Friedrich Gottlob Nagelmann
Friedrich Gottlob Nagelmann (* 3. September 1889; † 29. Februar 1994) ist ein fiktiver deutscher Verfassungsjurist, der in rechtswissenschaftlichen Publikationen Erwähnung findet und Gegenstand satirischer Abhandlungen ist.
Hintergrund
Der ursprüngliche Erfinder Nagelmanns ist unbekannt; es scheint aber eine Verbindung zu anderen akademisch-politischen Witzfiguren wie dem fiktiven Bundestagsabgeordneten Jakob Maria Mierscheid, dem fiktiven Psychologen Ernst August Dölle und dem ebenso frei erfundenen Diplomaten Edmund Friedemann Dräcker zu bestehen. Nagelmann ist eine der bekanntesten deutschen fiktiven Personen.
Die umfassendste Quelle über Nagelmanns Leben ist die von einem Kollegium wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht erstellte Gedächtnisschrift für Nagelmann mit dem Titel Das wahre Verfassungsrecht. Zwischen Lust und Leistung, in der unter anderem Roman Herzog, Ernst Benda und Kay Nehm sowie zahlreiche weitere hochkarätige Juristinnen und Juristen zu Wort kommen. Die Figur hat auch Eingang in einige seriöse Enzyklopädien gefunden, so enthält Meyers Aktuelles Personenlexikon eine „Biographie“ Nagelmanns. Nagelmann ist auch – in einer Nebenhandlung – Figur in dem Kriminalroman Leichen im Keller des Bundesverfassungsgerichts (1996) von Hendrik Hiwi.
Fiktive Lebensgeschichte
Nagelmann wurde als Sohn des Forstrats Wenzel Wilhelm Nagelmann und seiner Gattin Sophie Charlotte, geb. Kleinschmidt, in Insterburg, Ostpreußen, geboren. 1908 machte er sein Abitur am Kant-Gymnasium in Königsberg. Thema seines Abituraufsatzes war Hat uns der Kategorische Imperativ heute noch etwas zu sagen? Nagelmanns Conclusio im Aufsatz-Schluss lautete: „Er hat, denn ich bin mit ihm bislang immer gut gefahren.“ Danach diente er als Einjährig-Freiwilliger beim 1. Pommerschen Feldartillerie-Regiment Nr. 2 in Stettin. In Berlin lernte er während eines Offizierslehrgangs seine spätere Frau, Ännchen Agathe von Brockelsdorff, kennen.
Studienzeit
Ab 1910 studierte er an der Universität zu Königsberg Jura, Nationalökonomie und Ornithologie. Daneben betrieb er das Studium der Grundlagen der Augenheilkunde und nahm als Gasthörer an forstwissenschaftlichen Vorlesungen teil. Der letzte Aspekt ist nicht nur unter dem Gesichtspunkt der Familientradition zu sehen, sondern auch mit seiner Vorliebe für juristische Fragen der lignogenen Verkehrswegeplanung zu erklären, die er bereits in den ersten Anfängervorlesungen erkennen ließ. Aufgrund der nachfolgenden Kriegswirren nur noch mündlich überliefert ist sein Zitat „Via lignissima melior quam nulla“ (‚Ein eindeutiger Holzweg ist besser als gar kein Weg‘).
Er setzte sein Studium der Rechte ab 1912 in Heidelberg, Greifswald und Berlin fort; erwähnenswert sind seine vertieften Studien im Römischen Recht in Heidelberg bei von Sultzhoff. Vom Kriegsdienst wurde er wegen verschiedener Leiden, vor allem Stab- und Kurzsichtigkeit, befreit. Aus der Reserve wurde er als Oberstleutnant der Landwehr entlassen.
1915 schloss er das Studium in Königsberg mit dem ersten Staatsexamen ab; er erreichte die selten vergebene Note: „besonders befriedigend“. Im selben Jahr heiratete er Frl. von Brockelsdorff. In der Ehe blieb Nagelmann nicht ohne Anfechtungen. Er unterhielt eine Affäre mit der wesentlich jüngeren Henriette Heinbostel, die später die erste Oberlandesgerichtspräsidentin Deutschlands wurde. In der Heinbostel-Festschrift wird von „sexuellen Heftigkeiten“ zwischen den beiden Juristen sowie einer unehelichen Tochter namens Renate berichtet.
