Günter Dürig

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Günter Dürig (* 25. Januar 1920 in Breslau; † 22. November 1996 in Tübingen) war ein deutscher Staatsrechtsprofessor an der Universität Tübingen, der mit seiner führenden Kommentierung des Grundgesetzes – zusammen mit Roman Herzog und dem NS-Richter Theodor Maunz – prägenden Einfluss auf das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland gewann. Außerdem ist er Namensgeber der Sammlung Gesetze des Landes Baden-Württemberg.

Leben

Günter Dürig schlug nach dem Abitur die Offizierslaufbahn ein und erlebte das Kriegsende als Rittmeister in der Division „Großdeutschland“ verwundet im Lazarett. Er studierte ab 1946 in München Rechtswissenschaft, wurde 1949 promoviert und habilitierte sich im Jahre 1953. Danach war er Privatdozent ebendort. 1955 wurde er außerordentlicher und 1956 ordentlicher Professor an der Universität Tübingen. Dort war er Direktor des Völkerrechtlichen Seminars. Überdies war er Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg. 1985 wurde er emeritiert.

Dürig gehörte zu den Gründungsjuristen des bundesrepublikanischen Neuanfangs nach 1945. Insbesondere seine Grundrechtsdogmatik, hier die Lehre der Menschenwürde, begründete seinen Ruf. Dürig wirkte dabei weniger durch die Zahl seiner Publikationen als durch das gesprochene Wort – sei es vor Gericht, im Hörsaal oder in der Öffentlichkeit. Zwar beeinflussten seine Lehren die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, in entscheidenden Punkten verwarf das oberste Gericht seine Theoreme aber ausdrücklich. So blieben seine Auffassungen umstritten. Im Jahre 2003 wurde der Kern der Dürigschen Lehre in seiner Kommentierung des Grundgesetzes, die Ausführungen zu Art. 1 Abs. 1 („Die Würde des Menschen ist unantastbar“) durch eine Neubearbeitung ersetzt (unter Verantwortung von Matthias Herdegen). Der ehemalige Richter des Bundesverfassungsgerichts Ernst-Wolfgang Böckenförde sprach von einem „Epochenbruch“. Aufgrund der folgenden umfassenden Debatte und aktueller Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts überarbeitete Herdegen seine Kommentierung bis 2006 mehrfach.

Dürigs Konzeption der Menschenwürde bestand darin, in Art. 1 Abs. 1 GG nicht ein „normales Grundrecht“ zu erkennen, sondern einen verbindlichen Maßstab für das gesamte staatliche Handeln, das Staatszweck und Staatsaufgabe ebenso bestimmt und beschränkt wie die Legitimität von Staat und Recht. Die Menschenwürde, die als „oberstes Konstitutionsprinzip allen objektiven Rechts“ betrachtet wurde, durfte demnach nicht, wie die übrigen Grundrechte, Abwägungen unterzogen und durch andere Grundrechte beschränkt werden. Dabei stützte sich Dürig auf ein vorpositives, naturrechtliches Fundament. Seine Objektformel zur Definition der Menschenwürde ist vom Bundesverfassungsgericht übernommen worden.

Dürig war Ehrenmitglied der katholischen Studentenverbindung KStV Alamannia Tübingen im KV.

Ehrungen

Schriften (Auswahl)

  • Die Berufsbeamten und die Staatskrisen (= Veröffentlichungen der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer, Heft 13). Berichte von Friedrich August von der Heydte, Günter Dürig, Richard Naumann, Hans Spanner und Aussprache zu den Berichten in den Verhandlungen der Tagung der deutschen Staatsrechtslehrer zu Tübingen am 14. und 15. Oktober 1954. de Gruyter, Berlin 1955.
  • Die Rechtsstellung der katholischen Privatschulen im Lande Bremen (= Recht und Staat in Geschichte und Gegenwart. 284/285). Mohr (Siebeck), Tübingen 1964.
  • mit Walter Rudolf (Hrsg.): Texte zur deutschen Verfassungsgeschichte. Vornehmlich für den Studiengebrauch (= Rechtshistorische Texte). Beck, München u. a. 1967.
  • mit Hans-Ulrich Evers: Zur verfassungsändernden Beschränkung des Post-, Telefon- und Fernmeldegeheimnisses. 2 Rechtsgutachten. Erstattet. Gehlen, Bad Homburg 1969.
  • Walter Schmitt Glaeser, Peter Häberle (Hrsg.): Günter Dürig, Gesammelte Schriften, 1952–1983 (= Schriften zum öffentlichen Recht. Bd. 463). Duncker und Humblot, Berlin 1984, ISBN 3-428-05594-2.
  • Grundgesetz: Kommentierung der Artikel 1 und 2 Grundgesetz. Sonderdruck, Beck, München 2003, ISBN 3-406-51604-1.

Literatur

  • Zum Gedenken an Professor Dr. iur. Günter Dürig, 1920–1996 (= Tübinger Universitätsreden, Reihe der Juristischen Fakultät. Bd. 13). Hrsg. von der Juristischen Fakultät in Zusammenarbeit mit dem Presseamt der Eberhard-Karls-Universität Tübingen, Tübingen 1999.
  • Hartmut Maurer (Hrsg.): Das akzeptierte Grundgesetz. Festschrift für Günter Dürig zum 70. Geburtstag. Beck, München 1990, ISBN 3-406-34252-3.
  • Peter Häberle: Nachruf auf Günter Dürig In: Neue Juristische Wochenschrift, 1997, Seite 305 f.
  • Walter Schmitt Glaeser: In Memoriam Günter Dürig In: Archiv des öffentlichen Rechts 1997, Seite 134 ff.
  • Walter Schmitt Glaeser: Erinnerung und Dank an Günter Dürig. Tübinger Universitätsreden n.F. Band 27; Reihe der Juristischen Fakultät, Band 13: Zum Gedenken an Professor Dr. iur. Günter Dürig (1920–1996), 1999, S. 33 ff.

Weblinks