Frühmesser

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Als Frühmesser oder Frühmessherr (lateinisch Primissarius) wurde ein katholischer Priester bezeichnet, der als Inhaber einer aus Stiftungserträgen finanzierten Pfründe (eines Benefiziums) zum regelmäßigen Zelebrieren der heiligen Messe am frühen Morgen vor Arbeitsbeginn der Bevölkerung verpflichtet war. Die Bezeichnung ist heute nicht mehr üblich.

Mancherorts gehörte ein eigenes Wohnhaus für den Frühmesser zur Pfründe, das Frühmesshaus, siehe z. B. das Frühmesshaus Bartholomäberg.

Der Begriff des Frühmessers ist nicht zu verwechseln mit dem Mes(s)ner oder Mes(s)mer, der Bezeichnung für einen Küster im süddeutschen Raum und in Österreich.

Eine Entsprechung des Frühmessers im protestantischen Bereich ist der Frühprediger, der die Frühpredigt oder Frühlehre beim Frühgottesdienst hält.[1][2] Auch diese Bezeichnung ist in der ursprünglichen Bedeutung heute nicht mehr üblich. Stellenweise existiert Frühprediger als traditionelle Amtsbezeichnung innerhalb einer Kirchengemeinde fort, zum Beispiel an der Stiftskirche Tübingen.[3]

Siehe auch

Literatur

  • Rosi Fuhrmann: Kirche und Dorf. Religiöse Bedürfnisse und kirchliche Stiftung auf dem Land vor der Reformation. G. Fischer, Stuttgart / Jena / New York 1995, ISBN 3-437-50366-9.
  • Frühmesser. In: Preußische Akademie der Wissenschaften (Hrsg.): Deutsches Rechtswörterbuch. Band 3, Heft 7 (bearbeitet von Eberhard von Künßberg). Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar (adw.uni-heidelberg.de – Erscheinungsdatum zwischen 1935 und 1938).

Einzelnachweise

  1. Adelung: Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart. Band 2. Leipzig 1796, S. 332.
  2. Johann Thomas Wiser: Der Früh-Prediger oder leichtfaßliche Frühlehren auf alle Sonn- und Feiertage des ganzen Jahres. 2 Bde. München 1862.
  3. Birgit Weyel: Die Predigt als Kunstwerk – Praktische Theologie in der Tradition Schleiermachers. Zum Tode von Professor Dr. Volker Drehsen, abgerufen am 22. August 2019.