Diskussion:Taxifahrer
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dieser Artikel ist relativ überflüssig.
Im Artikel Taxi werden die relevanten Punkte zu Aufgaben und Pflichten eines Taxifahrers schon angesprochen. Zitate aus genanntem Artikel:
- Der Taxifahrer ist verpflichtet, von sich aus die kürzestmögliche Fahrtstrecke zu wählen, sofern der Kunde nicht die Strecke festlegt.
- Innerhalb des durch die jeweilige Gemeinde festgelegten Pflichtfahrgebietes besteht Beförderungspflicht, d.h. der Taxifahrer eines freien, am Taxihalteplatz bereitgehaltenem Taxis, darf keine Fahrt ablehnen, etwa aufgrund der Person des Kunden, der Länge der Fahrtstrecke oder des Ziels. Für Fahrten, deren Beginn oder Ziel außerhalb des Pflichtfahrgebietes liegt, gilt das nicht. Der Taxifahrer darf jedoch die Beförderung ablehnen, wenn die Betriebssicherheit gefährdet ist. Gründe hierfür können eine erhebliche Alkoholisierung oder Aggressivität des Fahrgastes sein.
- Zum Führen eines Taxis ist in Deutschland ein Personenbeförderungsschein für Taxi notwendig, der von der Straßenverkehrsbehörde erteilt wird. Dafür nachzuweisen sind zwei Jahre Fahrpraxis und Ortskenntnis (Ortskundeprüfung). Weiterhin wird ein Führungszeugnis und ein Auszug aus dem Punktekonto des Kraftfahrtbundesamtes in Flensburg verlangt. Bedingung ist jedoch, dass das 21. Lebensjahr vollendet wurde. Die rechtliche Regelung hierfür ist § 48 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV).
u.s.w.
In diesem neu angelegten Artikel steht nur aus den Fingern gesaugtes "Geschwurbel". Eventuell könnte der Unterpunkt Taxifahrer im Film noch für einen eigenen Artikel gut sein. --Wikisearcher 04:47, 23. Aug 2005 (CEST)