Verletzter

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Als Verletzte werden in Unfallchirurgie und Notfallmedizin Personen bezeichnet, die durch einen Unfall oder ein Verbrechen eine körperliche Schädigung erlitten haben, die schwer genug ist, sie an normalen Verrichtungen zu behindern.

Üblicherweise unterscheidet man

  • Leichtverletzte, die im Regelfall nach einer Erstversorgung in häusliche Pflege entlassen werden können, allenfalls mit der Empfehlung einer späteren Kontrolle beim Arzt oder im Krankenhaus;
  • Schwerverletzte, die intensiv zu versorgen oder ins Krankenhaus zu bringen sind. Dazu zählen u. a. innere Verletzungen oder ein Knochenbruch
  • lebensgefährlich Verletzte (auch umgangssprachlich Schwerstverletzte), die i.a. durch eine Notoperation oder in der Intensivstation eines Krankenhauses behandelt werden.

In der militärischen Notfallmedizin mit Verwundeten werden diese in umgekehrter obiger Reihenfolge auch als wounded in action abgekürzt WIA 1 bis WIA 3 bezeichnet, um auch ihre Behandlungsbedürftigkeit nummerisch zu machen.

Neben körperlich versehrten Personen gibt es auch den Begriff der

  • psychisch oder seelisch Verletzten.

Zu einer solchen Beeinträchtigung kann es unter anderem durch starke Kränkung oder Ablehnung, durch Stress, einen Unfall oder ein Verbrechen kommen.

Das Zivilrecht vieler Staaten kennt eine Berücksichtigung seelischer Schmerzen (soweit möglich) bei der Zuerkennung oder Bemessung des Schmerzensgeldes.

Weblinks

Wiktionary:

Wiktionary: Verletzter – männliche Form
Wiktionary: Verletzte – weibliche Form