Diskussion:Verstaatlichung
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Kundenorientierung - Wenn der Zwang zur Profitmaximierung entfällt, können auch notwendige wirtschaftlich unattraktive Produkte und Dienstleistungen angeboten werden, der Logik des Marktes muss nicht entsprochen werden Was macht dieser Absatz eigentlich für einen Sinn, gibt es irgendwelche Beispiele für diese misteriösen Produkte die gegen die Logik des Marktes verstoßen?? --62.47.93.204 00:31, 7. Aug 2006 (CEST)
Herbye,
es gibt auf der Welt und in der Politik keine Maßnahme, die nur aus einem Grund getroffen wird oder nur in eine Richtung wirkt.. auch Verstaatlichung gehört nicht dazu. Natürlich ist "Macht" ein entscheidender Faktor, aber wer die Schlüsselindustrien besetzt, besitzt auch Macht, auch wenn es "nur" ein Transnationales Unternehmen ist. Und entschuldige, aber Allende und Arisierung weitgehend unkommentiert nebeneinander zu setzen ist doch ein bißchen arg platt, oder? southpark 12:18, 9. Mär 2004 (CET)
@southpark:
eine gleichsetzung der arisierung und allende-verstaatlichungen wäre wirklich absurd und nichts läge mir ferner. ich bitte doch genauer hinzusehen: hier steht nur eine liste mit beispielen von unterschiedlichsten 'bekannten' verstaatlichungsaktionen und ihren auswirkungen in die eine oder andere richtung. eine 'gleichsetzung' die du hier implizierst kann ich beim allerbesten willen nicht mal entfernt erkennen. bemerke bitte auch, dass ich ausdrücklich von der 'arisierung' als 'krimineller' und 'besonderer' Form der Verstaatlichung spreche, bei der allende-verstaatlichung aber vor allem die gegenreaktion (die allerdings leider zu erwarten und vorauszusehen gewesen war) als 'brutal' bezeichne, auch von 'unkommentiert' kann also keine rede sein. was sich hier zeigt, ist, dass verstaatlichung eben ein sehr weitgespanntes feld ist und es die unterschiedlichsten beispiele dafür gibt.
aber ich will deinen einwand (neutralität verletzt) insofern beachten, als dass ich gleich mal überlegen werde, wie ich den 'theoretischen' Teil in diese richtung ergänzen kann und wo ich 'positiv'-beispiele hernehme, um die sache auszuwiegen. aber noch etwas geduld bitte, der artikel ist sozusagen eben noch im aufbau begriffen. Herbye 12:31, 9. Mär 2004 (CET)
@southpark:
vielleicht jetzt besser?
was aber nicht heissen soll, dass ich selbst nicht strikt gegen jede verstaatlichung auch der legalen sorte waere, denn eigentum ist wahrlich nirgendwo schlechter aufgehoben als bei bonzen-und-bürokraten - und läßt man sie gewähren, raffen sie sich über kurz oder lang alles zusammen - aber das ist meine meinung Herbye 12:52, 9. Mär 2004 (CET)
- Es ist kein schöner Stil, den Hinweis rauszunehmen, ohne eine angemessene Zeit auf eine Antwort zu warten. Angesichts der Versionsgeschichte werde ich den Artikel sperren, wenn Du ohne Antwort von Southpark den Hinweis kurzfristig wieder rausnimmst. -- akl 13:09, 9. Mär 2004 (CET)
Er hängt sehr am Privateigentum von Artikeln. 213.221.65.138 15:01, 12. Mär 2004 (CET)
nöö, denn wenn ich bock hab' kann ich den artikel auf meinen eigenen seiten veröffentlichen wann's mir gefällt. woran ich hänge ist allerdings meine staatsferne haltung. gerade ihr solltet eigentlich von der ganzen staats-kacke saniert sein, aber ... tja, wer versteht euch schon Herbye 15:09, 12. Mär 2004 (CET)
Ich halte die Arisierung für ein sehr schlechtes Beispiel von Verstaatlichung, es handelt sich dabei wohl eher um unrechtmäßige Enteignung oder unrechtmäßige Konfiszierung. Schließlich wurde der Besitz der jüdischen Bürger hauptsächlich nicht an den Staat, sondern an "arische" Bürger übertragen. Ich würde den Absatz gerne ersatzlos streichen. Da mit Widerspruch zu rechnen ist, stelle ich das erst mal hier zur Diskussion. --::Slomox:: >< 16:47, 13. Dez 2004 (CET)
