Erster Finanzvertrag

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Der Erste Finanzvertrag innerhalb der Europäischen Gemeinschaften (Vertrag zur Änderung bestimmter Haushaltsvorschriften vom 22. April 1970), der am 1. Januar 1971 in Kraft trat, regelte die Verwaltung von EU-Eigenmitteln durch die Europäische Kommission und das Europäische Parlament.

Hintergrund

Auf dem Gipfel von Den Haag 1969 wurde die noch von Hallstein geforderte Einführung von EG-Eigenmitteln beschlossen. Der daraufhin ausgehandelte Erste Finanzvertrag wurde am 22. April 1970 in Luxemburg unterzeichnet und trat zum 2. Januar 1971 in Kraft.[1] Das Europäische Parlament wurde an der Aufstellung und der Verabschiedung des Haushaltsplans beteiligt – allerdings nicht im Bereich der sogenannten „obligatorischen Ausgaben“, d. h. vor allem der Ausgaben für die Gemeinsame Agrarpolitik, die zu jener Zeit rund 90 % des Gesamtetats ausmachten. Der nachfolgende Zweite Finanzvertrag (Vertrag zur Änderung bestimmter Haushaltsvorschriften vom 22. Juli 1975), der am 31. Dezember 1977 in Kraft trat, änderte Regeln zur Verwaltung des EG-Haushalts durch Kommission und Parlament und errichtete den Europäischen Rechnungshof (kurz EuRH).

Weblinks

Einzelnachweise