Buchpreisbindungsgesetz

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Basisdaten
Titel: Gesetz über die Preisbindung für Bücher
Kurztitel: Buchpreisbindungsgesetz
Abkürzung: BuchPrG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Kartellrecht
Fundstellennachweis: 703-6
Erlassen am: 2. September 2002
(BGBl. I S. 3448)
Inkrafttreten am: 1. Oktober 2002
Letzte Änderung durch: Art. 8 G vom 26. November 2020
(BGBl. I S. 2568, 2574)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
1. Dezember 2021
(Art. 9 G vom 26. November 2020)
GESTA: C079
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Buchpreisbindungsgesetz bestimmt, dass in Deutschland Bücher der Buchpreisbindung unterliegen. Es soll dem Schutz des Kulturgutes Buch dienen. Mit der Einführung des Gesetzes sollte die Buchpreisbindung, die bisher über den Sammelrevers in Verbindung mit der Ausnahmeregelung des § 15 GWB a.F. gesichert war, geschützt werden, nachdem der Sammelrevers nicht mit dem Europarecht vereinbar war.

Um die europarechtliche Unbedenklichkeit zu schaffen, nimmt § 4 Abs. 1 grenzüberschreitenden Buchhandel von der Buchpreisbindung aus. Durch die Preisbindung von Reimporten (§ 4) wird die Buchpreisbindung jedoch wirksam erzwungen.

Die Buchpreisbindung verpflichtet alle Verlage und Importeure, einen festen Buchpreis festzulegen (§ 5). Auch Verlage, die eine freie Marktpreisbildung ihrer Bücher wünschen, unterliegen der Verpflichtung. Die Buchpreisbindung gilt mindestens 18 Monate ab Erscheinungsdatum des Werkes.

Literatur

  • Wallenfels, Dieter / Russ, Christian: BuchPrG. Kommentar, 6. Aufl., München 2012, Verlag C.H. Beck, ISBN 978-3-406-61190-2

Weblinks