Kategorie Diskussion:Gemarkung von Helmbrechts

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Kategoriebezeichnung

Genau genommen ist die aktuelle Kategoriebezeichnung, also „Kategorie:Gemarkung von Helmbrechts“, irreführend, denn die jeweiligen Gemarkungen sind organisatorisch ja kein Bestandteil der Stadt Helmbrechts, sondern liegen geografisch auf deren Kommunalgebiet. Und das auch gar nicht einmal alle, wie z.B. die Gemarkung Ahornberg, die zum überwiegenden Teil auf dem Gemeindegebiet von Konradsreuth liegt.
Verwaltungstechnisch gesehen ist für die Gemarkungen jedenfalls das „Katasteramt und Vermessungsamt Hof“ zuständig, also eine Behörde des Landkreises. Daher wäre es vielleicht besser, eine Umbenennung in „Kategorie:Gemarkung im Landkreis Hof“ vorzunehmen (bzw. zu verschieben), analog zu Kategorie:Gemarkung im Landkreis Kulmbach. Wenn aber das schon nicht, dann sollte diese Kategorie zumindest in „Kategorie:Gemarkung in Helmbrechts“ (oder so ähnlich) umbenannt werden. --Oberfrank (Diskussion) 22:43, 15. Jul. 2021 (CEST)

Das müsste dann aber generell so gehandhabt werden, also auch bei Kategorie:Gemarkung von Nürnberg oder Kategorie:Gemarkung von Berchtesgaden. --Didionline (Diskussion) 00:32, 16. Jul. 2021 (CEST)
Das stimmt, es sollte dann auch in anderen Fällen genauso gehandhabt werden. Wenn man sich etwa Berchtesgaden betrachtet, dann ist das ebenfalls eine Kommune und hier ist wieder das „Katasteramt des Landkreises Berchtesgadener Land“ zuständig.
Bei Nürnberg sieht es als kreisfreier Stadt ein wenig anders aus, denn da übt die Stadt selbst die Kreisfunktion aus. Im Sinne einer Einheitlichkeit spricht aber wohl auch nichts dagegen, hier ebenfalls die Bezeichnung „Kategorie:Gemarkung in Nürnberg“ zu verwenden. Denn bei der darüber liegenden Ebene „Kategorie:Gemarkung in Bayern“ wird das ja auch so gemacht. --Oberfrank (Diskussion) 23:15, 16. Jul. 2021 (CEST)
Da eine Gemarkung kein Objekt einer Gebietskörperschaft (Gemeinde, Landkreis, kf Stadt) ist, bildet die Schreibweise "von Gemeinde XY" oder "von Landkreis ZK" oder "von Nürnberg" nicht die Tatsachen ab. Wie oben zutreffen angemerkt, ist eine Gemarkung ein Organisationsobjekt der Katasterämter. Aktuell sind die Zuständigkeitsbereiche der Katasterämter und auch "Vermessungsämter" (meist) deckungsgleich mit den Landkreisen. Nachdem es schon aus diesem Grund m.W. keine Gemarkung gibt, die Gemarkungsteile in verschiedenen Kreisen hat, macht es Sinn von "Gemarkung im Landkreis ZK" oder "Gemarkung in Nürnberg" zu sprechen. --Gomera-b (Diskussion) 13:33, 18. Jul. 2021 (CEST)