Diskussion:Zehn Gebote (Koran)
Unabhängigkeit von der biblischen Tradition?
- Der Artikel ist in seiner Kürze durchaus informativ – vielleicht bis auf den unbelegten Nachsatz der folgenden Aussage: In der islamischen exegetischen Tradition werden diese Zehn Gebote mit denen von Mose assoziiert und sie weisen z. T. auch inhaltliche Ähnlichkeiten zum biblischen Dekalog auf (vgl. Ex 20,2-17/Dtn 5,6-21), ohne allerdings in direkter Abhängigkeit zu ihm zu stehen.
- Wenn man – jenseits rein religiöser Vorstellungen – davon ausgeht, dass der Koran nicht aus dem Nichts entstand, sondern ganz eindeutig (mythologische) Inhalte vorangegangener Schriften, also des „Neuen“ wie des „Alten Testaments“, in der „Mode“ der Zeit um 600 n. Chr. zusammenfasst, so ist dieser Nachsatz schlichtweg irrelevant oder sollte wenigstens belegt sein (vgl. auch Corpus Coranicum).
- Nach islamischer (von arabisch اسلام, DMG Islām, wörtlich „Zustand des Heils“, Infinitivform des 4. Stammes) Auffassung war Adam der erste Muslim (= „sich im Zustand des Heils Befindender“), und so gelten sämtliche vorhergegangenen Offenbarungsreligionen (Mosaismus, Christentum) als Vorgaben für die koranische Offenbarung. Dementsprechend teilt der koranische Islam sämtliche ethischen Prinzipien mit denen seiner Vorgängerreligionen.
- Ein m. E. sehr wichtiger Punkt ist der Hinweis, dass lt. Koran sehr viele und ethisch wesentliche Worte Gottes an das Volk Israel gerichtet waren. Leider scheinen dies viele „gläubige“ Muslime nicht zu wissen. Dabei denke ich nicht nur an die folgenden Verse (Sure 5, Vers 32/33):
- »Wenn jemand einen Menschen tötet, so soll es sein, als hätte er die ganze Menschheit getötet; und wenn jemand einem Menschen das Leben erhält, so soll es sein, als hätte er der ganzen Menschheit das Leben erhalten.«
- In der Übersetzung Fr. Rückerts:
- »Von diesetwegen schrieben wir nun vor den Söhnen Israels:
- Wer schlägt ein Leben ohne für ein andres,
- Und ohne Krieg im Lande,
- Seyn soll’s, alsob er hab’ erschlagen alle Menschen;
- Wer aber eins erhält, das sei
- Alsob er hab’ erhalten alle Menschen.«
- Und im Original:
- مِنْ أَجْلِ ذٰلِكَ كَتَبْنَا عَلَى بَنِي إِسْرَآءِيْلَ أَنَّهُ مَنْ قَتَلَ نَفَساً بِغَيْرِ نَفْسٍ أَوْ فَسَادٍ فِى الْأَرْضِ فَكَأَنَّمَا قَتَلَ النَّاسَ جَمِيْعاً وَ مَنْ أَحْيَاهَا فَكَأَنَّمآ أَحْيَا النَّاسَ جَمِيْعاً
- Jedenfalls wird religionsgeschichtlich vielfach davon ausgegangen, dass der Koran gleichsam eine Zusammenfassung sämtlicher im 7. Jahrhundert in Umlauf befindlicher jüdischer und christlicher Texte ist. Da ist nicht nur die These Luxenbergs in seinem im Jahr 2000 erschienenen Buch Die syro-aramäische Lesart des Koran – Ein Beitrag zur Entschlüsselung der Koransprache von gewissem Interesse, sondern vielleicht auch die teilweise recht harschen Reaktionen darauf. Doch dies nur am Rande.--Imruz (Diskussion) 12:01, 5. Nov. 2019 (CET)
Argument nicht schlüssig bzw. nachvollziehbar
... in Gestalt der Blutrache, die in der vorislamischen arabischen Stammesgesellschaft ... als Deeskalationsinstrument diente: Bei einem Konflikt zwischen zwei Clans wegen eines Mordes sollte Gleiches mit Gleichem vergolten werden, um auf diese Weise einen Krieg zu verhindern. Obwohl der Koran den Tribalismus in letzter Konsequenz überwinden will, nimmt er im spätmekkanischen Kontext der Suren 6 und 17 auf diesen alten Brauch zunächst Rücksicht, schränkt ihn jedoch erstmals ein, indem er das Ausmaß der Rache einzudämmen sucht.
Ich kann hier nicht erkennen, wo die Eindämmung in dieser Formulierung liegt, wenn geleichzeitig ausgesagt wird, dass Blutrache schon vorislamisch zur Begrenzung von Konflikten diente. Wie und wo geht dieses Gebot hier über die vorislamische Deeskalation "erstmals" hinaus? Wenn dem so ist, dann wird es zumindest hier nicht nachvollziehbar gemacht. Weiterhin bleibt das "zunächst Rücksicht" nehmen auch eine (an dieser Stelle) nicht nachvollziehbare Behauptung. Wie bzw. wo wird denn dieser Brauch später nicht mehr berücksichtigt? --WerWil (Diskussion) 12:53, 18. Jan. 2020 (CET)
Minderheitenmeinung?
Der Text geht auf die Variationen in der Auslegung oft nur am Rande ein. So wird z. B. in der Aussage:
Der Umstand, dass 17:33 das unbedingte Tötungsverbot nur im Falle der Wiedervergeltung bei Mord einschränkt, zeigt überdies, dass Ehebruch, Apostasie und andere Vergehen keine Todesstrafe rechtfertigen.
indirekt erkennbar, dass es hier andere Auffassungen gibt. Es wird aber auf deren Begründung nicht weiter eingegangen. Wenn ich mir dann die diversen Länder mit an die Sharia angelehntem Recht ansehe und das dann noch in der Vergangenheit, könnte man den Eindruck bekommen, das hier Vorgetragene, stellt eine Minderheitenmeinug dar.--WerWil (Diskussion) 12:39, 19. Jan. 2020 (CET)