Diskussion:Richtlinienkompetenz

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Änderung in Berlin

Der Regierende Bürgermeister von Berlin hat seit der Wahl vpom 17.9.2006 ebenfalls eine Richtlinienkompetenz.

Gruß

N.Eschenhagen


Föderalismuskommission

Ich habe hier die von einer IP eingefügte, kommentarlose Kopie des Artikels zur Föd.kom. mal wieder gelöscht, auch wenn man eigentlich nicht in Diskussionsseiten löschen soll, erblickte ich hierin keinen konstruktiven Beitrag --Seba232 12:13, 6. Jul. 2007 (CEST)

Desiderata

Es fehlt etwas zur Entstehung der Richtlinienkompetenz in der Weimarer Reichsverfassung. Auch die staatsrechtliche Betrachtung fehlt vollkommen. Der Abschnitt zu den Ländern müsste noch sehr viel ausführlicher. --Seba232 12:13, 6. Jul. 2007 (CEST)

Verwendung der Richtlinienkompetenz durch Bundeskanzler

Ich habe im Artikel den Satz gelöscht, wonach die Richtlinienkompetenz durch deutsche Bundeskanzler niemals angewendet worden wäre - das ist offensichtlich falsch. Ein bekanntes Beispiel ist die Direktive Konrad Adenauers vom 19. Januar 1956, mit dem er die Beschlüsse der Konferenz von Messina zur Gründung von EWG und Euratom gegen die Positionen seiner Fachminister Ludwig Erhard und Franz Josef Strauß durchsetzte (bekannt als "Integrationsbefehl", vgl. hier). Es gibt aber noch eine ganze Reihe Beispiele mehr. Vielleicht wäre es interessant, ein paar bekannte Fälle zu nennen - andererseits wirkt die Richtlinienkompetenz ja gerade auch informell, sodass es nicht unbedingt aussagekräftig ist, wie viele Male ein Bundeskanzler sich genötigt sah, ausdrücklich darauf zu verweisen. --El Duende 16:19, 12. Dez. 2008 (CET)

Bundestag

Der Durchsetzung von Richtlinien steht das freie Mandat der Bundestagsabgeordneten entgegen Das ist inhaltlich zwar richtig, geht aber am Thema vorbei. Die Rko besteht nur innerhalb der Regierung und steht im Spannungsverhältnis zur Eigenverantwortlichkeit der Minister; sie kann niemals - jedenfalls in demokratischen Ländern - gegenüber dem gewählten Parlament geltend gemacht werden.

Es wäre schön, wenn hier etwas zum Spannungsverhältnis zur Ministerverantwortlichkeit geschrieben würde. Ganz konkret: 1. Kann der Bundeskanzler „durchregieren“, darf er Mitarbeitern der Ministerien direkt Anweisungen erteilen? 2. Darf der Bundeskanzler einem Minister direkt eine Weisung erteilen, um seinen Willen im Rahmen der Rko durchzusetzen? 3. Wenn ein Minister nicht „spurt“ und der Bundeskanzler ihn entlassen will, muss das ja durch den Bundespräsidenten geschehen. Gibt es ein Szenarium, in dem sich der Bundespräsident weigert, dieser Kanzlerbitte nachzukommen? Von der Klärung solcher Fragen hängt ab, in wie weit die Rko auch praktisch durchsetzbar ist.

Zusatzfrage: In wie weit war die Sache Lafontaine/Schröder eine Frage der Richtlinienkompetenz? --84.135.148.179 12:58, 29. Sep. 2015 (CEST)