- Stimme ich zu. Man sollte das entfernen, da es tatsächlich kein irgendwie typisches Beispiel für Verstaatlichung ist. "Verstaatlichung" erscheint mir hier als Euphemismus. (Wobei bereits "Arisierung" ein Euphemismus ist.) --Hutschi 16:11, 14. Dez 2004 (CET)
- Habs jetzt mal rausgenommen. Beim erneuten Überfliegen des Artikels ist mir aber aufgefallen, dass auch die Römische Republik kein wirklich gutes Beispiel für Verstaatlichung ist. Aber ich habs erstmal belassen. --::Slomox:: >< 18:43, 17. Dez 2004 (CET)
Gemeinwirtschaft
Da dieser Artikel die Enteignung von Privateigentum zu Gunsten des Staates behandelt, umgangssprachlich jedoch auch alle in öffentlicher Hand befindlichen Betriebe der Verstaatlichten zugerechnet werden, habe ich einen Artikel zur Gemeinwirtschaft angelegt. Ich bin allerdings kein Wirtschaftler, weshalb ich mich freuen würde, wenn ein Kundiger den Artikel überarbeitet und eventuelle Fehler behebt. Desweiteren sollte, wenn gewünscht, ein Link auf dieser Seite eingefügt werden. --LeSchakal 15:21, 21. Aug 2005 (CEST)
Nachteil: Ästhetik
Ich denke man soll darauf achten, das man hier nicht den Kommunismus kritisiert, denn eine Verstaatlichung und Kommunismus sind nicht gleichzusetzen.Thilo Pfennig 21:34, 4. Mai 2006 (CEST)
Verstaatlichung von Banken
Wäre das nicht ein weites Feld? Und warum findet man hier so wenig? Soll diese Möglichkeit nicht erwähnt werden?
die ehemalige Deutsche Bundespost
Wer die Vorteile einer Verstaatlichung "studieren" möchte, braucht nur zurückzuschauen. die Post war mal staatlich und das war ausgesprochen gut. Hier ein paar Beispiele: 1. man konnte für 20 Pfg unbegrenzt Ortsgespräche führen 2. es gab vielmehr Postämter und Telefonzellen als jetzt 3. der Service in den Postämtern war besser, da mehr Personal als jetzt 4. Briefmarken und sonstige Versandgebühren waren bedeutend billiger als jetzt 5. Telefonrepaturen wurden kostenlos vorgenommen 6. die Anschlußgebühren waren billiger als jetzt 7. es gab z.T. beachtliche Sozialleistungen für Postbeschäftigte 8. Telefonbücher wurden regelmäßig den Kunden per Post zugestellt 9. es gab Beschwerdestellen, geringerer Grad an Anonymität als jetzt 10. flächendeckende Briefmarkenautomaten, die bei Überzahlung Rückgeld gaben, anders als heute 11. die Postangestellten mußten nicht so viel und schnell arbeiten (schuften) wie heutzutage Sicherlich gab es noch mehr Vorteile, ich habe nur mal so auf "die Schnelle" welche genannt. --HorstTitus 17:39, 8. Nov. 2006 (CET)
- Ich wollte ja fast ausholen, denn es fiele leicht, fast alle o.g. Punkte zu widerlegen bzw. alle Punkte zu relativieren... aber http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Spezial:Log&type=block&user=&page=Benutzer:HorstTitus reicht auch als Argument. 84.245.184.36 03:22, 19. Dez. 2006 (CET)
- Seit wann wäre eine Deutsche Bundespost nicht mehr staatliche? Es scheint mehr als fragwürdig, wenn ein Staat sich freiwillig der Hoheitsrechte an seiner Post berauben ließe. Bitte nachprüfen und Beleg anschließen. Möglicherweise: "Fakenews", von Geheimdiensten erzeugt.
Bolivien
Vorschlag: Im Abschnitt "Historische Verstaatlichungsmaßnahmen mit besonderen Auswirkungen" steht zu Boliviens Verstaatlichung der Gasindustrie: "In Bolivien forderten 2005 große Teile der ärmeren indigenen Bevölkerung eine (Wieder-)Verstaatlichung der Erdgas-Ressourcen, was zu einer Staatskrise führt.". Aus dem Bolivien-Artikel sollte diese Passage übernommen/mit der bestehenden zusammengeführt werden: "Am 1. Mai 2006 verstaatlichte Morales die Erdgasindustrie des Landes. Morales erfüllte mit diesem international heftig umstrittenen Schritt seine Wahlversprechen gegenüber der indigenen Bevölkerung."
