Diskussion:Reichsbürgerbewegung

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Reichsbürgerbewegung“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

Füge neue Diskussionsthemen unten an:

Klicke auf Abschnitt hinzufügen, um ein neues Diskussionsthema zu beginnen, und unterschreibe deinen Beitrag bitte mit Icondarstellung des Buttons zur Erzeugung einer Signatur oder --~~~~.
Archiv
2004 bis 2014
2015 bis 2016
2017: Teil 1, Teil 2
2018
2019
Wie wird ein Archiv angelegt?

Grundannahmen und Verschwörungstheorien

In dem so benannten Abschnitt finden sich viele Annahmen, die unter RB verbreitet sind, und der Hinweis auf Verschwörungstheorien. Es werden jedoch keine Verschwörungen genannt, auf die sich diese Theorien beziehen. Da sollten zumindest ein paar angeführt werden, weil der Begriff "Verschwörungstheorien" ohne konkrete Hinweise leicht nach Totschlagargument riecht. --- (nicht signierter Beitrag von 93.104.173.161 (Diskussion) 17:20, 5. Feb. 2022 (CET))

Zumindest ist dieser Begriff durch die angeführte wissenschaftliche Literatur nachgewiesen. --Benatrevqre …?! 18:40, 6. Feb. 2022 (CET)

Das heißt: ? --- (nicht signierter Beitrag von 93.104.186.221 (Diskussion) 01:01, 9. Feb. 2022 (CET))

Dass es keinen Grund gibt, von diesem Begriff abzurücken. Eine Grundsatzdiskussion, wie man eine Verschwörungstheorie definiert, brauchen wir hier dabei nicht zu führen. --Benatrevqre …?! 12:23, 11. Feb. 2022 (CET)

Edit War

Benutzer:Heletz fügt eine wenig aussagekräftige Info wieder ein, obwohl ihr begründet widersprochen wurde. Für sowas kann man gesperrt werden, bitte bleiben lassen. Einen Konsens für diese Newstickeritis gibt es hier erkennbar nicht. Gruß zum Wochenende --Φ (Diskussion) 08:48, 12. Feb. 2022 (CET)

In der Tat. Für Heletz’ Einfügung gibt es keinen Konsens. Sie ist weder enzyklopädisch relevant, insbesondere kein Handbuchwissen (s. dazu oben auf dieser Seite), noch erscheinen solche Newsticker-Meldungen überhaupt sinnvoll, vgl. WP:WWNI. Habe aus diesen triftigen Gründen auf den Status quo ante zurückgesetzt. --Benatrevqre …?! 10:32, 12. Feb. 2022 (CET)

Das beständige Löschen

Das beständige Löschen von aktuellen Informationen mit dem Vowand, diese seien noch zu jung, man müsse erst auf eine Rechtskraft warten oder es sei noch nicht demokratisch über die Relevanz der Information abgestimmt worden also noch kein Konsens hergestellt, führt dazu, daß auch der gutwilligste Bearbeiter verprellt wird und keine Lust mehr hat. Das kann man schon so machen, deswegen befinden sich auch immer mehr veraltete oder nur halbe Infos in der WP je älter die WP wird. Wenn es gelingt, genügend Reichsbürger zum Mitmachen bei den Abstimmungen zu aktivieren, kommt es auch nur wenigen Änderungen. Denn es besteht ja kein Konsens. Objektiv ist der Wert einer Info nämlich nicht von einem Konsens abhängig. Also, wenn Ihr wieder mal Gründe dafür sucht, warum immer weniger Leute Lust haben mitzumachen, dies ist einer davon! Oder, um es mit König August zu sagen: „Dann macht Euern Dreck doch aleene!“ Dies ist also wieder ein Artikel, bei dem ich künftig nicht mitmache. Ich habe besseres zu tun als Kleinkriege im Internet zu führen (Drosten, abgewandelt). --Heletz (Diskussion) 08:37, 13. Feb. 2022 (CET)

