Diskussion:Washingtoner Artenschutzübereinkommen
UNO?
Welche Rolle spielte die UNO beim Zustandekommen dieses Übereinkommens? --addicted 23:43, 7. Jul 2004 (CEST)
WA und CITES
Warum gibt es eine Seite WA und eine Seite CITES? Das ist das selbe und sollte zusammengelegt werden! Ich plädiere für CITES, da dies die korrekte Bezeichnung ist, weiß aber nicht, wie das sont bei Wikipedia gehandhabt wird. Florian, 21.5.05 (nicht signierter Beitrag von 134.76.3.100 (Diskussion) 18:15, 21. Mär. 2005)
Angang III
Gelöscht: Dieser enthält gefährdete endemische Tier- und Pflanzenarten.
Wiederhergestellt: Dieser enthält alle Tier- und Pflanzenarten, für die in einzelnen Ländern besondere Bestimmungen gelten.
Erläuterung: Endemisch = nur in einer bestimmten Gegend vorkommend. In Anh. III sind aber z.B. auch Populationen aufgeführt, die in einem Land bedroht sind, in anderen aber einen stablien Bestand haben (also gerade nicht endemisch sind). Arten die endemisch und bedroht sind, landen wahrscheinlich gleich in Anh. I oder II. Oder sehe ich grade etwas falsch? Trotzdem Danke für die Mitarbeit :) --Phlo 12:28, 15. Sep 2005 (CEST)
Anhang I
Ich weiß solche Fragen sind hier nicht gerne gesehen, aber ich hatte gehofft die Antwort auf meine Frage im Text oder in einer der angegebenen Quellen finden würde. Wenn ich bei e-bay eine Pflanze von einem deutschen Züchter ersteiger, die in Anhang I geführt wird, darf ich die ersteigern? Darf ich die besitzen? Brauch man dafür eine Lizenz? Gruß -- Sag-Ich-Dir-Nicht 23:19, 31. Aug. 2011 (CEST)
ich würd eher die finger von lassen. wenn du'se aber unbedingt haben willst, lass dir vorher papiere zeigen! wenn's legal ist, haben die papiere. und frag vorher beim amt nach, evtl. musst du verkauf und bestand melden und letzteren regelmäßig dokumentieren. der züchter sollte dir sagen können, an wen du dich wenden musst, und dir alle erforderlichen papiere mitschicken. denn unwissenheit schützt vor strafe nicht!! besten gruß, -- marraceli Fragen? 09:30, 16. Dez. 2011 (CET)
Link: http://www.cites.org/eng/resources/pub/checklist11/History_of_CITES_listings.pdf
Unter diesem Link ist die geschichtliche Entwicklung der Listung von Arten im Washingtoner Artenschutzabkommen in tabellarischer Form nach zu lesen. Der Link fehlte noch. -- Fiver, der Hellseher 21:52, 19. Jan. 2012 (CET)
Änderungen Text
Liebe Community, ich habe mit diesem Artikel eine ganze Reihe an Problemen und werde an Verbesserungen arbeiten. Da es sich aber um sehr große Änderungen handelt, möchte ich eine Feedbackrunde eröffnen. Meine Probleme sind folgende:
Einleitung: Es ist eine Konvention mit Sekretariat, aber keine internationale Organisation (siehe Artikel XII). Das Ziel ist nicht den Handel zu regulieren (das wäre regulieren um des regulieren willens) sondern eine nachhaltige Nutzung von Pflanzen und die Tieren sicher zu stellen (siehe Präambel). Ein wichtiger Unterschied, den CITES ist keine Tierschutzkonvention.
Geschichte: Der Auslöser ist, wie derzeit beschrieben, nicht korrekt und beginnt zeitlich zu spät (siehe IUCN Seventh General Assembly Proceedings p.154; IUCN Eight General Assembly Proceedings p.130) Die Kausalkette für die EU ist falsch, der Binnenmarkt hat mit strengeren Regelungen nichts zu tun sondern Verordnung EG 338/97 Die Anmerkung zu den Anhängen ist hier falsch platziert und sollte unter Anhängen geführt werden. Bonner Amendment und Gabarone Amendment müssen erklärt werden.
Regelungsgehalt: Inhaltlich nicht falsch, aber sehr oberflächlich und sprachlich sehr einfach. Gehört für mich mit den Anhängen in einen Punkt.
Sicherstellungen: Hier fehlt es an einer Quelle; ich kenne nur die österreichischen Zahlen aber da sind es vor allem Arzneimittel, Reptilienhäute und lebende Kakteen und Orchideen (http://www.bmlfuw.gv.at/umwelt/natur-artenschutz/cites/statistik/statistik.html)
Umsetzung und Vollzug: Hier sollte zuerst auf die von CITES vorgegebene Struktur von Management- und Wissenschaftlichen-Behörden eingegangen werden (siehe Artikel IX).
Anhänge: Alle drei Anhänge werden leider falsch dargestellt; (Anh. I) es gibt ein Verbot des kommerziellen Handels mit relevanten Arten unter den angegebenen Spezifikationen (z.B. nur eine bestimmte Population, nur aus der Wildnis etc) (Artikel III); (Anh. II) hier werden CITES und Verordnung EG 338/97 vermischt (Artikel IV); (Anh. III) einzelne Staaten können den Handel von Arten in ihrem Land beschränken, dazu ist keine CoP Abstimmung notwendig. Die Bestimmungen gelten dann auch im Bezug auf dieses Land.
Artenschutzkonferenz: Der Einleitungssatz hat das gleiche Problem wie oben beschrieben. Die Texte zu den Konferenzen sind stark ideologisch eingefärbt, ohne das die Begründung für Entscheidungen gegeben wird (z.B. warum wurde der Eisbär nicht hoch gelistet, gab es dafür eventuell gute Gründe). Manche Informationen gehören nicht in diesen Text z.B. Preise eines Fischmarktes in Tokyo haben in einem Text zu einer CITES-Konferenz in Doha nichts zu suchen, die gehören in den Text zum Blauflossen-Thunfisch. In einem Wikipedia-Text sollten bei solchen Themen beide Sichtweisen dargestellt werden und nicht eine Seite mit „trotz des massiven Widerstandes“ abgetan werden. Wir reden hier immerhin über offizielle Stellungnahmen von Nationalstaaten.
--Ysolphur 11:28, 29. Jul. 2015 (CEST)