Referendariat
Den Referendarsdienst absolvierte er zunächst in der Kolonialverwaltung von Deutsch-Ostafrika. Hier lernte er den späteren Legationsrat und vormaligen Vizekonsul Edmund Friedemann Dräcker kennen, der 1914 aus Bombay (heutiges Mumbai) via Tsingtau nach Mahiwa gekommen war. Über Zeitpunkt und Ort seiner ersten Begegnung mit dem Psychologen Ernst August Dölle, dem Kämpfer gegen den Optozentrismus in der Wahrnehmungspsychologie, herrscht noch Unklarheit.
Nach verschiedenen Verwaltungs- und Gerichtsstationen bestand er 1921 die Assessorprüfung am preußischen Justizprüfungsamt mit der Note: „ganz gut“. Von diesem Jahr an war er bis 1928 in der preußischen Forstverwaltung tätig.
Seine Dissertation fertigte er über das Thema Das „ius cogens“ bei Adalbert von Rüppurr bei M. E. Chandon in Königsberg an. Die Promotion wurde 1925 mit der Note „elegantissime“ bewertet. Für dasselbe Jahr wird ein Studienaufenthalt in Bonn angenommen, wie aus einer Gedenktafel an einem Haus in der Kessenicher Straße hervorgeht, wo er seit 1924 gewohnt haben soll.
Berufsleben
Auch als Gerichtsassessor am Amtsgericht Halle (Saale) setzte er seine Arbeiten am sechsbändigen Einführungswerk Die Preußische Forstverwaltung, Berlin 1930, fort. Zudem veröffentlichte er zahlreiche Beiträge in Der Forstverwalter.
Ab 1930 war er an das Reichsaußenministerium abgeordnet. Dort befasste er sich u. a. mit rechtsvergleichenden Untersuchungen zum Reichserbhofgesetz. Bekannt wurden daraus die sog. Nagelmann’schen Thesen zur Rechtsvergleichung, die zum Tenor manchen Repetitoriums gehören: „Manches ist anders, manches genauso“. Unklar ist, ob die Schreibweise korrekt ist oder auf Nagelmanns ostpreußische Herkunft zurückzuführen ist. In einem nicht datierten Autograph Nagelmanns ist die Schreibweise „Mannches ist anders, Mannches genauso“ zu finden. Ein anderes Schriftstück enthält Hinweise darauf, dass Nagelmann seine beiden kaschubischen Kurzdrahthaarteckel Mannche und Mannches genannt haben könnte.
Trotz seiner Weigerung, in die NSDAP einzutreten, gelang es ihm durch Empfehlung von Delle-Erdmann und Ministerialdirigent Czibultski, am Reichsjustizministerium tätig zu werden. Dort war er maßgeblich an der Hinterlegungsordnung und an der Justizbeitreibungsordnung beteiligt. In dieser Zeit brach auch sein belletristisches Talent durch. So schrieb er den Gedichtband Insterburger Sonette (1938) und den autobiographischen Roman Erlebnisse eines Forstadjunkten (Winsen a. d. Luhe 1940), der durch seine profunde, in Elternhaus, Studium und Berufstätigkeit erworbenen Kenntnisse und Beschreibung des forstlichen Seins noch heute besticht.
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde er entnazifiziert und in das Bundesministerium der Justiz übernommen. Dort beteiligte er sich an den vorbereitenden Arbeiten zum Bundesverfassungsgerichtsgesetz. Ab 1952 war er an das Bundesverfassungsgericht als erster wissenschaftlicher Mitarbeiter abgeordnet. Hier wirkte er an zahlreichen Entscheidungen mit, u. a. dem Erschöpfungsbeschluss BVerfGE 2, 123 und dem Junktimklauselbeschluss BVerfGE 4, 219. Ab 1956 folgte ein Forschungsaufenthalt an der renommierten Princeton Law School in den USA. Gleichwohl wirkte er weiter für das Staatswohl, insbesondere als Mentor des Bundestagsabgeordneten Jakob M. Mierscheid. In Baden-Baden wurde laut Zeitungsberichten eine Straße nach Friedrich Gottlob Nagelmann benannt.