Kritik :
Artikel erstellen für "Nationalisierung", denn dies ist gewiss nicht das Gleiche wie Verstaatlichung! Beispiele hierfür wären unter anderem die Geschichte Preußens und allgemein der deutsche Vormärz etc. Sicher kann man dazu die entsprechenden Themen ansehen, doch wäre ein Hinweis auf den Unterschied zwischen Verstaatlichung und Nationalisierung recht hilfreich. Vielleicht ist für mich der Begriff auch nur etwas mit einem wirtschaftlichen Hintergrund vorbelastet, jedoch wäre es in Anlehnung an dieses Thema dann günstig zu erwähnen, dass es verschiedene Arten der Verstaatlichung gibt.
Verstaatlichung im Internet
Gibt es Gegenstimmen, das ich diesen Teil komplett lösche?
Meine Gründe:
- Die Kategorie erscheint im Artikel wie ein Fremdkörper; ich würde eine ähnliche Kategorie nur für passend halten wenn es auch Dinge wie "Verstaatlichung der Eisenbahnen in Europa" (das hätte mir z.B. jetzt gerade gepasst), "Verstaatlichung der Energieversorgung" im Artikel stehen.
- "Verstaatlichung im Internet" kann auch bedeuten, daß über Verstaatlichung berichtet wird, siehe das leider prominente Beispiel "Kinderpornographie im Internet". Der Ausdruck ist meiner Ansicht nach genauso ein Sprachlicher Unfall wie "Strafverfolgung im Internet".
- Es wird kein Beispiel dafür gegeben, was genau gemeint ist, so sind das haltlose Behauptungen. Man kann zwar ahnen, was gemeint ist, mehr aber nicht.
- Ist angesichts der schon genannten Kritik fast belanglos: Der Teil ist auch wegen der (schlimmen) Rechtschreibung nicht lesbar.
Nationalisierung, Verstaatlichung und Sozialisierung sind nicht dasselbe, nichtmal das gleiche!
Mir ist schon klar, dass dazwischen umgangssprachlich nicht unterschieden wird, dann muss man aber sagen, dass das umgangssprachlich so ist. Im wissenschaftlichen Sinn klaffen dazwischen Welten.
I.) Nationalisierung. Der Terminus taucht meines Wissens in der bürgerlichen Revolution erstmals auf, wo der radikalste Teil des Bürgertums die Forderung nach Nationalisierung des Grund und Bodens aufstellt, um dem feudalen Grossgrundbesitz die Grundrente für die Nutzung des Bodens zu entziehen. Die Nationalisierung ist nicht gleichbedeutend mit Verstaatlichung, der Staat tritt hier vielmehr nur als Verwalter (NICHT ALS EIGENTÜMER!) auf. Nationalisierung bedeutet auch, dass Ausländer keinen Grundbesitz im Lande erwerben können, sondern nur wie alle Inländer auch Land pachten können.
II.) Verstaatlichung. Der Begriff beschreibt selbst noch einmal zwei völlig verschiedene Dinge, die aber in dem Punkt übereinstimmen, dass der Staat hier Eigentümer wird (im Gegensatz zur Nationalisierung). Der Unterschied ergibt sich daraus, wer Verstaatlicht.
a) Die bürgerlichen Gesellschaften beinhalten alle das Recht, im Interesse des Gemeinwohls (worunter in der Regel das Wohl der finanzstärksten Gruppen der Bevölkerung zu verstehen ist), zu Enteignen, um Grossprojekte nicht am Widerstand einzelner scheitern zu lassen. Auch das Grundgesetz der "BRD" sieht diese Möglichkeit vor.
b) auch die "Realsozialistischen Staaten" haben "verstaatlicht" und sich damit als bürgerliche Gesellschaften besonderen Typs dargestellt (etwa vergleichbar mit der "asiatischen Produktionsweise"). Da der Staat in diesem Fall Eigentümer der Produktionsmittel wird, kann er nicht zum "Absterben" (Lenin) gebracht werden, ein Übergang zum Kommunismus also nicht stattfinden. Da zudem nach marxistischer Lehre die Klassen durch die Verfügung über die Produktionsmittel gekennzeichnet sind, herrscht in Staaten, die Verstaatlichen, nicht die "Arbeiterklasse", sondern nur an Stelle des Grossbürgertums eine Klasse kleinbürgerlicher Bürokraten.