Solange du kein objektives Argument anführen kannst, bleibt diese Randmeldung mit dem Reichsbürger und dem Polizisten das, was es nunmal ist, eine nicht enzyklopädisch relevante Petitesse. Es handelt sich um keine Information, die eine nachhaltige Bedeutung erfahren hat. Auf sowas kann man getrost verzichten. --Benatrevqre …?! 12:40, 13. Feb. 2022 (CET)
+ 1: Heletz, meinst du wirklich, man kriegt einen guten Enzyklopädie-Artikel hin, wenn man jede Meldung über einzelne Reichsbürger in den Artikel aufnimmt? Ich meine das entschieden nicht und bitte Wikipedia:Wie_schreibe_ich_gute_Artikel#Länge_eines_Artikels zu beachten. Sonntagsgrüße --Φ (Diskussion) 12:47, 13. Feb. 2022 (CET)

„Warten bis Rechtskraft eintritt“

Das „Warten bis Rechtskraft eintritt“ ist auch so eine schöne Begründung für das Löschen!

Nehmen wir den folgen wahren Fall! Der Reichsbürger N.N., zärtlich auch Reichi genannt, wurde im Jahre 1990 zum Beamten auf Lebenszeit ernannt und tat Dienst in einer bayerischen JVA, seit Dezember 2012 in A 9. Nach den Feststellungen des erkennenden Gerichts richtete er an den Hauptgerichtsvollzieher ein Schreiben des Inhalts „(…) Einblicke in meine Vermögensverhältnisse gewähre ich nur nach einem Urteil meines staatlichen (Völkerrechtssubjekt Bundesstaat Bayern) Richters. Ich unterwerfe mich in dieser Angelegenheit keiner freiwilligen Gerichtsbarkeit. Mit der Firma Beitragsservice (…) habe ich keine Geschäftsverbindungen und werde auch in Zukunft keine pflegen. (…) [Der damalige Geschäftsführer des Beitragsservice] wurde von mir angeschrieben. Er sollte mir belegen, dass zwischen dem Beitragsservice und mir kein Vertragsverhältnis besteht. (…) Da nun Sie, [Hauptgerichtsvollzieher] auf der Seite des Beitragsservice tätig geworden sind, stelle ich nun an Sie folgende Fragen: 1. Welcher Mensch hat dieses „Vollstreckungsersuchen“ erstellt? 2. Warum ist dieses Schriftstück nicht rechtsfähig unterzeichnet? 3. Ist die nicht rechtsfähige Firma Beitragsservice überhaupt berechtigt, solche Schriftstücke zu erstellen? 6. Sind wir Angehörige des Völkerrechtssubjekts Bundesstaat Bayern überhaupt an diesen Vertrag gebunden und weitere reichsbürgertypische Auslassungen.

Mit Schreiben vom 23. Mai 2016 tätigte er weitere Auslassungen dieser Art. Nach Mitteilung durch den Gerichtsvollzieher an die zuständige Untere Waffenbehörde teilte ihm diese den geplanten Entzug der waffen- und sprengstoffrechtlichen Erlaubnisse mit und gab ihm im Rahmen einer Anhörung die Gelegenheit sich zu den Vorwürfen zu äußern.

Mit Schreiben vom 21. November 2016 äußerte sich unser Reichi weiterhin reichsbürgertypisch, woraufhin ihm die Behörde den Entzug der Erlaubnisse mitteilte.

Hiergegen erhob er mit Schreiben vom 6. Februar 2017 Klage zum Verwaltungsgericht A*.

Die mündliche Verhandlung dazu fand am 26. Juli 2017 statt.

Am 14. August 2018 erhob der Dienstherr wegen des vorgeworfenen Dienstvergehens beim Verwaltungsgericht Disziplinarklage mit dem Ziel, den Beklagten aus dem Beamtenverhältnis zu entfernen, die mündliche Verhandlung dazu fand am 2. April 2019 statt.

