Diskussion:Wassil Tanew

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Regierung sie vor wilden Übergriffen durch die SA schützen wollte

Am Ende des Prozesses wurde Popow am 23. Dezember zusammen mit Dimitrow, Tanew und Torgler freigesprochen, während van der Lubbe zum Tode verurteilt und hingerichtet wurde. Trotz des Freispruchs wurden Popow und die drei übrigen Freigesprochenen nicht auf freien Fuß gesetzt, sondern zunächst in Schutzhaft gehalten. Über die Motive für diese Maßnahme werden in der Literatur unterschiedliche Gründe angeführt: Teilweise weil die NS-Führung über das Urteil des Gerichtes enttäuscht war und die Angeklagten ersatzweise durch Schutzhaft strafen wollte, und teils weil die Regierung sie vor wilden Übergriffen durch die SA schützen wollte, die in der Weltpresse ein negatives Licht auf den NS-Staat geworfen hätten.

Hallo, Mir ist unverständlich das die drei Personen, mit Schutzhaft strafen wollten, und durch Übergriffe der SA geschützt werden sollten, wo doch die SA der Regierung angehörte und auch in Schutzhaft Zugriff zu den Personen hätte bekommen können.

Diese Formulierung ist widersprüchlich und nicht mit Nachweisen oder Hinweisen belegt. Die Möglichkeit das Göring, Göbbels oder sonst wer Zugang zu Popow bekommen hätte wäre auch in Schutzhaft immer gegeben.

 "Schutz vor Übergriffe durch die SA gehört aus dem Artikel gestrichen"


MfG --U-F-L(Diskussion) 18:06, 20. Aug. 2017 (CEST)

Nein. --Φ (Diskussion) 19:24, 20. Aug. 2017 (CEST)