ohne Benutzername signierter Beitrag von Stahlgrün (Diskussion | Beiträge))
- Das beste wäre, das Rezept zu entfernen. --FK1954 (Diskussion) 18:54, 11. Jan. 2017 (CET)