H-Saisonkennzeichen
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Beim H-Saisonkennzeichen handelt es sich um ein deutsches Kfz-Kennzeichen für historische Fahrzeuge (Oldtimer), welches zugleich eine Saisonzulassung beinhaltet. Es kombiniert die Eigenschaften des Oldtimer-Kennzeichens (erkennbar an dem „H“) mit dem in Deutschland seit 1997 verfügbaren Saisonkennzeichen. Die entsprechende Änderung des § 9 Abs. 3 FZV geht aus der Drucksache 770/16[1] des Bundesrates hervor. Hier wird klargestellt:
„Auch Oldtimerkennzeichen nach Absatz 1 […] können als Saisonkennzeichen zugeteilt werden.“
Bis zur Änderung der FZV durch die 3. Änderungsverordnung war die Ausgabe eines befristeten H-Kennzeichens nicht zulässig.[2] Die Zuteilung diese neuen Art von Kennzeichen kann ab dem 1. Oktober 2017 beantragt werden.[3][4]
Voraussetzungen
Für die Zuteilung eines H-Saisonkennzeichens muss das Kraftfahrzeug dieselben Voraussetzungen erfüllen wie für die Zuteilung der herkömmlichen Oldtimer-Zulassung. Grundsätzlich muss der Tag der Erstzulassung mindestens 30 Jahre zurückliegen. Außerdem muss sich das Fahrzeug weitgehend im Originalzustand befinden und zur Pflege des Kfz-technischen Kulturgutes genutzt werden. Dieser Umstand muss gemäß § 23 StVZO durch ein Oldtimer-Gutachten einer anerkannten Prüfstelle bzw. eines Sachverständigen belegt werden.
Hinsichtlich der Saisonzulassung gilt: Der Betriebszeitraum muss mindestens 2 und darf höchstens 11 Monate betragen. Außerhalb des auf dem Kennzeichen angegebenen Betriebszeitraums darf das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen in Betrieb genommen oder abgestellt werden, wenn die Voraussetzungen nach § 16 bzw. § 16a FZV nicht erfüllt sind.
Vorteile des H-Saisonkennzeichens
Das H-Saisonkennzeichen kombiniert die Vorzüge des herkömmlichen H- und Saisonkennzeichens. Fahrzeughalter historischer Fahrzeuge profitieren einerseits von der geringen Kraftfahrzeugsteuerbelastung der Oldtimerzulassung, andererseits ersparen sie sich den regelmäßigen Gang zur Zulassungsstelle, um das Fahrzeug an- und abzumelden. Die Einführung des H-Saisonkennzeichens bringt damit Vorteile für Fahrzeughalter, darunter Zeit- und Kostenersparnisse.[2]
Einzelnachweise
- ↑ Bundesrat - Suche - Dritte Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften. Abgerufen am 16. März 2017.
- ↑ a b SPIEGEL ONLINE, Hamburg Germany: Autoklassiker: Bundesrat erlaubt Saisonkennzeichen für Oldtimer - SPIEGEL ONLINE - Auto. Abgerufen am 20. März 2017.
- ↑ BGBl. I S. 522, 553
- ↑ H-Saisonkennzeichen kommt 2017 | Das sind die Vorteile | Kennzeichenbox.de. Abgerufen am 21. März 2017.