III.) Sozialisierung. Auf deutsch: Vergesellschaftlichung bedeutet die Inbesitznahme der Produktionsmittel durch die Gesellschaft im Interesse der Gesellschaft, das heisst, um die Versorgung und Entwicklung der Gesellschaft sicherzustellen. In diesem Fall gibt es keinen Eigentümer (nach bürgerlichen Vorstellungen wird es "herrenloses Gut"!!!), auch keinen Verwalter in dem Sinne, sondern nur Nutzer. Sozialisierung ist dann angebracht, wenn sich die Gesellschaft entschliesst, die Produktionsweise grundsätzlich zu ändern, nicht mehr für den Markt, sondern zur unmittelbaren Befriedigung der eigenen Bedürfnisse zu produzieren. Sie macht aber auch dann (!) nur Sinn, wenn es sich um eine Übergangslösung handelt, um während der Umstellung der technischen Grundlage der Produktion auf kommunale Subsistenzwirtschaft auf hohem technischem Niveau die Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen, bis die neue Technik dies selbst gewährleisten kann. Jede andere Verwendung dieser Massnahme würde gegenüber den bürgerlichen Staaten wirtschaftlich hoffnungslos unterlegen sein, weil die Entwicklungsgeschwindigkeit mit der dieser Staaten nicht mithalten könnte.
Sorry, vielleicht etwas zu umfangreich geworden, obwohl ichs auf das nötigste begrenzen wollte. Ich denke aber, die Unterschiede zwischen den Begriffen werden deutlich.--Peter Nowak 22:27, 24. Okt. 2007 (CEST)
Ich würde vorschlagen unter dem Begriff "Verstaatlichung" alle drei Begriffe in eigenen Absätzen abzuhandeln (und die entsprechenden Stellen bei Marx dazu anzuführen) und die Begriffe alle auf diesen Artikel umzuleiten.--Peter Nowak 20:32, 28. Okt. 2007 (CET)
- Inhaltlich weitgehend falsch und für die Bearbeitung des Artikels ohne Wert. Bitte archivieren! --Eddi Bühler (Diskussion) 10:16, 13. Mai 2014 (CEST)
Enteignung
Die Definition im ersten Satz spricht nur von Enteignung. Nennt man es aber nicht auch "Verstaatlichung", wenn der Staat ein Unternehmen aufkauft (was dann ja nicht Enteignung wäre)? -- Ddxc 23:05, 11. Jan. 2008 (CET)
Pro- und Contraliste
habe die Aufzählung wegen NPOV entfernt und kopiere sie hierher. Sie ist m.E. für die Qualität des Artikels insgesamt abträglich. --Guido Bockamp 23:23, 17. Aug. 2008 (CEST)
Beispiele
- Als Beispiel für legale Enteignungen in der Bundesrepublik Deutschland: Die Enteignung von landwirtschaftlichem Grundbesitz in Bayern zum Zweck des Baus des Rhein-Main-Donau-Kanals.
- In Bolivien forderten 2005 große Teile der ärmeren indigenen Bevölkerung eine (Wieder-)Verstaatlichung der Erdgas-Ressourcen, was zu einer Staatskrise führt.
Argumente für Verstaatlichung
Befürwortern von Maßnahmen der Verstaatlichung und der weitergehenden Vergesellschaftung zufolge bieten diese folgende Vorteile:
- Gerechtigkeit/Philosophie: Viele Ressourcen oder Produktionsmittel, die schon immer in der Natur ohne oder ohne wesentliche Leistung des Menschen vorkamen, sollten Befürwortern zufolge allen Teilen der Bevölkerung gleichermaßen zugutekommen (z.B. Erdöl, Erdgas, Edelmetalle, aber auch Wasser, etc.). Ein Privat-Eigentum an ihnen ergäbe sich nicht selbstverständlich aus dem Naturrecht (wie etwa der Liberalismus annimmt), sondern sei Folge historischer Prozesse, und politisch wie philosophisch durchaus umstritten.
- Andere Bereiche wie Energieversorgung, Verkehr, Krankenhäuser, Bildung oder Kultur erfüllten gesamtgesellschaftlich zu wichtige Aufgaben, als dass sie privatisiert einer Marktlogik (Kommodifizierung) überantwortet werden durften, begründet wird dies im Denken des Humanismus. Das Gemeinwohl, also die Interessen der Bevölkerung (statt einzelnen individuellen Profitinteressen) ist Leitbild wirtschaftlichen Handelns. Der technische Fortschritt (Automatisierung) werfe neue Fragen auf: Wenn zuvor 100 Arbeitnehmer zur Herstellung eines Produkts notwendig waren, jetzt aber nur noch 5 Arbeitnehmer z.B. Produktionstechnik überwachen, müsse ein Umdenken stattfinden.
