Diskussion:Recht auf Wohnen

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Erste Anmerkungen

warum gibt es dann die unfreiwillige obdachlosigkeit, wohnheime etc.? mit der bitte um aufklärung! (nicht signierter Beitrag von 95.91.230.126 (Diskussion) 01:31, 19. Nov. 2013 (CET))

Einfach mal selbst (ersthaft) mit Geschichte befassen, dann wirst du die Antwort finden. Im Übrigen bitte bei der Sache – hier also beim „Recht auf Wohnen“ – bleiben, es könnte sonst sein, daß deine Beiträge gelöscht werden. Achso, zur Obdachlosigkeit (und über Umwege auch zum [Obdachlosen-]Wohnheimen oder auch allgemeiner zur sogenannten) Notschlafstelle gibt es auch bereits eigene Einträge, dort könntest du dich womöglich auch selbst aufklären. Mit lieben Grüßen. -- Begruh, am 7.1.2020, um 14:42 (MEZ)

Defekter Weblink

GiftBot (Diskussion) 07:21, 18. Jan. 2016 (CET)

Recht auf Wohnen in der DDR-Verfassung verankert

Art. 37: (1) Jeder Bürger der Deutschen Demokratischen Republik hat das Recht auf Wohnraum für sich und seine Familie entsprechend den volkswirtschaftlichen Möglichkeiten und örtlichen Bedingungen. Der Staat ist verpflichtet, dieses Recht durch Förderung des Wohnungsbaus, die Werterhaltung vorhandenen Wohnraumes und die öffentliche Kontrolle über die gerechte Verteilung des Wohnraums zu verwirklichen. (2) Es besteht Rechtsschutz bei Kündigungen. --88.78.132.66 19:50, 14. Nov. 2018 (CET)

Danke für den Hinweis. Habe dazu eben mal einen Satz nebenan ergänzt. Beim nächsten Mal bitte selber mutig sein. Mit lieben Grüßen – aus dem Osten :-). -- Begruh, am 7.1.2020, um 14:20 (MEZ)