Kategorie Diskussion:Aachen
Ich bin neu bei Wikipedia und habe natürlich zuerst mal unter meiner (neu gewonnenen) Heimatstadt reingeschaut. Ich bitte, mir das nachzusehen.
Bei der Aachener Übersichtsseite fehlt mir noch ein Hinweis (zunächst würde ja eine einfache Aufzählung reichen) auf Aachens Partnerstädte. Vollständig habe ich sie nicht im Kopf, aber ich will schon mal damit anfangen: Arlington (USA), Ningbo (China), Reims (Frankreich), Toledo (Spanien). Ob von den Spezialisten schon mal ein Helfer neu anlegen kann?
Herzlichen Dank im Voraus Friedhelm
Subkats
Hallo, was haltet ihr davon hier auch die Subkats Sport, Wirtschaft, Kultur, Bildung, etc. einzuführen? --Trickstar 03:02, 10. Nov. 2007 (CET)
Städteregion Aachen
Die Kategorie:Aachen sollte m. E. nicht wie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden in die neue Kategorie:Städteregion Aachen eingepflegt werden, da es sich ja nur um eine vertragliche Zugehörigkeit handelt und Aachen immer noch kreisfreie Stadt ist. -- Dancer ☎ 01:16, 11. Okt. 2009 (CEST) PS: Warum z. B. wurde die Kategorie:Regierungsbezirk Köln entfernt? -- Dancer ☎ 01:17, 11. Okt. 2009 (CEST)
- Städteregion Aachen gibt die Antwort: Aachen verliert in zehn Tagen seinen Status als kreisfreie Stadt. Wir bereiten diese Gebietsänderung auf Kategorienebene schon einmal vor. In die Artikel werden wir sie dann kurz vor dem 21. einarbeiten. -- Triebtäter (2009) 01:19, 11. Okt. 2009 (CEST)
- Aachen verliert nicht den Status einer kreisfreien Stadt (wie bereits oben vermerkt). -- Dancer ☎ 01:22, 11. Okt. 2009 (CEST)
- Sondern? -- Triebtäter (2009) 01:24, 11. Okt. 2009 (CEST)
- Einfach mal den Artikel lesen, eindeutiger kann das wohl kaum dargestellt werden. Oder mal ins Aachen-Gesetz schauen. -- Dancer ☎ 01:27, 11. Okt. 2009 (CEST)
- Aachen wird aber unstrittig "regionsangehörige Gemeinde" sein ... -- Triebtäter (2009) 01:29, 11. Okt. 2009 (CEST)
- Nun geht die Zugehörigkeit von Aachen zur neuen Städteregion klar aus dem Gesetzestext hervor. Die Kategorie:Städteregion Aachen nach Gemeinde sagt ja nichts über die Rechtsstellung innerhalb der Gebietskörperschaft aus. -- Triebtäter (2009) 01:43, 11. Okt. 2009 (CEST)
- Sondern? -- Triebtäter (2009) 01:24, 11. Okt. 2009 (CEST)
- Aachen verliert nicht den Status einer kreisfreien Stadt (wie bereits oben vermerkt). -- Dancer ☎ 01:22, 11. Okt. 2009 (CEST)
- In die Kategorie:Regierungsbezirk Köln gehört nichts, was bereits in einer Unterkategorie steht. Da Kategorie:Aachen richtigerweise in der Kategorie:Städteregion Aachen steht und diese wiederum in der Kategorie:Regierungsbezirk Köln, ist die Löschung der Kategorie:Regierungsbezirk Köln aus der Kategorie:Aachen korrekt.
- Kreisfreie Stadt bleibt Aachen übrigens nur ehrenhalber. Wenn man es genau nimmt, werden auch alle anderen Gemeinden des bisherigen Kreises Aachen „kreisfrei“, da die Städteregion Aachen kein Kreis ist. Aachen darf halt ein paar Kreisaufgaben weiterhin selbst wahrnehmen, aber auch nicht alle. --Entlinkt 02:07, 11. Okt. 2009 (CEST)
- Habe noch nie zu diesem Thema einen solchen Blödsinn gelesen. § 3 des Aachen-Gesetzes: Rechtsstellung der Städteregion Aachen als der eines Kreises und § 4: Rechtsstellung der Stadt Aachen als die einer kreisfreien Stadt nach Maßgabe dieses Gesetzes. Einfach mal lesen. -- Dancer ☎ 02:17, 11. Okt. 2009 (CEST)
- Gleichfalls. Wenn man Gesetze zitiert, sollte man ihren Inhalt auch verstanden haben.
