Landesarbeitsgericht Niedersachsen
Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen ist das höchste Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit in Niedersachsen. Es befindet sich im Fachgerichtszentrum in der Leonhardtstraße in Hannover.
Gerichtssitz und -bezirk
Das Gericht hat seinen Sitz in Hannover. Es ist als Berufungs- und Beschwerdegericht zuständig für sämtliche Arbeitsgerichte in Niedersachsen. Sein Gerichtsbezirk umfasst somit das gesamte Land Niedersachsen.
Leitung
- 16. Oktober 1952 – 30. April 1979: Karl Borrmann, * 9. April 1914
- 1. August 1979–Ende Februar 1992: Hannemarie Kühler, * 8. Februar 1927[1],
- Ab 1. November 1992: Gert-Albert Lipke, * 17. November 1947
- Seit 2014: Wilhelm Mestwerdt
Organisation
Im Jahr 2008 wurden 17 Kammern gebildet. Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der folgenden Arbeitsgerichte werden dabei vorab wie folgt zugeteilt:
- Kammern 6, 8, 9 und 12: Arbeitsgerichte Wilhelmshaven, Stade und Lüneburg
- Kammern 5, 11 und 13: Arbeitsgerichte Oldenburg und Emden
- Kammern 2, 15 und 17: Arbeitsgericht Braunschweig
- Kammern 4, 7 und 14: Arbeitsgerichte Göttingen und Verden
- Kammern 3, 10 und 16: Arbeitsgerichte Osnabrück und Lingen
Rechtsmittel gegen Entscheidungen der übrigen Arbeitsgerichte werden auf alle Kammern verteilt.
Instanzenzug
Nachgeordnete Gerichte sind die Arbeitsgerichte in Braunschweig, Celle, Emden, Göttingen, Hameln, Hannover, Hildesheim, Lingen, Lüneburg, Nienburg, Oldenburg, Osnabrück, Stade, Verden und Wilhelmshaven. Rechtsmittelgericht für das Landesarbeitsgericht Niedersachsen ist das Bundesarbeitsgericht in Erfurt.
Siehe auch
Weblinks
- Internetpräsenz des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen
- Übersicht der Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen
Einzelnachweise
- ↑ Niedersächsischer Landtag: Antwort auf eine Kleine Anfrage. Drucksache 12/4593, Antwort auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Engstler (CDU) (Drucksache 12/4240). 22. März 1992, abgerufen am 9. Januar 2021.
Koordinaten: 52° 22′ 35,1″ N, 9° 44′ 44,8″ O