- Demokratisierung - entsprechende innerbetriebliche Strukturen vorausgesetzt, haben Arbeitnehmer der Betriebe einen weitaus größeren Einfluss auf Arbeitsbedingungen, Entlohnung, aber auch innerbetriebliche (z.B. Strategie-) Entscheidungen (Innovation von unten)
- Kundenorientierung - Wenn der Zwang zur Profitmaximierung entfällt, können auch notwendige wirtschaftlich unattraktive Produkte und Dienstleistungen angeboten werden, der Logik des Marktes muss nicht entsprochen werden
- Marxismus: Marxistische Befürworter verweisen auf Marx' Schriften Das Kapital und das Manifest der Kommunistischen Partei, die weitere grundsätzliche Argumente gegen das Privateigentum an Produktionsmitteln lieferten. Die Verstaatlichung im real existierenden Sozialismus sei nach einem Teil marxistischer Kritiker ein negatives Beispiel, aus dem gelernt werden müsse, kein grundsätzliches Argument gegen Verstaatlichung.
Argumente gegen Verstaatlichung
Kritikpunkte ergeben sich vor allem aus den realen Erfahrungen im Realsozialismus und in den Staatsbetrieben des Westens:
- Gerechtigkeit: Kritiker lehnen Maßnahmen der Verstaatlichung als Enteignung der vorherigen Eigentümer ab, deren Interessen sie höher einordnen. Das Prinzip des Privateigentums stände über anderen Erwägungen.
- Eine Verstaatlichung ohne wirkliche Vergesellschaftung setzt nur abstrakt den Staat als Eigentümer an Stelle des Unternehmers ein; für die Arbeitnehmer wie Kunden bedeutet dies dann hauptsächlich mehr Bürokratie, weitere Vorteile bleiben aus.
- Angebot: Je nach Organisation der Verstaatlichung (z.B. gelenkte Produktion im Fünfjahrplan) ist nicht die Nachfrage in der Bevölkerung, sondern sind Vorgaben entsprechender Planungsstäbe maßgebend für das Angebot. Dieses geht dann an realen Bedürfnissen vorbei, es kommt zu Mangel und daraus folgend einem Schwarzmarkt, wie etwa in der DDR. Ist kein Wettbewerb verschiedener Anbieter oder Standorte vorhanden, haben die Staatsbetriebe faktisch ein Monopol auf die produzierten Güter, was bewirke, dass Anreize zur Verbesserung von Qualität und andere Formen von Innovation entfallen. Insbesondere im Realsozialismus hätten sich diese Phänomene gezeigt.
- Der Wettbewerb privatwirtschaftlicher Unternehmen fördere auch die Kundenorientierung, an Stelle einer Beamtenmentalität trete eine Service-Kultur. Keine Form von Verstaatlichung kann dies gleichermaßen erreichen.
- Verantwortung: Im Gegensatz zu dem Unternehmer, der persönlich für die Risiken haftet (wie beim Familienunternehmen), die Manager eines Staatsbetriebes wie auch die Arbeitnehmer keine Verantwortung für ihren Betrieb empfinden würden, da individuelle Leistung und Innovation nicht belohnt würden.
- Ästhetik: Ein weiteres grundsätzliches Problem ergibt sich für Kritiker aus der Theorie des Gebrauchswertes, wie sie etwa Karl Marx vertrat: Produkte werden nur auf (rein rationalen) Nutzen hin gestaltet. Luxus wird abgelehnt. Die Ästhetik der Produkte im Realsozialismus war häufig dementsprechend unattraktiv. Auch Produktdesign als Teil der angewandten Kunst werde als kulturelles Ausdrucksmittel unterschätzt und verhindert. Häufig wurde z.B. die Produktwelt der DDR als grau und langweilig umschrieben.
LPG
Wie dem auch sei (Kommentar!), aber recht hat er: LPGn in der DDR waren zumindest formal nicht staatlich und haben darum hier ohne entsprechende Erklärung (in gewissem (welchem?) Maße staatlich gelenkt oder so) nichts zu suchen. Staatlich waren Volkseigene Güter. -- SibFreak 16:52, 18. Aug. 2008 (CEST)
Juristisch falsch
Ihr schreibt:
Das Grundgesetz trifft - entgegen einer häufigen Meinung - keine Aussage über die Wirtschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland. Es kennt die Möglichkeit der Vergesellschaftung der Produktionsmittel, ordnet sie aber nicht an.