1989 veröffentlichte Nagelmann zum Thema Artenschutz und Staatshaftung – Wer zahlt bei Steinlaus-Schäden? Der Aufsatz war seinerzeit vielbeachtet, als Steinläuse vor allem in der Umgebung der Berliner Mauer, einem staatlich eingerichteten Steinlaus-Biotop, massive Schäden an der Bausubstanz verursachten. Wegweisend waren auch seine Erörterungen zur Reformbedürftigkeit der bürgerlichen Mitbestimmung bei bedeutsamen Vorhaben, worin Nagelmann eine Antwort auf die umfangreichen Bürgerproteste anlässlich der Schließung des Biotops gefunden zu haben meinte. Die Arbeit gilt seit dem Einsturz des Kölner Stadtarchivs am 3. März 2009 als verschollen bzw. es wurden bisher nur einzelne Fragmente, sogenannte Köln-Flocken, gefunden.
1992 meldete er sich dann bei der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam. Dort wird er noch als Sachverhaltsbeauftragter, insbesondere für mystische Sachverhalte (u. a. Haushalt und Finanzen, Religion) geführt.
Tod und posthume Aktivitäten
Am 29. Februar 1994 starb der Hochbetagte qualvoll, als ihm ein Frosch im Halse stecken blieb. Roman Herzog brachte es in seiner ergreifenden Trauerrede auf den Punkt: „Nagelmann, der vor mir herzog, war in der Tat kein Frosch!“
1995 erschien postum Nagelmanns Aufsatz Weniger reine Rechtslehre – mehr sauberes Denken. Im selben Jahr wurde in einem bisher unbekannten Verlag in Bielefeld sein im Nachlass aufgefundenes Opus Der Parlamentarier als Störenfried – für mehr Ordnung im Bundestag veröffentlicht.[1] Dieses von der Staatsrechtswissenschaft häufig verkannte Werk entstand auf Anregung seines langjährigen Fernschachpartners Jakob M. Mierscheid. Wesentlicher Inhalt ist der Entwurf eines „gestaffelten Sanktionensystems“ im Hinblick auf turbulente Plenarsitzungen des deutschen Bundestages. Dabei verarbeitete Nagelmann Kenntnisse der modernen Erwachsenenpädagogik, bewies also einmal mehr die nachhaltig interdisziplinäre Dimension seiner Forschungen.
In seinem Aufsatz Qualitätssicherung in der Justiz beschäftigt er sich mit der Persönlichkeitsbildung und Outputsteigerung von Richtern durch intensive Naturerlebnisse (Natural Born Judicial Resource Management).[2]
2002 war Nagelmann als Verfasser der Kommentare zu den weggefallenen Grundgesetz-Artikeln 49, 59a, 142, zu dem gegenstandslos gewordenen Art. 132 sowie als Mitverfasser des Kommentars zu Art. 145 GG am Mitarbeiterkommentar zum Grundgesetz beteiligt.
2011 erschien ein Festschriftenbeitrag Nagelmanns mit dem Titel Führungsinstrumente in einem obersten Bundesgericht.[3]
Literatur
- Hella Dubrowsky: Rendezvous der Schatten. Gryphon-Verlag 2004, ISBN 3-935192-83-5.
- Umbach, D.C./Urban, R./Fritz, R./Böttcher, H.-E./v. Bargen, J.: Das wahre Verfassungsrecht. Zwischen Lust und Leistung. Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 1984, ISBN 3-7890-1064-2. (Mit einem Vorwort von Wolfgang Zeidler, einem Zwischenwort von Roman Herzog und einem Nachwort von Ernst Benda.; es gibt einen Nachdruck von 1991.)
- Hendrik Hiwi (Ps.): Leichen im Keller des Bundesverfassungsgerichts. Nomos-Verlag 1996.
- Konstanze Görres-Ohde, Monika Nöhre, Anne-José Paulsen: Die OLG-Präsidentin: Gedenkschrift für Henriette Heinbostel. 2. Auflage. Berliner Wissenschaftsverlag, Berlin 2010, ISBN 978-3-8305-1772-6.
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Erstmals zitiert von Alexander Hartmann: Unterlassungsansprüche im Internet – Störerhaftung für nutzergenerierte Inhalte, C.H. Beck, München 2009, S. 194 (Fn. 997), ISBN 3-406-59658-4 (online abrufbar unter www.stoererhaftung.de).
- ↑ DStZ 2002, 885
- ↑ In: Steuerrecht im Rechtsstaat, Festschrift für Wolfgang Spindler zum 65. Geburtstag, hrsg. von Rudolf Mellinghoff, Wolfgang Schön und Hermann-Ulrich Viskorf – ISBN 978-3-504-06045-9