- In § 3 des Aachen-Gesetzes lesen wir: „Die Städteregion Aachen hat die Rechtsstellung eines Kreises im Sinne von Artikel 28 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland.“ – nicht: „Die Städteregion Aachen ist ein Kreis im Sinne von Artikel 28 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland.“ In Artikel 28 des Grundgesetzes lesen wir: „In den Ländern, Kreisen und Gemeinden muß das Volk eine Vertretung haben, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist. Bei Wahlen in Kreisen und Gemeinden sind auch Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzen, nach Maßgabe von Recht der Europäischen Gemeinschaft wahlberechtigt und wählbar.“ Der Satz besagt also lediglich, dass in der Städteregion Aachen das Volk eine Vertretung haben muss und wer wahlberechtigt ist.
- In § 4 lesen wir: „Die Stadt Aachen hat die Rechtsstellung einer kreisfreien Stadt“ – nicht: „Die Stadt Aachen ist eine kreisfreie Stadt“, im Folgenden wird das dann auch noch weiter relativiert. Der Status der Stadt Aachen wird dem entsprechen, was in der Liste der kreisangehörigen Städte mit Sonderstatus in Deutschland beschrieben ist. Die Besonderheit liegt lediglich darin, dass der Gesetzgeber die Bezeichnung „Kreisfreie Stadt“ gewählt hat. In anderen Ländern nennt man es „Große Kreisstadt“, „Leistungsfähige kreisangehörige Gemeinde“ usw.
- --Entlinkt 02:31, 11. Okt. 2009 (CEST)
- Gleichfalls. Wenn man Gesetze zitiert, sollte man ihren Inhalt auch verstanden haben.
- Habe noch nie zu diesem Thema einen solchen Blödsinn gelesen. § 3 des Aachen-Gesetzes: Rechtsstellung der Städteregion Aachen als der eines Kreises und § 4: Rechtsstellung der Stadt Aachen als die einer kreisfreien Stadt nach Maßgabe dieses Gesetzes. Einfach mal lesen. -- Dancer ☎ 02:17, 11. Okt. 2009 (CEST)
- Ist frappierend ähnlich zur Stellung der kreisfreien Stadt Hannover in der Region Hannover, wie sie im Gesetz über die Region Hannover geregelt ist. Die Regionen sind eben keine Kreise mehr. -- Triebtäter (2009) 02:24, 11. Okt. 2009 (CEST)
- (BK) Was ist an Die Städteregion Aachen hat die Rechtsstellung eines Kreises im Sinne von Artikel 28 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. unverständlich? -- Dancer ☎ 02:35, 11. Okt. 2009 (CEST)
- siehe inzwischen oben den Beitrag von Benutzer:Entlinkt. Ich ziehe mich jetzt aus der Diskussion zurück. -- Triebtäter (2009) 02:38, 11. Okt. 2009 (CEST)
- (BK) Was ist an Die Städteregion Aachen hat die Rechtsstellung eines Kreises im Sinne von Artikel 28 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. unverständlich? -- Dancer ☎ 02:35, 11. Okt. 2009 (CEST)
- Letztes Statement meinerseits für den Fall, dass wir uns in den Fragen „Ist die Stadt Aachen eine kreisfreie Stadt“ und „Ist die Städteregion Aachen ein Kreis“ nicht einig werden: Eigentlich brauchen wir uns da auch gar nicht einig zu werden, weil diese Fragen für diese Kategorie nicht entscheidend sind. Entscheidend für diese Kategorie ist die Frage „Gehört die Stadt Aachen der Städteregion Aachen an“. Das tut sie, wie man (unter anderem) daran erkennt, dass nicht nur die Bürger des ehemaligen Kreises Aachen, sondern auch die der Stadt Aachen bei der Wahl des Städteregionsrates und des Städteregionstages wahlberechtigt waren. Daraus folgt: Die Kategorie:Aachen gehört in die Kategorie:Städteregion Aachen. Daraus folgt wiederum: Die Kategorie:Aachen ist bereits indirekt in der Kategorie Kategorie:Regierungsbezirk Köln und wird nicht zusätzlich direkt eingeordnet, egal ob Aachen kreisfrei ist. Die direkte Einordnung der 3 wirklich kreisfreien Städte ist keine Aussage über ihre Kreisfreiheit, sondern sie landen lediglich deshalb dort, weil sie in keine Unterkategorie passen. --Entlinkt 03:32, 11. Okt. 2009 (CEST)