Das versuchte uns unsere sehr linke Politiklehrerin auch schon immer einzutrichtern. Ändert aber nichts daran, dass es rechtlich gesehen falsch ist.
Eine Verstaatlichung ist durch den grundgesetzlich verankerten Schutz des Eigentums ausgeschlossen, worunter auch der Besitz von Produktionsstätten fällt. Da im GG gleichfalls das Korporationsrecht angerissen wird, ist völlig klar, dass es sich bei der Bundesrepublik nur um eine Marktwirtschaft handeln kann.
Der Entzug von Privateigentum kann nur im Einzelfall erfolgen, und zwar aufgrund eindeutigen Missbrauchs für eine Straftat oder als Profit aus einer solchen. Dies müsste aber natürlich auch erst von einem unabhängigen Gericht so festgestellt werden. Darauf folgt dann keine Verstaatlichung, sondern eine kommissarische Verwaltung. Das meiste wird versteigert und folglich nur in andere private Hände überführt.
Neutralität
Gibt leider keinen "Veraltet"-Baustein, deswegen jetzt halt der Neutralitätsbaustein. In der heutigen Zeit der großen Finanzkrise, in der ähnlich wie in der amerikanischen Sparkassen-Krise 1987 ganze Banken unter staatliche Kontrolle genommen werden (werden müssen?), sollte dieser Artikel sich mal von seinem verschnarchten Hintergrund des Antikommunismus lösen und dafür auf die Rolle des Staates als regulatorische Instanz bei krisenhaften Entwicklungen der Finanzmärkte eingehen. Wenn möglich unter Berücksichtigung von deren Globalisierung. Ich weiß, Volkswirte sind meistens hoffnungslos hinter dem Mond, aber vielleicht gibt es ja doch mal ein helles Köpfchen, das den Artikel aktualisiert. Giro Diskussion 21:38, 19. Sep. 2008 (CEST)
- Auch wenn deiner Meinung nach Volkswirte hinterm Mond leben, ein Hinweis auf die Finanzkrise ist KEINE hinreichende Begründung dafür, dass dieser Artikel "veraltet" oder "nicht neutral" sein soll. --85.181.36.33 09:33, 20. Sep. 2008 (CEST)
- Kannst Du viele Beispiele dafür finden, nicht nur die Finanzkrise. Warum wurde in Deutschland kürzlich die Bundesdruckerei wieder verstaatlicht? Wenn ich den Abschnitt "Motivation" hier lese, muß dass was mit Karl Marx und Friedrich Engels zu tun haben. Genauso wird es wohl sein, Glos, Schäuble, alles Kommunisten, nur gut getarnt! Giro Diskussion 21:11, 20. Sep. 2008 (CEST)
- So jedenfalls der Volkswirt Nouriel Roubini [1]. --Alex1011 13:29, 21. Sep. 2008 (CEST)
- Kannst Du viele Beispiele dafür finden, nicht nur die Finanzkrise. Warum wurde in Deutschland kürzlich die Bundesdruckerei wieder verstaatlicht? Wenn ich den Abschnitt "Motivation" hier lese, muß dass was mit Karl Marx und Friedrich Engels zu tun haben. Genauso wird es wohl sein, Glos, Schäuble, alles Kommunisten, nur gut getarnt! Giro Diskussion 21:11, 20. Sep. 2008 (CEST)
Monopole
Mag sein, dass der Brockhaus schreibt, dass Verstaatlichungen der Beseitigung von privaten Monopolen dienen können. IMHO kann sich das jedoch nur auf sog. "natürliche Monopole" beziehen. Als Ursachen für Monopole gelten "natürliches Monopol", "staatlich gewährtes Monopol" und Kartelle. "Beseitigt" werden die beiden letztgenannten durch Entziehung des Monopolrechts oder durch Zerschlagung des Kartells. Nur bei natürlichen Monopole macht eine Verstaatlichung Sinn. Deshalb war die Überschrift "Natürliches Monopol" richtig. --85.181.45.190 08:33, 9. Okt. 2008 (CEST)
