Diskussion:Sicherungsvermögen

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Die deposit premium ist eine besondere Form der Beitragszahlung und hat nichts, aber auch gar nichts mit dem Sicherungsvermögen i.S.d. VAG zu tun. Gleiches gilt vermutlich für den analogen türkischen Begriff. --Autograf 20:52, 7. Nov. 2008 (CET)

Rückstellung und Vermögen

Die versicherungstechnischen Rückstellungen sowie die Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten, soweit sie aus Versicherungsverträgen stammen, bilden das gebundene Vermögen. Soweit das gebundene Vermögen nicht bereits zum Sicherungsvermögen gehört, bildet es das sonstige gebundene Vermögen.

Wenn das Sondervermögen und das gebundene Vermögen Teil der Aktiva sind, können Rückstellungen, Verbindlichkeiten und passive RAP nicht Teil davon sein. Da ist das Wording nicht ganz sauber. VAG §54(5) und §66(1a) beziehen sich daher auf den Umfang des Vermögenens, wenn Sie die zu berücksichtigenden Passivposten aufführen.--Ycnevlos2 (Diskussion) 10:52, 28. Okt. 2015 (CET)

Bereits im Artikel geklärt - es handelt sich vielmehr um den Sollwert des gebundenen Vermögens. --77.87.228.67 15:36, 8. Mär. 2019 (CET)
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