Mit Urteil vom 2. April 2019 – und somit schon drei Jahre nach der Klage – erkannte das Verwaltungsgericht auf die Disziplinarmaßnahme der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis. VG München, Urteil vom 02.04.2019 – M 19L DK 18.4035

Hiergegen richtet sich die am 16. Mai 2019 eingelegte Berufung des Beklagten, somit erlangte die Entscheidung keine Rechtskraft.

Der zuständige Senat des VGH München hat am 28. Juli 2021 mündlich zur Sache verhandelt, das Urteil, welches die Entscheidung der Vorinstanz bestätigte, erfolgte noch am 28.07.2021 mit 16a D 19.989 und somit doch schon ziemlich genau drei Jahre nach der ersten Auffälligkeit unseres Reichi. Damit war also nach drei Jahren auch Rechtskraft eingetreten, fünf Jahre nach der ersten Auffälligkeit.

Veröffentlicht – also für die Allgemeinheit verfügbar – wurde das Urteil im Dezember 2021 auf der HP der bayerischen Justiz.

Ursula Haverbeck wartet seit 8 Jahren in einer Sache auf den Beginn einer Hauptverhandlung in Hamburg. Rechtskraft kann also definitiv nicht eingetreten sein. Aber seltsamerweise wird in WP dennoch darüber berichtet. Ist die WP also doch ein Newsticker?

Wie wollen wir es machen? Wirklich warten bis Rechtskraft eintritt? Oder doch schon zeitig berichten wie bei Haverbeck?

Und entscheiden das lediglich zwei Bearbeiter mit ihrer „Mehrheit“? --Heletz (Diskussion) 11:04, 16. Feb. 2022 (CET)

Heletz, warum machst du dafür einen neuen Thread auf? Es ist doch dasselbe Thema wie eins drüber, oder?
Mein Argument ist, dass nicht jede einzelne Straftat eines Reichsbürgers in den Artikel gehört, siehe Wikipedia:Was Wikipedia nicht ist, No. 8. Darauf gehst du aber gar nicht ein, schade. Vielleicht möchtest du ja dritte Meinungen einholen?
MfG --Φ (Diskussion) 16:58, 16. Feb. 2022 (CET)
Dieser Artikel ist kein Sammelsurium allermöglicher krimineller Taten oder anderweitiger Delikte, die irgendwelche Reichsbürger mal begangen haben. Sowas zu leisten ist bestimmt nicht Aufgabe einer Enzyklopädie. Fehlende Relevanz ist weiterhin das schlagende Argument. Wann wird es relevant? Na zum Beispiel, wenn ein Fall ein breites mediales Echo über mindestens mehrere Wochen erfahren hat oder wenn ein Fall wissenschaftlich rezipiert worden ist. Trifft eins von beidem nicht zu, kann darauf geschlossen werden, dass eine enzyklopädische Relevanz äußert fraglich erscheint, sprich nicht vorliegt. So wie hier und im Thread eins drüber. --Benatrevqre …?! 19:40, 16. Feb. 2022 (CET)

Grammatik

Bitte ersten Satz des Artikels im Dativ verfassen: "[...] legitimen und souveränen [...]". 188.143.20.253 19:53, 25. Apr. 2022 (CEST)

Dativ wäre falsch. Wenn, dann Genitiv. --Φ (Diskussion) 20:05, 25. Apr. 2022 (CEST)
Meines Erachtens ist der Satz vollkommen korrekt und benötigt keine grammatikalische Änderung. --Benatrevqre …?! 20:43, 25. Apr. 2022 (CEST)
Änderung ist notwendig. --Xanagon (Diskussion) 10:59, 29. Mai 2022 (CEST)
Ohne Begründung nicht nachvollziehbar. --Benatrevqre …?! 12:55, 22. Jun. 2022 (CEST)