- Sinnhaftigkeit ist eine andere Frage, die hier aber nicht behandelt wird. Ob Verstaatlichungen bei Wirtschaftskrisen Sinn machen, ist auch eine andere Frage als die, ob sie stattfinden. --Livani 09:02, 9. Okt. 2008 (CEST)
- P.S. Und ob Kriegswirtschaft oder Sozialismus Sinn machen, darf zumindest als umstritten gelten. --Livani 09:09, 9. Okt. 2008 (CEST)
- Da hast du mich wohl offensichtlich völlig falsch verstanden. Mir ging es nicht um die Frage, ob Verstaatlichungen grundsätzlich Sinn machen. Mir ging es vielmehr um Folgendes: Ein typisches Lehrbuchbeispiel für "Motive für eine Verstaatlichung" ist das natürliche Monopol. Andere Monopolarten sind kein enzyklopädisch relevantes Motiv für eine Verstaatlichung. Falls du anderer Meinung bist, dann belege dies bitte. Wenn nun der Brockhaus schreibt: "Verstaatlichungen sollen auch private Monopole verhindern oder beseitigen", dann bezieht sich dies ganz offensichtlich auf natürliche Monopole, weil andere Monopole rein logisch ausgeschlossen werden können (siehe meine Begründung weiter oben). Der Brockhaus ist hier also weniger präzise als das, was bereits in diesem Abschnitt steht. Folglich sollte das Brockhauszitat gelöscht werden. Es ist zwar prinzipiel nicht falsch, aber es bietet keine zusätzlichen Informationen, im Gegenteil, es verwirrt nur. Auch die Überschrift sollte statt grob "Monopole" präziser "Natürliche Monopole lauten". 85.181.39.92 22:22, 9. Okt. 2008 (CEST)
- ACK; erledigt. --Livani 23:35, 9. Okt. 2008 (CEST)
Auf DS verschoben
Grund: Monopolpreise bilden sich selbstverständlich am Markt. Ob aus dem Grund der Monopolpreise Verstaatlichungen vorgenommen wurden ist Spekulativ. In der Hand des Staates ist die Eisenbahn wirklich ein Monopol, dessen Preise sich am markt nicht bilden können. Ferner kann es gerade die Motivation sein, dass der Staat ein Monopol selber führen und keines beseitgen will. --Emptyword 10:40, 10. Okt. 2008 (CEST)
Natürliche Monopole
Natürliche Monopole führen dazu, dass sich Preise auf diesen Märkten nicht anhand des Marktes bilden können. Aus diesem Grund regelten die Staaten bereits früh eine staatliche Konzessionierung und Preiskontrolle dieser Märkte. Später kam es vielfach zu einer Verstaatlichung der Unternehmen in diesen Märkten. Die Eisenbahn wurde in den meisten Staaten Staatsmonopol, Strom-, Gas- und Wasserversorger wurden im Rahmen der Verstaatlichung meist Kommunaleigentum.
Beispielsweise verstaatlichten zwischen 1879 und dem Ersten Weltkrieg die deutschen Länder nach und nach ihre Eisenbahnnetze, so dass 1913 etwa 58.300 von 63.377 Kilometern Eisenbahnstrecken im Deutschen Reich den Länderbahnen gehörten. 1920 wurden durch einen Staatsvertrag alle 10 Länderbahnen der Deutschen Reichsbahn übertragen.<ref>Peter Schymanietz, Die Organisation der deutschen Eisenbahnen 1835 - 1975. Eisenbahn-Kurier Verlag, Freiburg 1977, ISBN 3-88255-822-9.</ref>
Die Frage des Staatseigentums an Versorgungsunternehmen wird kontrovers diskutiert. Vielfach wird heute durch Trennung von Netz, Produktion und Vertrieb versucht, auf Teilbereichen dieser Märkte Wettbewerb zu schaffen (z.B. die Telekommunikationsbranche). Seit den 1980er Jahren werden zunehmend Privatisierungen der Versorger durchgeführt.
