Diskussion:Verlegungsarzteinsatzfahrzeug

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Fachanalyse

Leider ist die Fachanalyse aktuell nicht mehr online abrufbar. Bei Fragen dazu kann ich Interessierten aber gerne eine PDF-Version per E-Mail zukommen lassen. Weitere Ergänzungen zum Artikel folgen, sobald die Diskussion zu Ausstattung und Indikation abgeschlossen ist. --Kleinanz 11:58, 24. Mär. 2009 (CET)

Das VEF wird durch den Verlegearzt -nicht Notarzt- besetzt... Siehe hierzu Bay RDG... --95.91.99.113 09:53, 4. Jul. 2011 (CEST)

Artikel 43 Abs.5 des Bayrischen Rettungsdienstgesetzes. Der Verlegearzt muss eine Notarztqualifikation besitzen. Daher stimmt das schon so, wie es im Text steht. Man könnte natürlich auch Verlegearzt schreiben, dann ist aber die Ausbildung des Arztes nichtmehr eindeutig.--FriedrichWelz 10:43, 5. Jan. 2012 (CET)