- Du hast schon Recht, aber Staatsmonopol wurde verlinkt, weiter oben stehen "fiskalische Interessen", ich habe den Eintrag wieder eingefügt, etwas enzyklopädisiert und mit einem Quellenbaustein "verziert", nicht alles war falsch (bzw unbelegt), eher muss noch vieles ergänzt und vor allem belegt werden----Zaphiro Ansprache? 20:25, 10. Okt. 2008 (CEST)
Es ist absolut kontraproduktiv den POV ohne Markierung wieder rein zu stellen und es ist insbes. gegen alle Grundregeln! Soll dieses spekulative Wunschdenken nun auch noch belegt werden und womit? Da ist es besser in die Kirche zu gehen. --Emptyword 10:49, 11. Okt. 2008 (CEST)
- also in Natürliches Monopol steht es nicht viel anders, aber man kann dran arbeiten. Den von Dir kritisierten Satz habe ich herausgenommen ("Ob aus dem Grund der Monopolpreise Verstaatlichungen vorgenommen wurden ist Spekulativ.") und gemäß http://www.bwl.uni-kiel.de/Ordnung/downloads/einf_vwl_ws07_WS0708/kapitel_15.pdf ergänzt----Zaphiro Ansprache? 11:51, 11. Okt. 2008 (CEST)
- PS: deckt sich auch mit dem, zum Thema Bahn und Verkehrswesen habe ich noch dies gefunden. Ergo gab es eine Vielzahl von Gründen, die erwähnt werden müssten----Zaphiro Ansprache? 12:33, 11. Okt. 2008 (CEST)
2 Arten von Verstaatlichungen
Im Kapitalismus gibt es 2 Arten von Verstaatlichungen. Einmal gibt es jene, bei der der Staat selbst Aktionär wird, siehe VW, dann aber auch eine solche wie einst bei Post und Bahn, wo der Staat kein Aktionär war, da keine AGs. M.E. sollte das in den Artikel zum Ausdruck kommen. Auch den Unterschied zu einer Vergesellschaftung sollte man in den Artikel noch einpflegen. --Bagerloan 10:25, 9. Mär. 2009 (CET)(Peter H.)
Weblinks
Hallo in die Runde, ich würde gerne einen Link auf das Wirtschaftslexikon des Ereignis- und Dokumentationskanals von ARD und ZDF, PHOENIX, setzen. Im PHOENIX-Youtube-Chanel findet sich mehrere kurze Videos zu verschiedenen Wirtschaftsthemen, so auch ein Video zum Thema Verstaatlichung. Nicht alle Themen sind optimal aufgearbeitet, das Lexikon-Video zur Verstaatlichung ist meiner Meinung nach aber sehr informativ aufgemacht. Ich hoffe, dass es - wenn es inhaltlich passt - kein hindernis ist, dass ich die Videos des WiLex auch bei anderen Begriffen (wo es passen könnte) mit einbringen möchte - dieses bitte nicht als Spam o.ä. verstehen. Ich würde mich jedenfalls sehr freuen, wenn sich jemand die Videos anschauen würde und eine inhaltliche Einschätzung abgeben könnte:
- Verstaatlichung - Erklär-Video des Fernsehsenders PHOENIX aus der Reihe "Wirtschaftslexikon" Um dieses Video geht es an dieser Stelle.
- Gesamtplaylist PHOENIX Youtube-Chanel PHOENIX - nur zum Vergleich der Beiträge
--Mainzelchen 13:13, 26. Aug. 2009 (CEST)
SVR
was ist da inkonsistent oder unverständlich? --Charmrock 12:53, 1. Dez. 2009 (CET)
- Na die Überschrift 'SVR'. --10inches 13:16, 1. Dez. 2009 (CET)
- Infotopia, troll dich. --Charmrock 14:25, 1. Dez. 2009 (CET)
Internationales
Die Situation ist momentan die, dass jede Sprachversion die Verstaatlichungen in einem einzelnen Land ausführlich behandelt, die in anderen Ländern jedoch gar nicht oder nur rudimentär. Das wird vermutlich von 90 % der Wikipedianer und von wenig interssierten Lesern auch begrüßt, die Interessen sind halt nicht so weit gefächert oder so intensiv. Mit Weltoffenheit und umfassender Darstellung des "Wissens der Welt" hat es jedoch nichts zu tun. Eine ausführlichere Darsttallung der Verstaatlichungen in Frankreich beispielsweise als hier in diesem Artikel hielte ich jedenfalls für wünschenswert, das wird auch für andere Länder gelten. Dass der Abschnitt Frankreich hier nur aus Kraut und Rüben besteht und teilweise einfach abbricht, steht auf einem anderen Blatt, das ist nur eine Frage der Sorgfalt (und wieder: des Interesses). Die bei ausführlicherer Darstellung vielleicht zu befürchtende Unübersichtlichkeit wäre kein Argument, man könnte das Thema in einen Spezialartikel auslagern. Deshalb mal die Frage, gibt es noch jemand, den das stört, oder sind alle zufrieden mit dem bestehenden Zustand? Die meisten User scheinen das Wikipedia der Tellerränder ja durchaus zu schätzen. In dem Fall würde sich der Aufwand allerdings nicht lohnen. --Eddi Bühler (Diskussion) 10:30, 13. Mai 2014 (CEST)